Gemeinsames Sorgerecht künftig auch bei ledigen Paaren
Das Europäische Gericht hat beschlossen, dass die deutsche Regelung, dass bei ledigen Paaren automatisch nur die Mutter das Sorgerecht hat unrecht ist und gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Das Gesetz diskriminiert laut Ansicht dieses Gerichtes die Männer.
Wie findet ihr dieses Urteil? Ich sehe da sowohl Vorteile als auch Nachteile. Als gravierendsden Nachteile sehe ich Fälle wie den folgenden, der ja bekanntlich immer wieder mal vorkommt. Als Frau kommt mir da nur das kalte Grausen. Stellt euch mal vor, Frau X geht in die Disko und ist abends sturzbetrunken. Sie hat ein One-Night-Stand mit einem Mann, den sie seit einiger Zeit schon namentlich kennt. Da sie alkoholisiert ist, verhütet sie nicht mit Kondom. In der Nacht erbricht sie und die Pille versagt in der Wirkung. Die Frau wird ungewollt schwanger. Die Frau möchte abtreiben. Bislang kann jede Frau das alleine entscheiden. Künftig aber hat ihr Bettgefährte automatisch das hälftige Sorgerecht für das Kind und kann so einer Abtreibung wiedersprechen.
Wenn ein Mann mit einer Frau ein Kind zeugt und für das Kind Verantwortung übernehmen will und Vater und nicht nur Erzeuger sein will, dann kann er ja entweder die Frau vor der Geburt heiraten. Ober er kann mit der Frau einen notariellen Vertrag abschließen, dass er bei allen gemeinsamen Kindern ein gemeinsames Sorgerecht bekommt. Es ist ja kein Mann gezwungen eine Frau zu schwängern. Er kann ja auch verhüten, wenn die Frau ihm nicht das Sorgerecht zuteilen will. Wie seht ihr das? Ich meine, wenn ein Paar eine Liebesbeziehung hat, und ein Kind entsteht, dann kann man doch als Paar irgendwie eine einvernehmliche Einigung vor der Schwängerung finden. Oder nicht? Empfindet ihr dieses Urteile eher als Segen oder eher als Bevormundung und warum?
moin trüffelsucher,
ich bin ebenfalls lediger Vater und besitze trotzdem das Sorgerecht für meine beiden Kinder. Wenn sich ein Vater wirklich für seine Kinder interessiert und auch ohne den Weg vor den Traualtar das Sorgerecht haben möchte, wird man auch die halbe Stunde bei den Behörden in Kauf nehmen können.
Die nötigen Erklärungen sind jeweils kostenlos und der zeitliche Aufwand kaum der Rede wert, die Vaterschaftserklärung beim Standesamt nimmt kaum 5 Minuten in Anspruch und beim Jugendamt mussten wir eher länger auf den Druck der Urkunden warten, als dass der Beamte mit dem Vortrag verbracht hat.
@Julix: Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht sind immer noch zwei Paar Schuhe. Auch wenn Ihr sicher beides vereinbart habt ist es doch so, dass die Vaterschaftsanerkennung immer gern gesehen wird, vor der gemeinsamen Sorgeerklärung erst mal gewarnt wird.
Im Prinzip finde ich das einen Schritt in die richtige Richtung. Und dass die gemeinsame Sorge auch schon vor der Geburt gilt ist mir neu. Daher sehe ich das beschriebene Szenario nicht kommen. Dies erscheint mir außerdem eher als Ausnahme und nicht den Regelfall. Und was spricht denn dagegen, wenn die Mutter das Kind gegen eine Entschädigung in Form von Unterhalt austrägt und sich dann der Vater kümmert, wenn er denn unbedingt ein Kind möchte?
Bisher ist es doch so, dass die beiden Elternteile eines Kindes in ihre althergebrachten Rollen gedrängt werden: die Mutter ist die fürsorgliche Hüterin der Kinder, dem Vater wird so etwas nicht zugetraut. Dass er erst mal nicht das Sorgerecht hat, ist das für einige Väter auch die perfekte Ausrede sich nicht um das gemeinsame Kind kümmern zu müssen. Und nicht wenige Mütter setzen die alleinige Sorge auch gern mal als Druckmittel ein, was die Väter unter Umständen noch mehr abhält, sich einzumischen.
