Fenster und Haustüren - kaputte Dichtungen
Das Haus in dem A wohnt ist schon einige Jahrzehnte alt und entsprechend ist nicht mehr alles daran richtig nagelneu. Fenster und Haustüren sind nicht mehr richtig dicht und A kann heizen wie A will, es wird nicht warm.
As Meinung nach ist es Sache des Vermieters G das zu richten und A denkt doch, G wird das machen müssen, wenn A G darauf hinweist, oder nicht? As Freundin meinte, dass dies normaler Verschleiß sei und man dann als Mieter selber die Kosten zu tragen hat, aber das sieht A so eigentlich nicht ein.
So ein Verschleiß ist in der Tat normal. Dieser Verschleiß ist aber mit der Mietzahlung abgegolten und daher ist der Mieter nicht in der Pflicht diese Schäden zu beheben. Vielmehr ist der Vermieter in der Pflicht. So der Normalfall.
Sollte es aber der Fall sein, dass der Mieter den übermäßigen Verschleiß verursacht hat, dann muss der Mieter diese Schäden auf eigene Kosten beseitigen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Mieter durch das Anbringen von Fliegengittern die Dichtungen beschädigt hat.
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