Fahrverbot, was tun?

vom 02.12.2009, 22:47 Uhr

Ich bin jemand der gern auf die Tube drückt und nun ist es passiert, ich habe ein Fahrverbot bekommen. Was kann ich nun tun, denn ich muss ja zur Arbeit kommen und auch in der Freizeit will ich nicht die ganze Zeit daheim bleiben.

Gibt es da wenigstens für die Fahrt zur Arbeit eine Ausnahme oder gilt das Fahrverbot immer? Ich hoffe dass ich von euch ein paar gute Antworten dazu bekomme, denn wenn es da kein Schlupfloch gibt dann wird das ganz schön blöd für mich.

» Rum & Coca Cola » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Leider reichen deine angegebenen Informationen nicht aus, um die Sachlage genau beurteilen zu können, jedoch kann ich dir mit Sicherheit sagen, dass ein Fahrverbot immer gilt. Hast du schon mal gehört, dass es da Ausnahmen gibt? Das könnte doch kein Mensch mehr nachvollziehen, ob du gerade zur Arbeit fährst oder nicht.

Normalerweise gibt es bei Fahrverbote kein Schlupfloch, denn das verhindert die Gesetzeslage. Eventuell könnte man dazu mehr sagen, wie schnell du gefahren bist und wie lange dein Fahrverbot gilt.

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» NathKath88 » Beiträge: 375 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Natürlich gilt das Fahrverbot für alle Fahrten in der Zeit. Wenn du bereits ein Fahrverbot erhalten hast, dann solltest du wissen, dass man den Führerschein abgeben muss und da kann und darf man nicht fahren. Denn du musst ja den Führerschein immer mitführen. Wenn du angehalten wirst und sagst, dass du den Führerschein vergessen hast, wird das sofort überprüft und die Polizisten können Vorort feststellen, ob du den Führerschein überhaupt hast.

Da man sich den Zeitpunkt innerhalb 4 Monaten aussuchen kann, wo man den Führerschein (an einem Stück und nicht 14 Tage jetzt und 14 Tage später) abgeben muss, kann man in der zeit Urlaub nehmen und dann braucht man zumindest nicht zur Arbeit. Aber Ausnahmen gibt es da keine. Selbst Berufskraftfahrer haben da keine Chance, dass sie Ausnahmen bekommen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Schön wenigstens mal bei einem zu sehen, dass er zugibt, ein Raser zu sein. Das meine ich nicht ironisch, denn die Meisten, die von einem Fahrverbot betroffen sind, sehen bzw. bezeichnen sich eben höchstens als "zügige Fahrer". Und das obwohl doch letztlich gerichtsfest bewiesen wurde, dass das Attribut Raser eher passt. Denn für ein Fahrverbot ist man nicht nur mal 10 oder 15 Km/h drüber, sondern erheblich mehr.

Aber aus Deinem Posting geht nicht hervor, dass Du aus der Sache gelernt hast. Aber das muss es auch nicht, schließlich fragst Du nach einer allgemein vorhandenen Ausnahme.

Dazu kann ganz einfach gesagt werden, dass der Führerschein für die angeordnete Zeit abzugeben ist und Du selbstverständlich in der Zeit keinen hast und damit auch keine Berechtigung, ein Auto zu führen. Ausnahmslos! Und solltest Du es dennoch wagen, drohen wirklich empfindliche Strafen - wegen Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.

Aber ganz so radikal wie Diamante es schreibt, muss es eigentlich nicht sein. In besonderen Fällen ist es nämlich wirklich möglich, den Führerscheinentzug gegen eine erheblich höhere Geldbuße zu verhindern. Allerdings sind daran einige Bedingungen geknüpft und ohne eine (risikoreiche und teure) Gerichtsverhandlung kommt man da nicht dran. Denn so etwas kann nur von einem Richter veranlasst werden.

Es ist so, dass der Verkehrssünder nicht bereits auffällig gewesen sein darf und seine Existenz massiv und nachweislich vom Führerschein abhängig ist. Allein die Tatsache, jeden Tag zur Arbeit fahren zu müssen, ist sicher kein Grund! Wohingegen man als selbständiger Taxifahrer schon bessere Gründe hat. Allerdings leitet sich aus der theoretischen Möglichkeit kein Anspruch ab. D.h., die ganze Sache wäre immer ein Einzelfall und entsprechend muss dieser Geprüft und bewertet werden.

Ein besserer Vorschlag war dann schon der, eben in die Zeit einen Großteil des Urlaubs zu legen. Zusätzlich kannst Du nach Fahrgemeinschaften suchen, den ÖPNV bemühen oder aber Bekannte und Freunde fragen, ob sie Dich chauffieren.

Das Du übrigens auch in Deiner Freizeit nicht daheim bleiben willst ist verständlich. Aber der Führerscheinentzug ist nicht zum ärgern gedacht, sondern als Strafe. Besser so, als vier Wochen in Haft. Denn da könnte man den Schein ja auch behalten, ohne das man ihn nutzen würde. ;)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Man kann sich eigentlich nur mit Bus und Bahn anfreunden, wenn man ein Fahrverbot hat. Oder auch mit dem Fahrradfahren, soweit das von der Strecke her möglich ist. Außerdem sollte man ganz nett zu seinem Umfeld sein, damit man den ein oder anderen Fahrer hat, wenn man irgendwo nicht ohne Auto hin kommt.

