Übernimmt Gericht Arbeitsausfallskosten auch bei Scheidung?
Herr Lich lebt seit fast einem Jahr getrennt von seiner Frau und die Scheidung soll im Januar stattfinden. Nun hat der Arbeitgeber gemeint, dass er für den Tag Urlaub nehmen muss, weil er nicht frei gestellt werden kann und der Arbeitsausfall auch nicht vom Gericht bezahlt wird. Herr Lich aber denkt, dass er den Vormittag frei gestellt werden müsste (unbezahlt) und das Gericht dann die Arbeitsausfallkosten zahlen müsste, weil seine Anwesenheit beim Urteilsspruch vom Gericht verlangt wird.
Wenn man als Zeuge vor Gericht muss, dann muss der Arbeitgeber ja frei stellen und das Gericht zahlt dann den Ausfall. Aber wie ist es bei einer Scheidung, wenn das Gericht die Anwesenheit anordnet? Muss der Arbeitgeber dann unbezahlt freistellen und den Ausfall bekommt man dann vom Gericht oder muss Herr Lich dann Urlaub nehmen?
Auch wenn eine Scheidung eher ein "Privatvergnügen" ist und man sie selbst initiiert hat (anders wäre es, wenn man Zeuge eines Unfalls oder einer Tat wird), gehe ich schon davon aus, dass das Gericht die Arbeitsausfallkosten bei einer Scheidung übernehmen würde. Denn das Gericht fordert einen ja auf, zum Termin zu erscheinen, der Grund ist unerheblich. Vorsichtshalber würde ich aber noch einen Anwalt konsultieren und diesen befragen, wie die rechtliche Situation hier aussieht.
Natürlich übernimmt das Gericht die Kosten nicht. Man musste weder heiraten, noch wird man zur Scheidung gezwungen. Deshalb kommt die Allgemeinheit nicht für die Kosten auf, das tut sie nur, wenn man seiner staatsbürgerlichen Pflicht nachkommt. Allerdings hat man das Recht auf bezahlte Freistellung, wenn der Richter das persönliche Erscheinen angeordnet hat.
Da gilt Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der bei unverschuldeter vorübergehender Verhinderung einen Anspruch auf Lohnfortzahlung vorsieht. Allerdings gilt zu beachten, dass dieser Anspruch im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden kann. Dann hat man Pech.
Warum sollte die Allgemeinheit, ergo der Steuerzahler, für eine Privatangelegenheit aufkommen und für das Ausfallgeld aufkommen? Sorry, man kann es mit den Ansprüchen aber auch wirklich übertreiben.
Weder die Hochzeit noch die Scheidung sind ein Anlass der von einem öffentlichen Interesse sind oder wo ein Grund vorliegt, wie z.B. bei einer Zeugenaussage. Die Hochzeit und auch die Scheidung hat man sich selber ausgesucht und initiiert, das muss nun wirklich nicht von der Allgemeinheit gezahlt werden.
Entweder man nimmt dafür einen Tag Urlaub oder man hat die Möglichkeit einen Tag bezahlten Sonderurlaub, sofern das nicht über den Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist. Ist letzteres der Fall, dann bleibt nur noch ganz offiziell einen Tag Urlaub für den Tag der Scheidung zu nehmen.
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