Überhöhte Mietkaution zurückfordern möglich?

vom 17.10.2018, 06:59 Uhr

Frau Ratlos fühlt sich von ihrem Vermieter übers Ohr gehauen. Als sie im Januar in die neue Wohnung gezogen ist, verlangte der Vermieter 5 Monatsmieten (Kaltmieten) Kaution für die Wohnung. Für Frau Ratlos war und ist es ihre erste eigene Wohnung und hatte keine Ahnung, dass dies eigentlich viel zu viel ist. Das hat sie aber nun herausgefunden und gehört und gelesen, dass es höchstens 3 Monats-Kaltmieten sein dürfen, die ein Vermieter verlangen darf.

Sicher sind die 2 zuviel gezahlten Monatsmieten nicht weg, weil es es eine Kaution ist, die bei Auszug dann auch wieder gegeben muss, wenn alles in Ordnung ist, aber Frau Ratlos hätte diese 2 Monatsmieten nun doch schon gerne wieder, weil sie ja zu viel gewesen sind.

Kann man eigentlich zu viel und überhöhte Mietkaution zurück verlangen? Muss der Vermieter sich darauf einlassen? Wie würdet ihr vorgehen? Würdet ihr erst einmal einen Brief an den Vermieter schreiben und dann weiter gehen? Würde sich denn lohnen einen Rechtsanwalt einzuschalten bei einem Betrag von knapp 1000 Euro oder zahlt man da zu viel für den Anwalt, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat? Was kann man da machen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ja natürlich, die zu viel gezahlte Kaution kann einfach vom Vermieter zurückverlangt werden, denn es gibt keine Rechtsgrundlage, nach der er das Geld einbehalten darf. Er hätte es schließlich nicht einmal fordern dürfen. Allerdings ist die Verjährungsfrist zu beachten. Nach der Überzahlung hat man drei Jahre Zeit, danach ist der Anspruch verjährt. Dann gibt es das Geld immer noch zurück, aber eben erst dann wenn das Mietverhältnis endet.

Ich würde den Vermieter anschreiben und auf Paragraph 551 BGB hinweisen, der Anspruch der Mietsicherheit auf drei Kaltmieten begrenzt. Dann würde ich meinen Herausgabeanspruch für die zu viel bezahlte Summe nach Paragraph 812 BGB geltend machen und die Rückzahlung innerhalb einer angemessenen Frist fordern.

Weigert sich der Vermieter, würde ich im nächsten Schreibwarengeschäft einen Mahnbescheid kaufen und ausfüllen. Da sind die Ausfüllhinweise gleich dabei. Es gibt das Formular auch online bei Gericht. Das Ding geht ans zuständige Mahngericht und ist im Vergleich zum Anwalt echt günstig. Weigert sich der Vermieter weiter zu zahlen, wird der Bescheid ohne große Überprüfung des Sachverhalts rechtskräftig und man beantragt einen Vollstreckungsbescheid.

Dann schickt man eben den Gerichtsvollzieher. Legt der Vermieter Widerspruch ein, wird die Sache überprüft. Aber das ist ja vollkommen unproblematisch, weil die Rechtslage eindeutig ist. Einen Anwalt würde ich da nun wirklich nicht bemühen. Die Gebühren für den Bescheid, die man Ende sowieso vom Schuldner wiederbekommt, wenn der zahlungsfähig ist, liegen bei einem Streitwert von 1.000 Euro unter 50 Euro. Das kann man sich normalerweise leisten.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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