Trotz Heirat nicht unbedingt Auskünfte vom Arzt bekommen?
Vor kurzem lag mein Mann im Krankenhaus und ich traf zufällige den behandelnden Arzt auf dem Flur. Ich fragte dann nach meinem Mann, da noch ein paar Untersuchungsergebnisse aus standen. Der Arzt fragte mich dann zuerst, ob die Frau oder Freundin des Patienten sei. Ich sagte daraufhin, dass ich die Ehefrau wäre und dachte, dass ich nun ohne Probleme die Auskünfte bekommen würde.
Der Arzt fragte mich dann aber, ob er mir überhaupt Auskunft geben dürfte. Ich war doch sehr überrascht und sagte, dass er dies natürlich dürfte. Und mir wurde dann erklärt, dass es gar nicht so natürlich sei und der Patient trotzdem seine Einwilligung geben müsste, dass man dem Ehepartner Auskünfte erteilen dürfte. Mich hat das doch sehr überrascht, da ich immer angenommen habe, dass man dem Ehepartner bereitwillig Auskunft geben würde. Ich habe dann die Auskünfte letztendlich bekommen. Aber ich war doch sehr überrascht. Ist es überall so, dass es gar nicht selbstverständlich ist, dass man trotz Heirat keine medizinischen Auskünfte über seinen Ehepartner bekommt?
Nelchen hat geschrieben:Ist es überall so, dass es gar nicht selbstverständlich ist, dass man trotz Heirat keine medizinischen Auskünfte über seinen Ehepartner bekommt?
Es ist vor allem nicht im Recht verankert mit Angehörigen über die Gesundheit eines Patienten reden zu dürfen, völlig unabhängig, ob dies die Ehefrau, der Zwillingsbruder, das Kind oder die Mutter eines Erwachsenen ist. Die Schweigepflicht eines Arztes für diesen Patienten gilt für alle, die keine Aufhebung vorweisen können bzw. wenn vom Patienten selbst keine Aussage vorliegt. Ich hatte das früher auch nicht gewusst und nahm immer an, dass Ärzte den engsten Angehörigen Auskunft geben, das scheint aber nur zu gelten, wenn der Patient dies aufgrund seines Zustands selbst nicht mehr kann.
Die Schweigepflicht wird in den letzten Jahren von den Ärzten zunehmend ernster genommen, früher war man da dem Ehepartner gegenüber vielleicht schon noch etwas lockerer. Mittlerweile darf auch nicht mehr am Telefon Auskunft gegeben werden, auch das war früher noch ein wenig anders.
Was ist daran jetzt so erstaunlich? Nehmen wir doch mal einen Fall, der gar nicht so selten vorkommt. Dein Mann trennt sich von dir wegen ein anderen Frau, du klammerst aber noch sehr und erfährst nun zufällig, dass er im Krankenhaus ist und denkst, dass du ihm in dieser Situation wieder näher kommen könntest.
Dein Noch-Ehemann hat aber keine Lust auf deinen Besuch und will erst recht nicht, dass du Informationen bekommst, die dich überhaupt nichts mehr angehen. Da muss er dann doch wohl das Recht und die Möglichkeit haben seine eigenen Interessen zu vertreten, oder?
Bei meinem letzten Krankenhausaufenthalt musste ich eine ganze Menge Zeug zum Datenschutz unterschreiben, da war auch individuell definiert wer Auskunft bekommen darf, wer Befunde bekommen darf und so weiter. Theoretisch kann man das Einverständnis komplett verweigern und dann würde ein Familienangehöriger nicht mal die Auskunft bekommen, dass man sich überhaupt in dem Krankenhaus befindet.
Als ich geheiratet habe, habe ich das auch als Vorteil verbucht, dass ich Auskunft über meinen Mann bekomme, falls er schwer verletzt im Krankenhaus liegt. Falls er also selber nicht mehr ansprechbar ist. Immerhin stehe ich so dann vor seiner Mutter, die wahrscheinlich eher kopflos reagieren wird, da sie im normalen Leben schon bei Kleinigkeiten dazu neigt überzureagieren.
Aber wenn mein Partner noch ansprechbar ist, nur leicht verletzt oder wegen irgendeiner Routinebehandlung im Krankenhaus liegt, muss ich doch gar nicht mit dem Arzt reden. Das kann er ja dann selber machen. Wenn er will, bin ich dabei, aber es besteht keine Notwendigkeit, dass ich allein mit dem Arzt rede.