Dabei ändert sich doch auch das, es gibt tendenziell mehr Väter, die ihre Kinder behalten, wenn es zur Trennung kommt - auch bei unverheirateten Paaren. Außerdem ist es doch fatal anzunehmen, dass es bei unverheirateten Paaren wesentlich häufiger zur Trennung kommt als bei verheirateten Paaren. Ob das wirklich so ist, wird sich im nächsten Jahr zeigen. Nachdem das Kindschaftsrecht im Jahr 1998 ja reformiert wurde, gibt es ein Projekt, das klären soll, wie sich nicht-eheliche Lebensgemeinschaften über einen längeren Zeitraum entwickeln.
Ich selbst habe zwar mit dem Vater meines Kindes (von dem ich getrennt bin) keine gemeinsame Sorge, aber wir entscheiden trotzdem in der Regel gemeinsam und würden uns auch mit gemeinsamer Sorge nicht die Köpfe einschlagen. Trotzdem ist es sicher schon öfter mal bequemer, wenn ich nicht erst eine Vollmacht oder sein persönliches Erscheinen sondern einfach den Negativbescheid vom Jugendamt brauche.
Ich habe mit dem Vater meines Kindes auch ein gemeinsames Sorgerecht. Verheiratet waren wir allerdings nie und seit ein paar Jahren sind wir auch nicht mehr zusammen. Neben der Vaterschaftsanerkennung, haben wir damals beim Jugendamt gleich die entsprechende Erklärung abgegeben. Ich fand das damals sehr gut und bis heute habe ich meine Meinung dazu auch nicht geändert. Im Grunde finde ich das Ganze also positiv. Es sollte nur eine unaufwendige Form geben, mit der man das Sorgerecht auch allein auf die Mutter oder auch auf den Vater übertragen kann. Denn es gibt auch genug, die sich nicht kümmern (wollen). Wenn dann ein Elternteil gezwungen ist das alles noch vors Familiengericht zu bringen und vielleicht Monate lang irgendwelchen Einwilligungen hinterher rennen muss, dann macht die Regelung nämlich in vielen Fällen keinen Sinn.
Das beschriebene Szenario sehe ich eigentlich nicht. Mir wäre es auch neu, wenn das gemeinsame Sorgerecht sich schon in den ersten Monaten der Schwangerschaft auswirkt. Wenn man verheiratet ist, hat doch die Frau trotzdem das letzte Wort in der Entscheidung. Oder sehe ich das falsch? Moralisch kann der Vater vielleicht sein Veto einlegen, aber rechtlich doch nicht so ohne weiteres. Zumal in der beschriebenen Situation niemand die Lampe gehalten hat und die Frau immer noch behaupten kann, dass jemand anders der Vater ist oder ganz banal, dass sie nicht weiß, wer der Vater ist. Es gibt ja nicht selten den Fall, dass mehrere Männer in Frage kommen. Oder dass es sich eben um einen Filmriss handelt. Oder um einen One-Night-Stand mit jemand völlig fremden. Wer will denn das überprüfen und nachweisen?
Jotjot schreibt:
Und was spricht denn dagegen, wenn die Mutter das Kind gegen eine Entschädigung in Form von Unterhalt austrägt und sich dann der Vater kümmert, wenn er denn unbedingt ein Kind möchte?
So lange man das nicht gewerblich betreibt, spricht vermutlich nichts dagegen. Im Grunde geht das ja jetzt auch schon. Ich kenne auch eine Frau, die mit ihrem Partner ganz klar die Abmachung hat, dass er das Kind nach der Schwangerschaft bekommt, und sie nichts davon wissen will. Dafür braucht man das neue Gesetz nicht.
Ich stimme da im Grunde mit Julix überein. Es ist auch bisher schon möglich auf dem Amt als lediges Paar sowohl eine Vaterschaftsanerkenung als auch eine Sorgeerklärung auszustellen. Das kann man sogar schon vor der Geburt machen. Die Erklärungen gelten dann für das Baby im Bauch. Ich finde diese Regelung auch ausreichend. Wenn ein Mann eine feste und gute Beziehung hat, dann wird die Frau in aller Regel da auch zustimmen.
Es stimmt, die Standesbeamten warnen oft vor diesem Prozedere und erklären den Eltern, dass im Falle einer Trennung diese Sorgeerklärung nicht zurück genommen werden kann.
