Überlastung von schwerbehinderter Kollegin
Herr K. arbeitet seit vielen Jahren in einem Supermarkt. Bis vor etwa einem Jahr war es so, dass sich die Angestellten quasi ihre Einsatzbereiche selber aussuchen durften, wenn die betrieblichen Belange dadurch nicht behindert wurden. So gab es eben Kollegen, die nur kassiert haben und andere Kollegen, die nur Waren nach gefüllt haben.
Frau V., die schon seit Jahren eine Kollegin von Herrn K. ist, kassierte vor allem und war dabei auch richtig gut. Regale hat sie so gut wie nie aufgefüllt, da sich immer Kollegen fanden, die ungerne an der Kasse gearbeitet haben. Somit war ihre reine Kassierertätigkeit nie ein Problem gewesen. Selbst von den Vorgesetzten wurden Frau V. immer wieder für ihre Leistungen gelobt.
Vor gut zwei Jahren erkrankte Frau V. allerdings an Brustkrebs. Mittlerweile ist sie schwerbehindert, mit mindestens fünfzig Prozent. Momentan arbeitet sie zwar wieder, befindet sich aber in der Reintegrationsphase. Das ist dem Arbeitgeber auch alles bekannt. Frau V. gibt sich auch alle Mühe, eine gute Leistung zu bringen.
Nun hat Herr K. mehrfach miterlebt, dass seine alte Kollegin Frau V. auf einmal Arbeiten verrichten muss, die sie vor ihrer Erkrankung kaum gemacht hat und die für ihren Zustand auch eindeutig zu schwer sind. Unter anderem eben das Heben schwerer Kartons, Auffüllen von hohen Regalen und ähnliches.
Herr K. hat zwar den direkten Vorgesetzten schon angesprochen, dass Frau V. eben ein wahres Ass an der Kasse sei und vor ihrer Erkrankung wirklich nur sehr selten Waren aufgefüllt hat. Herr K. bekam aber nur zur Antwort, dass sich diese Vorgehensweise mittlerweile, also während der Krankheitsphase von Frau V., geändert hat und nun jeder Angestellte sowohl kassieren wie auch auffüllen muss.
Herr K. sieht es aber eher so, dass Frau V. mit der Tätigkeit eindeutig überlastet ist und ihr scheinbar auch bewusst solche Arbeiten übertragen werden, die sie aufgrund ihrer Behinderung nicht mehr wirklich ausführen kann. Leider weiß Herr K. nicht, wie er seiner Kollegin helfen kann.
Kann man den Arbeitgeber in irgendeiner Form dazu verpflichten, dass er eine schwerbehinderte Kollegin nicht überlastet? Oder kann sich der Vorgesetzte wirklich darauf berufen, dass die Arbeiten von allen Angestellten ausgeführt werden müssen? Immerhin bestünde durchaus die Möglichkeit, dass andere Kollegen die schweren Arbeiten machen, weil sie ungerne kassieren.
Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen. Allerdings muss der Arbeitnehmer diese Überlastung mit einer sogenannten Überlastungsanzeige gegenüber dem Chef offenlegen. Dann ist er arbeitsrechtlich dazu verpflichtet, auch darauf zu reagieren und die zur Überlastung beitragenden Faktoren zu bereinigen. Kommt der Arbeitgeber dieser Überlastungsanzeige nicht nach, würde er gegen BGB § 618 verstoßen und seine Fürsorgepflicht verletzen.
Der Arbeitgeber müsste schon darauf achten, was sie leisten kann und was nicht, aber letztendlich klingt es so, als wolle der Arbeitgeber einfach seine Angestellte ersetzen und sie los werden. An der Stelle von Herrn K. würde ich versuchen zu vermitteln und dem Chef anbieten, dass man einen Plan erstellt um die Kollegin wieder gut in den Arbeitsalltag zu integrieren können. Beispielsweise dass in ihrer Schicht eben jemand fest die Ware verräumt und sie an der Kasse sitzt.
Argumentieren würde ich damit, dass sie die Abläufe kennt, das Verräumen nicht mehr schafft und es ja lange dauert jemand Neuen daran zu gewöhnen, was da im Betrieb abläuft.
Eine Überlastungsanzeige nützt der Kollegin wenig, weil die eine andere Form der Überlastung meint. So etwas kommt beispielsweise im Kindergarten infrage, wenn zu wenige Betreuungskräfte die Kinder nicht mehr ausreichend beaufsichtigen und versorgen können.
Der Arbeitgeber könnte, wenn der vernünftig wäre, eine Ausgleichszahlung für die Minderleistung beantragen. Das wäre eine faire Lösung. Wahrscheinlich muss ein anderer Kollege gleichzeitig eingeteilt werden, der die Ware verräumt, die Frau kann schließlich nicht zwischen den Arbeiten springen.
Durch die Ausgleichszahlung wären die dadurch vielleicht ab und zu entstehenden Kosten ausgeglichen. Allerdings möchten viele Arbeitgeber schwerbehinderte Mitarbeiter loswerden. Da kommt es immer extrem auf das Unternehmen an.
Und selbst bei Minderleistung als einziger Begründung ist die Kündigung leider oft genug wirksam. Wenn ich die beiden Supermärkte in meiner Nachbarschaft vergleiche, werden die Unterschiede sichtbar. In Markt A kassieren die älteren Mitarbeiter, die jüngeren wechseln die Tätigkeiten.
In Markt B sind keine älteren Mitarbeiter mehr vorhanden. Die Mitarbeiter wirken wie Hamster im Rad. Jeder macht in einem angestrengt wirkenden Arbeitstempo alles. Alle wirken gehetzt und man merkt ihnen den Druck von oben an.
Ich fürchte, dass Herr K hier nicht wirklich viel machen kann, wenn der Arbeitgeber sich ja schon in einem ersten klärenden Gespräch so quer gestellt hat. Natürlich sollte sich der Arbeitgeber darum kümmern, dass seine Angestellten nicht überbelastet werden und in der Regel passiert dies ja auch in eigenem Interesse, weil dem Arbeitgeber doch daran gelegen sein sollte, dass seine Angestellten gesund bleiben und so eben auch besser arbeiten können.
Hat denn Frau V selber auch schon mal mit dem Arbeitgeber in dieser Angelegenheit geredet? Vielleicht bringt das noch etwas, wenn er das nicht nur von Herrn K, sondern vor allem eben auch von der betreffenden Person mal zu hören bekommt. Ansonsten klingt es für mich auch ein wenig danach, als wenn der Arbeitgeber Frau V vielleicht gar nicht mehr in dem Betrieb haben möchte und ihr so zeigen will, dass der Job für sie nicht geeignet ist.
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