Es gibt doch wirklich viele mögliche Situationen, in denen es nicht angebracht wäre, einer Person Auskunft über einen Patienten zu geben. Dass sie formell verheiratet sind, sagt ja überhaupt gar nichts über die Beziehung aus. Nur, wenn der Patient nicht mehr ansprechbar ist, verschieben sich eben die Prioritäten und es wird notwendig.
Ich muss dabei immer an eine Szene aus "Mad Men" denken. Die Serie spielt ja in den 60ern. Die Ehefrau ist in psychologischer Behandlung und jeden Abend nach einer Therapiesitzung ruft der Ehemann den Psychologen an und bekommt detailliert Auskunft über den Gemütszustand seiner Frau. Die gläserne Patientin. So ein Umgang mit einem erwachsenen Menschen ist schon echt krass.
Bienenkönigin hat geschrieben:Ich muss dabei immer an eine Szene aus "Mad Men" denken. Die Serie spielt ja in den 60ern. Die Ehefrau ist in psychologischer Behandlung und jeden Abend nach einer Therapiesitzung ruft der Ehemann den Psychologen an und bekommt detailliert Auskunft über den Gemütszustand seiner Frau. Die gläserne Patientin. So ein Umgang mit einem erwachsenen Menschen ist schon echt krass.
An exakt diese Szene musste ich beim Schreiben meines ersten Beitrags auch denken! Und in der Serie "Masters of Sex", die ja noch in den 50er Jahren spielt, war es nicht nur so, dass der Ehemann selbstverständlich nicht nur volle Auskunft vom behandelnden Gynäkologen bekam, nein, dieser Ehemann musste von Gesetzes wegen sogar um die Einverständnis zu einer Sterilisation der Frau gefragt werden... Unvorstellbar das alles.
Im Grunde ist das mit der Schweigepflicht allen gegenüber natürlich absolut richtig, mir fiele aber eine Grauzone ein, wo es schwierige Konstellationen gibt: Wenn nämlich einer der beiden Eheleute eine schwerwiegende psychiatrische Erkrankung hat, aber nicht entmündigt oder dergleichen ist, plötzlich somatisch erkrankt und sich aufgrund der psychischen Grundkrankheit schwer tut mit der Kommunikation und dem Verständnis. Das ist jetzt auch kein fingierter und theoretischer Fall, sondern eine Beobachtung, die ich im Leben mal gemacht habe.
Solange jemand nicht extrem auffällig ist oder einen medizinischer Betreuer hat, wird auch dann einem Ehepartner nichts über eine Krankheit, die Behandlung oder den Verlauf gesagt, selbst wenn der/die andere nicht richtig reden will oder kann.
Es geht um den Schutz deines Mannes. Auch wenn es blöd klingt darf der Arzt dir gar nichts sagen, wenn dein Mann nicht eingewilligt hat. Das ist dann Schweigepflicht und muss vom Arzt eingehalten werden. Wenn er das nicht einhält, kann er verklagt werden.
Ich möchte dir mal an einem Beispiel erklären, warum auch eine Ehefrau nicht alles vom Arzt erfahren sollte. Sagen wir mal der Mann hat eine Geliebte. Er war bei ihr und hat sich die Hand gebrochen. Nun sagt der Arzt es weiter, die Frau ist sauer und will sich scheiden lassen. Dann muss der Arzt die Kosten übernehmen, die dadurch entstehen, weil er es verraten hat. Nicht, dass dein Mann eine Geliebte hat, aber ich denke, dass du verstehst was ich damit ausdrücken möchte. Der Arzt muss eben auf Nummer sicher gehen.
Ramones hat geschrieben:Sagen wir mal der Mann hat eine Geliebte. Er war bei ihr und hat sich die Hand gebrochen. Nun sagt der Arzt es weiter, die Frau ist sauer und will sich scheiden lassen. Dann muss der Arzt die Kosten übernehmen, die dadurch entstehen, weil er es verraten hat.
Hast du dir das ausgedacht oder gibt es dazu einen Präzedenzfall? Ich finde die Annahme, dass jemand die Kosten einer Scheidung übernehmen muss wenn er absolut nichts mit der Geschichte zu tun hat und einfach nur die Wahrheit gesagt hat nämlich ziemlich absurd.
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