Was mich an diesem Urteil irritiert, ist dass der Bürger oder besser gesagt die Bürgerin vom Staat bevormundet wird. Das Ziel ist angeblich, die Männer nicht zu diskriminieren. Gleichzeitig werden hier Entscheidungen vom Staat gefällt, die etwas ziemlich privates angehen und die jedes Paar selbst fällen kann. Man wir also mehr und mehr bevormundet. Die Männer argumentieren, dass sie von der Gnade der Frau abhängig sind, wenn sie auch Sorgerecht haben wollen. Nun gut, aber ich frage mich dann, warum so viele Männer mit so bösen Frauen zusammen sind, mit deren Einstellung zum Sorgerecht nicht klarkommen. Dann müssen sich die Männer halt eine Partnerin suchen, die in wesentlichen Punkte ihre Auffassung zur Elterlichen Sorge teilt.
Ich kenne auch viele ledige Paare, die von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht haben. Und wenn man in einer Partnerschaft lebt, entscheidet man normalerweise sowieso gemeinsam darüber, was mit den Kindern gemacht wird, ganz unabhängig davon, ob der Vater nun offiziell Sorgerecht hat, oder nicht.
Die Männer, die vor Gericht geklagt hatten, waren anscheinend alle von der Mutter ihrer Kinder getrennt und deshalb wegen dem fehlenden Sorgerecht erbost. Vielleicht sehe ich die Sache zu naiv. Aber wenn ein Paar sich im Guten trennt, weil es sich einfach mal langsam auseinandergelebt hat, sollte es doch eh kein Problem sein, sich wegen dem Kind zu einigen.
Wenn es nach der Trennung Streitereien wegen dem Sorgerecht gibt, wird in der Beziehung schon irgend ein Grund gewesen sein, dass die Frauen von diesen Männern als Mitbestimmern nichts mehr wissen wollen. Und es geht beim Sorgerecht ja nur ums Mitbestimmen. Besuchsrecht oder Umgangsrecht haben ja alle Väter, auch wenn sie kein Sorgerecht haben. So weit ich weiß sind die Trennungselternteile sogar zum Umgang verpflichtet.
Ich frage mich, ob viele Männer, trotz Emanzipation nicht einfach nur den Frust haben, dass sie nichts bestimmen können. Wenn die Mutter alleine Sorgeberechtigt ist, und irgendetwas macht, was gegen das Kindeswohl verstößt, dann kann der Vater ja auch zum Jugendamt gehen oder vor Gericht klagen.
Ich frage mich echt, was Alice Schwarzer zur derzeitigen Entwicklung sagt. Die muss doch zur Zeit von einer Verzweiflungsattacke in die nächste laufen.
trüffelsucher hat geschrieben:Aber wenn ein Paar sich im Guten trennt, weil es sich einfach mal langsam auseinandergelebt hat, sollte es doch eh kein Problem sein, sich wegen dem Kind zu einigen.
Wenn es nach der Trennung Streitereien wegen dem Sorgerecht gibt, wird in der Beziehung schon irgend ein Grund gewesen sein, dass die Frauen von diesen Männern als Mitbestimmern nichts mehr wissen wollen.
Wenn ein Paar sich im Guten trennt und sich danach auch noch leiden kann. Darin liegt der Knackpunkt. Denn mal ehrlich, der Normalfall dürfte anders liegen. Und wenn es im Guten passiert, dann ist es auch weiterhin kein Problem, gemeinsam das Sorgerecht auszuüben. Ob man es nun offiziell gemeinsam hat oder nicht.
Aber oft liegen ja die Fälle anders. Oft fühlt sich eine Partei verletzt und spielt alles aus, was es gibt. Natürlich ist das nicht fair, weder gegenüber dem ehemaligen Partner, noch gegenüber den Kindern. Aber es ist einfach so, dass der Vater dann vom guten Willen seiner Ex anhängig ist. Und selbst wenn man sich im großen und ganzen einig ist, kann es in Streitfragen immer soweit kommen, dass einer sagt "das letzte Wort habe ich allein". Weil eben auch das Sorgerecht nur einer hat. Für mich war diese Überlegung damals auch ein Grund, die Sorgerechtserklärung abzugeben. Denn ich wusste ja nicht, ob wir uns einmal trennen und falls ja, wie diese Trennung dann abläuft. Klar sagt man erst einmal, wir tragen es im Fall des Falles nicht auf dem Rücken des Kindes aus. Aber kann jemand die Hand dafür ins Feuer legen, dass es irgendwann einmal nicht doch so kommt? Nicht jedes Paar lebt sich langsam auseinander. Viele trennen sich mit großem Knall, weil einer fremd geht oder den anderen sonst wie verletzt. Und dann kommt man sicher schnell man in die Versuchen, seine Machtposition auch auszuspielen.
