Straßenverkehrsordnung: Wann droht Fahrverbot?

vom 14.12.2009, 23:19 Uhr

Die Straßenverkehrsordnung sieht in einigen Fällen ja ein Fahrverbot vor und das ist sicher auch gerechtfertigt wenn es um Unfälle geht. Aber wie ist das wenn nichts passiert und man trotzdem ein Fahrverbot bekommt.

Wie kann man sich da am besten wehren? A droht ein Fahrverbot weil A auf der Autobahn angeblich zu nah aufgefahren ist, dabei ist A nicht der Meinung dass das zu nah war. Wo kann A mehr Infos über diese Regelung finden?

» Ginseng2009 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es ist selbstverständlich möglich, gegen den Bescheid, welcher einen über das Vergehen informiert und das Fahrverbot ankündigt, Widerspruch einzulegen. Das funktioniert immer und dann wird das Ganze am Ende von einem Richter entschieden. Mit einem guten Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, lassen sich dann vielleicht auch Argumente einbringen, welche den Widerspruch erklären.

Aber was auf keinen Fall ratsam ist (eigentlich wäre es sogar dumm), ist die Straßenverkehrsordnung selbst in Frage zu stellen. Das sollte in einem eigenen Verfahren nicht geschehen. Vor allem nicht, mit dem Argument, dass starke Sanktionen erst gut sind, wenn etwas passiert ist. ;)

A kann natürlich vorbringen, den Abstand immer richtig eingehalten zu haben. Sollte man dennoch mal einen zu geringen Abstand gehabt haben - und das ärgerlicher Weise auch noch innerhalb der Teststrecke - dann bekommt man ein Bußgeld. Wird aber in dem Zusammenhang auch die Fahrerlaubnis entzogen, so deutet dies auf einen erheblich zu geringen Abstand.

Aber selbst die Polizei macht bei der Auswertung des Materials Fehler. Wenn A wirklich sicher ist, sich richtig verhalten zu haben, ist der Einspruch sinnvoll. Für den Fall das nicht, macht das Widerspruchsverfahren die Sache nur teurer! Ist sich A über die Faustformel "Halber Tacho" bewusst und würde A von sich behaupten, diese Formel zu beherzigen?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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