Freistellung wegen Krankheit

vom 11.12.2009, 23:40 Uhr

Wie ist das eigentlich wenn man eine ansteckende Krankheit wie die Schweinegrippe hat. Bekommt man dann automatisch eine Freistellung wegen Krankheit oder muss man das extra beantragen?

Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube meine Kinder haben das und ich möchte in der Arbeit niemand anstecken. An wen könnte ich mich wegen der Freistellung wegen Krankeit wenden. Muss man da ein Attest bringen oder reicht der Verdacht schon aus?

» Tremby » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Also, ich bin mir da nicht ganz sicher aber ich denke, dass du auf jeden Fall eine Freistellung bekommst. Deine Kinder müssen eigentlich in Quarantäne. Gerade bei der Schweinegrippe gibt es unzählige Maßnahmen, die ergriffen werden müssen. Du solltest gemeinsam mit deinen Kindern einen Arzt aufsuchen und prüfen lassen, ob es das entsprechende Virus (H1N1) ist.

Der Arzt wird dir dann mitteilen, was zu tun ist. Ich gehe aber davon aus, dass du mit hoher Wahrscheinlichkeit auch freigestellt wirst.

» hns » Beiträge: 63 » Talkpoints: 0,23 »


Der Arzt stellt dir einen Krankenschein aus, den du dann am besten dem Arbeitgeber zukommen lässt. Ruf zuvor am besten an, dass du nicht kommen kannst, weil du zu Arzt gehst. Dann rufst du noch mal an, dass du dort warst und bis zu welchem Tag du krankgeschrieben wurdest.

Sind nur die Kinder krank, ist es auch kein Problem. Denn du kannst dir von der Krankenkasse einige Tage im Jahr bezahlen lassen, wenn du die Kinder wegen Krankheit hüten musst. In dem all informierst du auch deinen Arbeitgeber über die Sachlage. Du bekommst dann zunächst unbezahlten Urlaub, dessen Ausgleich dir dann die Krankenkasse überweist. Eventuell schickt der die Krankenkasse ein Formular, dass du und die Personalabteilung deines Arbeitgebers ausfüllen müssen.

» LastGunman » Beiträge: 242 » Talkpoints: 4,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo,

die Leistung von der Last Gunman spricht heißt Kinderkrankengeld und ist geregelt im Paragraphen 45 Sozialgesetzbuch V .

Dieses ist allerdings auch nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erhalten, ein Antrag ist notwendig, deine Krankenkasse schickt Dir sicherlich das entsprechende Formular zu, Du kannst auch mal online bei deiner Krankenkasse nachschauen, in der Rubrik Leistungen, ob es da gegebenenfalls einen Antrag zu selbst ausdrucken gibt.

Dann benötigst Du eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung deiner Kinder, erwähne doch gleich, dass Du diese für die Leistung der Krankenkasse brauchst.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn Du den Verdacht hast, dass Deine Kinder die Schweinegrippe haben könnten, dann stell sie dem Arzt vor. Der fragt dann auch in der Regel, ob Du eine Freistellung zur Kinderpflege brauchst und füllt dann den entsprechenden Schein aus.

Sind die 25 Tage pro Familie schon ausgenutzt, kann man sich unter Umständen unbezahlt frei stellen lassen. Da kann der Arbeitgeber dann aber schon verlangen, dass der Arbeitnehmer nachweist, dass man keine andere Betreuung für die kranken Kinder hat.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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