Natürlich gibt es viele Fälle, in denen ein alleiniges Sorgerecht absolut gerechtfertigt ist. Andererseits dürfte es auch wirklich genug Fälle geben, in denen die Väter wirklich benachteiligt werden, weil sie sich kümmern wollen, aber nicht dürfen.
@trüffelsucher, kann es sein, dass Du vom Idealzustand ausgehst, der leider selten existiert? In der Regel läuft es doch anders!
trüffelsucher hat geschrieben:Wenn es nach der Trennung Streitereien wegen dem Sorgerecht gibt, wird in der Beziehung schon irgend ein Grund gewesen sein, dass die Frauen von diesen Männern als Mitbestimmern nichts mehr wissen wollen. Und es geht beim Sorgerecht ja nur ums Mitbestimmen. Besuchsrecht oder Umgangsrecht haben ja alle Väter, auch wenn sie kein Sorgerecht haben. So weit ich weiß sind die Trennungselternteile sogar zum Umgang verpflichtet.
Hallo Trüffelsucher, ich glaube, Du hast noch nie erlebt, wie manche Frauen völlig ungerechtfertigt ihren Ex-Lebenspartnern und Vater ihres/ihrer Kinder das Leben zur Hölle machen können. Das geht teilweise soweit, dass die Männer eine detailliert Planung für das gemeinsame Wochenende mit Kind vorlegen müssen, damit die Mutter zustimmt. Und wehe der Besuch einer Person, die der Mutter nicht in den Kram passt ist geplant. Und das "nur" weil die Mutter nicht einsehen will, dass auch sie ihren Teil zum Scheitern der Beziehung beigetragen hat. Das ist nur ein Fall, den ich aus nächster Nähe kenne, andere ließen sich sicher schnell recherchieren. Das solche Väter dann irgendwann aufgeben und dass das nicht wirklich zum Wohle der Kinder ist, ist doch klar. Ich denke, dass ein gemeinsames Sorgerecht einfach einen Streitansatz weniger nach der Trennung ist und daher sinnvoll ist.
Zum Thema Emanzipation: ich denke, dass einfach auch mal wieder die Männer dran sind, sich ein Stück zu emanzipieren. Die werden doch immer noch in eine Rolle gedrängt, die vielen Vätern nicht mehr passt und die sie auch nicht mehr unterstützt werden sollte. Das wäre nämlich wirklich Emanzipation, wenn sich beide Geschlechter einander annähern würden.
trüffelsucher hat geschrieben:Wie findet ihr dieses Urteil? Ich sehe da sowohl Vorteile als auch Nachteile. Als gravierendsden Nachteile sehe ich Fälle wie den folgenden, der ja bekanntlich immer wieder mal vorkommt. Als Frau kommt mir da nur das kalte Grausen. Stellt euch mal vor, Frau X geht in die Disko und ist abends sturzbetrunken. Sie hat ein One-Night-Stand mit einem Mann, den sie seit einiger Zeit schon namentlich kennt. Da sie alkoholisiert ist, verhütet sie nicht mit Kondom. In der Nacht erbricht sie und die Pille versagt in der Wirkung. Die Frau wird ungewollt schwanger. Die Frau möchte abtreiben. Bislang kann jede Frau das alleine entscheiden. Künftig aber hat ihr Bettgefährte automatisch das hälftige Sorgerecht für das Kind und kann so einer Abtreibung wiedersprechen.
Also ich bin mir jetzt nicht sicher ob das wirklich so gemeint ist. Das gemeinsame Sorgerecht bezieht sich ja auf die Zeit nach der Geburt. Davor kann ja sowieso immer die Frau entscheiden was sie möchte, dieses Recht kann ihr wohl niemand nehmen. Oder habe ich das falsch verstanden?
Meiner Meinung nach wurde das Gesetz geändert, weil viele ledige Väter einfach kein Recht auf ihr Kind hatten. Teilweise war es sogar so, dass die Kindesmutter ihnen jeglichen Kontakt untersagen durften. Das soll so nicht mehr möglich sein und daher die Gesetzesänderung. Ich finde die Wandlung gut, immerhin gibt es genügend Väter die auch prima für ihre Kinder sorgen könnten. Die Entscheidung ob das Baby kommen soll oder nicht, soll aber weiterhin bei der Mutter liegen! Ich kann nicht gezwungen werden gegen meinen Willen ein Baby zu bekommen. Umgekehrt finde ich trotzdem, dass der Vater eingeschlossen werden soll. Sprich wenn die Frau das Kind möchte - der Vater aber nicht.
