Fahrverbot weil betrunken Fahrrad gefahren?
Ein Bekannter von mir war vor ein paar Tagen mit dem Fahrrad unterwegs heim von der Kneipe und da hat ihn die Polizei angehalten. Er war alles andere als nüchtern und sie wollen ihm nun ein Fahrverbot aufbrummen. Das verstehe ich nicht denn er war doch nicht mit dem Auto unterwegs sondern mit dem Rad.
Wie kann man ein Fahrverbot bekommen wenn man mit dem Fahrrad unterwegs war? Wo steht das dass man einem den Lappen wegnimmt wenn er überhaupt nicht mit dem Auto gefahren ist?
Natürlich kann man den Führerschein verlieren, wenn man betrunken Rad fährt. Es kann sogar als Fußgänger Konsequenzen für den Führerschein geben, wenn man irgendwelche Regelverstöße begeht. Die StVo gilt schließlich nicht nur für Autofahrer. Für Fahrradfahrer gelten meines Wissens etwas andere Promillegrenzen, aber so wie es klingt waren die wohl erreicht. Ich glaube, die liegt bei 1,6 beim Fahrrad. Danach kann ein Fahrverbot folgen bzw. der MPU angeordnet werden.
Punkte und Strafen kann man sogar bekommen, wenn man noch gar keinen Führerschein hat. Ich kenne jemand, der bei Rot über die Ampel gefahren ist. Mit dem Fahrrad. Bußgeld und Punkte in Flensburg folgten, obwohl der Herr noch nicht mal einen Führerschein hatte. Auch der MPU kann ohne Führerschein angeordnet werden.
Wie ChaosXXX schon geschrieben hat, ist es eigentlich logisch, dass das Fehlverhalten mit dem Fahrrad Einfluss auf den Führerschein haben kann bzw. hat. Allerdings ist es so, dass in den seltensten Fällen die Polizisten diesen Verwaltungsakt anstoßen! Normalerweise bleibt es bei einem Strafzettel und einer Ermahnung, das Rad eben zu schieben.
Jetzt gibt es die Möglichkeit, auf besonders fleißige bzw. eifrige Polizisten gestoßen zu sein. Die setzen sich eben auch in so einem Fall hin, und spielen das volle Programm durch.
Oder aber das Verhalten Deines Bekannten war eben nicht mehr tragbar. Entweder durch absolute Ausfallerscheinungen, oder aber durch massive Uneinsichtigkeit. Geht er bei der Kontrolle auf die Polizisten los, beschimpft sie oder zeigt sich sonst unkooperativ, werden die Beamten vermutlich auch weniger tolerant sein. Die haben was die Verfolgung der Tat angeht, schon auch ihre Spielräume.
Das also den Führerschein betreffende Maßnahmen eingeleitet werden, ist nicht zu beanstanden. Das es so weit hat kommen müssen, kann hingegen dem Bekannten zur Last gelegt werden. Und zwar nicht nur in dem Moment, in dem er sich entschieden hat, betrunken am Straßenverkehr teilzunehmen.
Die StVo gilt für Verkehrsteilnehmer und auch Fußgänger und Radfahrer nehmen natürlich am Verkehr teil. Insofern ist es nur konsequent, dass er auch hier Fahrverbot bekommt.
Wer betrunken fährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Auch ein Fahrrad muss man schieben oder stehen lassen, wenn man angetrunken ist. Genauso muss ein Fahrrad ja verkehrstauglich sein.
Auch wer Fahrrad fährt sollte sich dessen bewusst sein, dass er andere gefährdet, wenn er betrunken Rad fährt. Was glaubst du, was da alles passieren kann? Es tut auch ordentlich weh, wenn er da in einen Fußgänger reinfährt oder in ein Auto - und das nur, weil er sich selbst nicht mehr unter Kontrolle hat!
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