Selbstgemachte Musik als Download verkaufen?

vom 07.12.2009, 18:40 Uhr

Ich habe vor, meine selbstgemachte Musik als Download zu verkaufen. Jedoch ist mir diesbezüglich noch einiges unklar und ich hoffe, dass mir hier geholfen wird! :wink:

Habe momentan die Angebote "potatosystem. com" und "rebeat. com" als Möglichkeiten gefunden, meine Musik online zu veröffentlichen. Rebeat veröffentlicht die Songs auf mehr als 300 Download-Portalen (laut Angabe auf der Webseite). Beim Potato-System handelt es sich um einen Onlineshop für Musik, bei welchem auch Dritte durch den Verkauf eine Provision erhalten.

Nun zu meinen Fragen: Hat hier schon jemand Erfahrungen mit so etwas gemacht? Wie sieht das Ganze steuerrechtlich aus? Müssen die Einnahmen auf die Steuererklärung? Muss vielleicht sogar eine Gewerbe angemeldet werden? Gibt es andere Sachen, die man bei so etwas beachten sollte? Welche Möglichkeit würdet ihr mir empfehlen? Würde mich über hilfreiche Antworten freuen!

» dwarfpitcher » Beiträge: 6 » Talkpoints: 2,62 »



Nun hast Du ja schon ganz offensichtlich Plattformen für den Verkauf bereits gefunden. Daher wirst Du in der Richtung keine Fragen haben. Solltest Du mit einem Anbieter nicht klar kommen, dann kannst Du ja immer noch wechseln.

Aber was die Einkünfte angeht, ist ja klar, dass diese zu versteuern sind. Ob Du sinnvoller Weise ein Gewerbe anmelden solltest, wüsste ich nicht. Würde aber vermuten, dass nicht. Denn schließlich arbeitest Du in dem Fall ja als Künstler und das dann auch nicht auf Rechnung bzw. nach Auftrag.

In dem Fall würde ich vermuten, dass Du die Tätigkeit durchaus im Rahmen eines Freiberufs ausüben kannst, und entsprechend nicht gewerbesteuerpflichtig bist. Was dann die anderen Rahmenbedingungen angeht (Abgaben in die Künstlersozialkasse, Krankenversicherung usw.) müsstest Du Dich anschließend schlau machen. Wobei das natürlich vom bisherigen Rahmen abhängt.

Zum Beispiel wirst Du Dich als Schüler noch nicht selbst um eine eigene Krankenversicherung kümmern müssen, solange Du bei den Eltern versichert und Deine Einkünfte entsprechend gering sind. Ebenso wenn Du im Moment als Angestellter entsprechend versichert bist, und Deine Künstlertätigkeit quasi nebenher betreibst.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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