Fliege im Essen (Restaurant) - Muss man bezahlen?

vom 11.12.2009, 20:50 Uhr

Angenommen, man bestellt in einem Restaurant ein Menü und man findet im Reis eine tote Fliege oder etwas vergleichbares. Muss man das Essen dann bezahlen? Oder ist der Besitzer des Restaurants schuldig? Was kann man dagegen machen? Oder ist das so, wenn man angefangen hat zu essen, dass man dann bezahlen MUSS?

Ich kenne das Gesetzbuch nicht auswendig. Muss ein Restaurant das Essen zurücknehmen und eine neue Portion geben?

Benutzeravatar

» Dominik12 » Beiträge: 1689 » Talkpoints: 7,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



moin Dominik12,

wenn sich bei mir ein GAst über Insekten im Essen beschweren würde, würde ich zunächst mal nicht nur das Gericht komplett in die Küche zurück nehmen und auf Wunsch hin neu zubereiten, sondern dem Gast auch noch eine Entschädigung zukommen lassen (bei uns dann meist dann Glas hausgemachten Sanddornlikör).

Wenn der Gast keinen Ersatz wünscht, wird das Gericht dann natürlich komplett von der Rechnung gestrichen. Immerhin hätte ich einen Ruf und ein paar Gäste zu verlieren, wenn ich anders handeln würde. Sollte dir Kollegen von mir unter kommen, welche anders reagieren, würde ich persönlich das Lokal zukünftig komplett meiden und gegebenenfalls sogar das Gesundheitsamt einschalten.

Eine Fliege kann immer mal im Lokal herumschwirren und plötzlich genau über dem Teller eines Gastes das zeitliche segnen, wenn darum von Seiten des Gastgebers noch Trara gemacht wird, sollte man sich am besten mal die Zustände in der Küche ansehen.

Benutzeravatar

» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Also ich finde es auch nicht mehr als angebracht, auf Verlangen das Geld zurück zu bekommen. Im Restaurant sollte man schon erwarten können, dass alles sauber ist und man ein leckeres Essen ohne Aufwand genießen zu können, ansonsten könnte ich auch zuhause bleiben und mir etwas kochen.

Kann sicher mal vorkommen und wen es nicht stört, holt das Tier raus und isst einfach weiter, insofern das Essen gut ist. Wen es allerdings stört, der sollte entschädigt werden, schon um das Restaurant noch in einem guten Image zu hinterlassen. Ihr glaubt gar nicht, wie sich sowas drastisch auf den Umsatz des jeweiligen Lokals auswirken kann. Da empfielt man das Restaurant dann nicht mehr so einfach an paar Freunde, diese empfehlen es ebenfalls nicht mehr weiter und der Umsatz und die Gäste gehen runter und runter.

lg

» mego28 » Beiträge: 81 » Talkpoints: 0,40 »



Ich hatte bis jetzt zum Glück noch nicht die Situation, dass ich in meinem Essen etwas Ekeliges was nicht hineingehört gefunden hätte. Ich würde mich auch weigern so ein Essen zu bezahlen falls ich einmal in so eine Situation kommen sollte, ich zahl doch nichts wofür ich nichts kann und wovon ich mir eigentlich viel erwartet hätte. Wenn man selber dafür verantwortlich ist, also wenn man ein Haar im Gericht findet und es ist von demjenigen selbst wird sich wohl kaum wer beschweren.

Normalerweise wird das Gericht sofort zurückgenommen und man bekommt ein Neues, insofern man noch eines möchte, ansonsten müsste das Gericht gratis sein. Als Entschädigung bekommt man normalerweise ein Getränk oder eine Nachspeise auf Kosten des Hauses und der Kellner entschuldigt sich. Ein gutes Restaurant will sich durch so einen Fehler nicht den ganzen Ruf verderben, den es bekommen ja die anderen Gäste auch mit und falsches Verhalten vom Personal in so einer Situation würde sich sehr schnell herumsprechen.

» Crazymausal » Beiträge: 241 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich frage mich, ob es vielleicht auch eine Rolle spielt, wie die Fliege dort ins Essen hinein gekommen ist. Es muss ja nicht während des Kochens passiert sein, sondern vielleicht ist einem die Fliege auch während des Essens hinein geflogen? Wie will man das prüfen? Das wird ja nicht in jedem Fall klappen.

Gut, die meisten Restaurants werden sicherlich aus Kulanz ein neues Gericht bringen, aber rein rechtlich gesehen hätte man doch wohl keinen Anspruch auf Ersatz, falls die Fliege erst während des Essens ins Essen gelangt. Sonst müsste ja beispielsweise auch ein Biergartenbesitzer haften, wenn man draußen sitzt, und einem dann eine Fliege ins Bier, das auf dem Tisch herum steht, fällt. Oder muss er dann haften?

Persönliche Erfahrungen mit Fliegen im Essen habe ich noch nicht gemacht. Ich habe aber mal mitbekommen, dass an einem Eisstand eine Fliege einem Kind auf das Eis flog, während die Verkäuferin es in der Hand hielt, und diese dann bloß mit einem Plastiklöffel das Eis, auf dem die Fliege lag, samt Fliege entfernte. Weiteren Ersatz oder so etwas gab es nicht. Hätte es das geben müssen?

Ich war allerdings mal in einem österreichischen Restaurant, wo ich ein Wiener Schnitzel aß. Da befand sich in der Panade des Schnitzels eingebacken ein langes Haar. Das war farblich eindeutig nicht von mir, außerdem hing es ja fest in der Panade. Ich hätte die Wahl gehabt, endweder ein neues Gericht zu erhalten, oder aber, das Gericht eben nicht zahlen zu müssen. Ich habe mich für Letzteres entschieden, denn an den Beilagen zum Schnitzel, Kartoffeln, Gemüse und Salat, hatte ich mich eigentlich sowieso schon satt gegessen. Eine Entschuldigung in Form irgendeines Gratisprodukts oder einem Abzug in der Gesamtrechnung (ein Getränk hatte ich ja auch zu mir genommen) gab es nicht. Allein das fehlerhafte Gericht wäre ersetzt oder eben gestrichen worden.

Wobei mir gerade einfällt, ich war mal in einem Cafe, wo wir ein Getränk gebracht wurde, worin ich sofort einen großen schwarzen Fussel schwimmen sah. Das sagte ich der Kellnerin, die bloß pampig reagierte. Ich bekam aber ein neues Getränk als Ersatz gebracht, Entschuldigungen gab es sonst aber auch keine. So ist das möglicherweise in Berlin. ;)

Benutzeravatar

» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^