Man muss schon einiges organisieren, aber man hat ja im Normalfall ein paar Monate Zeit, um sich darauf vorzubereiten. Man kann versuchen für die Arbeit eine Fahrgemeinschaft zu finden oder eben eine gute Verbindung mit Bus und Bahn. Die sind oft besser als man denkt. Ein Fahrrad ist natürlich für kürzere Strecken auch sehr hilfreich. Wenn man keins hat, kann man sich vielleicht irgendwo eins borgen für die Zeit. Ich weiß nicht, wie lange du laufen musst, aber ich geh mal von vier Wochen aus. Die sind eigentlich schnell rum und mit etwas Organisation gut zu überstehen.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


In seltenen Fällen kann man einen Antrag stellen. Aber nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt um zur Arbeit zu kommen und die gibt es meistens immer. Schon allein durch die öffentlichen Verkehrsmittel.

Ansonsten würde ich dir auch raten, deinen Führerschein einfach abzugeben wenn du Urlaub hast. Ansonsten klingt es wohl schlimmer als es ist. Mich verwundert allerdings auch, dass du nichts daraus zu lernen scheinst und deine einzige Sorge ist, wie du nun weiterhin mobil sein kannst. Man hat dir nicht umsonst den Führerschein entzogen und da musst du wohl um einiges zu schnell gewesen sein.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


winny2311 hat geschrieben:In seltenen Fällen kann man einen Antrag stellen.

Bei wem sollte man da einen Antrag stellen und was sollten diese Ausnahmen sein bzw. wie wären die zu begründen? Es gibt nur den Weg, sich gegen den Führerscheinentzug gerichtlich zu wehren. Das kann der Bürger ja gegen jeden Bescheid einer staatlichen Stelle.

Hier hat dann der Richter zu entscheiden, inwiefern der Entzug (bzw. dessen Folgen) im Verhältnis zur Verkehrsübertretung steht. Jetzt kommen die seltenen Ausnahmen ins Spiel: der Richter hat die Möglichkeit, vom Einziehen der Fahrerlaubnis abzusehen, und dafür im Gegenzug das Bußgeld zu erhöhen.

Allerdings muss man da wohl einen entsprechend erfahrenen Anwalt an seiner Seite haben, sowie wirklich triftige Gründe und eine weiße Weste, was Verkehrsstrafen angeht. Zusätzlich braucht man einen Richter, der einem wohlwollend gegenüber gestimmt ist!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wieso stellst du einen Frage, die du dir selbst beantwortest ;) Dieser Antrag muss selbstverständlich beim Gericht gestellt werden. Begründungen können sein (wie erwähnt), dass man ohne Auto keine Möglichkeit hat, auf die entsprechende Arbeitsstelle zu kommen (Milchviehbetrieb auf Dorf, wo nur alle 3 Stunden ein Bus fährt und man entweder sehr viel zu früh da wäre oder zu spät zB.) und man auf diese allerdings angewiesen ist (weil man Frau und Kinder durchfüttern muss zB.).

Was heißt hier, einen Richter der einem gegenüber wohlwollend gestimmt ist. Ein Richter entscheident nicht danach, ob ihm die Nase des Angeklagten gefällt oder nicht - in Prozessen (und zwar jeden) geht es um Fakten und Taten. Sicherlich ist es gut, wenn man eine weiße Weste hat - aber mit Wohlwollen hat das wohl herzlich wenig zu tun!

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


@winny2311
Es war ja eigentlich auch keine echte Frage. Denn es geht schlicht darum, dass man keinen Antrag stellt, sondern einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegt. Das ist schon ein entscheidender Unterschied. Über Anträge entscheiden idR. Sachbearbeiter.

Was dann die Begründungen angeht, so ist genau die Erreichbarkeit der Arbeitsstelle kein Grund, den Führerschein zu behalten! Hier wird regelmäßig unterstellt, alternative Lösungen finden zu können. Da wird kaum jemand eine Existenz gefährdet sehen.

Übrigens ist es auch für einen Richter schwer zu begründen, weshalb eine Ausnahmeregelung bei jemandem greift, der offenbar ein Wiederholungstäter ist. Und das ist jemand ohne weiße Weste. Daher ist das schon zwingend, ganz gleich wie sehr die berufliche Existenz dann dadurch gefährdet wird. Hier wird beim Täter nämlich eine Unbelehrbarkeit unterstellt. ;)

Wenn Du nun schreibst, dass es in jedem Prozess um Fakten und Taten geht, gehe ich davon aus (und wünsche es Dir - ganz aufrichtig - auch für die Zukunft), dass Du noch bei keinem Prozess beteiligt gewesen bist. Dennoch sollte doch einleuchten, dass der Ermessensspielraum, den jeder Richter nun mal hat, genau dem "es-geht-um-Fakten" widerspricht. Denn die Faktenlage ist klar, sonst wäre der Bescheid nicht verschickt worden!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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