Parken absolutes Halteverbot: Schild verdeckt

vom 10.12.2009, 22:23 Uhr

Neulich hat A einen Strafzettel bekommen, weil A beim Parken ein absolutes Halteverbot übersehen hat. A hat allerdings direkt nachgeschaut und gesehen, dass das Schild von einer Plane verdeckt war, A konnte es also gar nicht sehen, zumal A sich dort nicht wirklich ausgekannt hat.

Kann A deshalb die Strafe anfechten oder zumindest erwirken, ob diese Sache mit dem Schild berücksichtigt wird? Es ärgert A schon sehr, denn A ist sich da eigentlich keiner Schuld bewusst. A findet, es wäre nicht fair, wenn A das nun wirklich bezahlen muss.

» Ginseng2009 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das dürfte für A recht schwer werden. Denn es muss ja glaubhaft der Nachweis erbracht werden, dass A das Schild nicht hat sehen können. Das dürfte schwer werden. Und der Hinweis, extra geschaut zu haben ist auch schwer zu glauben, da doch idR. mindestens zwei Schilder auf ein Halteverbot (Beginn und Ende?) hinweisen sollten.

Wie aber muss man sich die Plane überhaupt vorstellen? Wurde damit explizit das Schild überdeckt, so dass das Halteverbot temporär aufgehoben wurde? Eigentlich kann ich mir keinen Grund für so eine Aktion vorstellen, da der Grund der zum Halteverbot führte, vermutlich trotz Plane weiter bestehen sollte.

Oder war die Plane für andere Zwecke bestimmt, und wurde schlicht über das Schild geweht? Dann sollte es sich schon so verhalten, dass man das als Pech sehen muss. Und man froh sein kann, nicht zusätzlich abgeschleppt worden zu sein. Der ganz blöde Spruch dazu: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ob für A also ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, hängt von den genauen Umständen ab. Ob sich so ein Schritt überhaupt lohnt, hängt wiederum vom Verwarngeld ab. Ein echtes Widerspruchsverfahren kann die ganze Sache ja teurer machen, wenn sich herausstellt, dass der Widerspruch unbegründet war.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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