Das ein Mann zum Thema Abtreibung oder Kind bekommen nun was zu sagen hätte hat mich auch stutzig gemacht. Aber diese Entscheidung liegt nach wie vor allein bei der Frau, die schwanger ist.
Allerdings finde ich das Urteil in seiner Gesamtheit nicht wirklich gut. Denn es gibt genug Väter, die sich weder persönlich kümmern, noch Unterhalt bezahlen. Und diese bekommen nun automatisch das Sorgerecht. Da Frage ich mich doch echt, was das soll. Denn man gibt diesen Vätern eine Verantwortung in die Hände, welche sie gar nicht haben wollen.
Die Mutter hat dann immer wieder das Problem, das sie wegen jeden Kram die Unterschrift des Vaters benötigt. Was für die Mütter mit diesen Problemvätern doch mehr ein Nervenkrieg ist, aber nicht zum Wohl des Kindes sein kann.
Punktedieb hat geschrieben:Allerdings finde ich das Urteil in seiner Gesamtheit nicht wirklich gut. Denn es gibt genug Väter, die sich weder persönlich kümmern, noch Unterhalt bezahlen. Und diese bekommen nun automatisch das Sorgerecht. Da Frage ich mich doch echt, was das soll. Denn man gibt diesen Vätern eine Verantwortung in die Hände, welche sie gar nicht haben wollen.
Ja nur es geht eben nicht nur um die Väter die sich nicht kümmern, sondern auch um die die total liebevoll mit ihren Kindern umgehen und denen es wirklich weh tut ihre Kinder nicht sehen zu dürfen. Sie haben in der Hinsicht keinerlei Rechte! Es gibt bei den Müttern genauso viele schwarze Schafe, nur bei denen ist es nicht offensichtlich weil sie automatisch die Kinder bekommen. Sie müssen nicht erst drum kämpfen.
Wie auch schon Jotjot schrieb, es gibt genügend Mütter die gerne alleine ihre Kinder erziehen und gar nichts vom Kindesvater hören wollen. Das einzige was sie regelmäßig haben wollen sind die Alimente. Und das ist schon sehr unfair. Männer müssen bezahlen aber haben keinerlei Rechte auf ihre Kinder. Wenn es hier um Männer geht die sich sowieso nicht um ihre Kinder kümmern, wäre das Urteil ja egal. Weil er kann auf sein Recht verzichten, wenn es ihn sowieso nicht interessiert.
Generell finde ich es sehr schade, dass heutzutage alles vor Gericht geregelt werden muss. Bei meinen Eltern war es nicht anders. Nach der Scheidung hat einer der beiden Elternteile einfach nicht mehr kommunizieren wollen und jede Diskussion vor Gericht geführt. Man kann sich auch außerhalb des Gerichts einigen und die Fronten klären. Mir tut sowas immer leid. Wir Kinder waren Gott sei Dank schon groß genug, aber bei Kleinkindern - die leiden wirklich darunter.
Ich hoffe hier ändert sich mal grundsätzlich die Meinung der Erwachsenen - sei es Mutter oder Vater. Das Kind ist nunmal das wichtige, nicht wer wieviele Alimente zahlt oder bekommt oder wer wie oft die Kinder sehen darf. Wenn ein Vater seine Kinder öfters sehen möchte, darf die Mutter doch nicht dazwischenfunken. Was wünscht man sich mehr als einen guten regelmäßigen Kontakt zu Vater UND Mutter. Dass eines der beiden Elternteile mal verletzt, betrogen, belogen oder ähnliches wurde, hat mit dem Kind nichts zu tun. Darüber muss man nunmal hinweg sehen, das Kind hat es verdient beide Elternteile zu haben. In der Hinsicht ist das Gesetz auch gut für Kinder und Väter!
Wenn es einen Vater gibt, der seine Kinder nicht sehen will - wie gesagt er kann auf das Recht verzichten. Außerdem wenn der Kindervater ein "schlechter" Vater ist, kann die Mutter ja noch immer vor Gericht das alleinige Sorgerecht bestreiten.
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