Bußgeld fürs falsch Parken vor dem eigenen Haus

vom 02.12.2009, 20:30 Uhr

Bei mir vor dem Haus ist ein privater Parkplatz und es steht auch ein Schild dass hier privater Grund ist. Aber das hält manche Idioten nicht davon ab da zu parken und wenn ich dann heim komme dann kann ich meinen eigenen Parkplatz nicht benützen.

Kann ich auf meinem eigenen Grund nicht auch ein Bußgeld für ´s Parken verhängen? Dann würden die es sich bestimmt zweimal überlegen ob sie auf meinem Parkplatz stehen bleiben oder nicht, wo könnte ich so eine Regel finden?

» Rum & Coca Cola » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ein Bußgeld kannst du nicht verhängen, aber theoretisch sollte es erlaubt sein, den Parksünder auf dessen Kosten abschleppen zu lassen. Den Hinweis, dass das bei widerrechtlichem Parken geschieht, findet man oft auf für Firmen reservierten Parkplätzen, die aber für alle frei zugänglich sind und daher scheinbar zum unerlaubten Parken einladen. Begründet wird dies damit, dass es Privatgrundstück ist. Das sollte also auch bei dir möglich sein, wenn es sich tatsächlich um einen von dir angemieteten Parkplatz handelt. Allerdings würde ich mich vorsichtshalber erkundigen, die Gemeinde müsste über solche Fragen Auskunft geben können.

Parken die Autos jedoch nur an der Straße vor deinem Haus, wirst du damit leben müssen, auch wenn es ärgerlich ist. Freunde von mir wohnen zum Beispiel mitten n der Stadt und haben daher von der Gemeinde ausgestellte Parkausweise, die es ihnen erlauben kostenfrei auf den Parkplätzen auf den Seitenstreifen zu parken. Diese Ausweise beinhalten jedoch keine Reservierung und wenn alle Parkplätze besetzt sind, müssen sie eben trotzdem anderswo parken und weiter laufen. Das ist zwar zugegebenermaßen ärgerlich, aber rechtlich eben so geregelt.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es gibt durchaus unachtsame Autofahrer, die sich auch von solchen Schildern nicht abschrecken lassen, und auf privaten Grundstücken parken. Natürlich steht Dir dann nicht das Recht zu, Bußgelder zu verlangen. Allerdings könntest Du ein Gewerbe gründen, und Deinen Privatparkplatz vermieten. Dann hättest Du rechtlich sicher andere Möglichkeiten, gegen den Falschparker vorzugehen. Aber ich denke, der Schritt ginge zu weit. ;)

Beim Abschleppen wäre ich vorsichtig. Im Recht bist Du bestimmt, da ein parkendes Auto Dir definitiv die Möglichkeit nimmt, Deinen Platz in Anspruch zu nehmen. Aber die Kosten für das Abschleppen musst zunächst Du zahlen. Der Abschleppunternehmer wird sicher nicht für Dich das Inkasso Büro spielen und sich mit dem Besitzer des abgeschleppten Autos streiten.

Du wiederum müsstest dann im Zweifel vor Gericht das Geld für das Abschleppen einklagen und erkämpfen. Was wieder erst einmal mit Kosten für Dich verbunden ist. Aber leider auch mit Risiken, denn Du könntest auf Richter treffen, die das Abschleppen als unangemessen einstufen oder aber die Gegenseite kann glaubhaft machen, das "Privat"-Parkplatz Schild nicht gesehen zu haben usw. Dann hast Du das Abschleppen, Deinen Anwalt und die Gerichtskosten zu zahlen.

Einfacher ist für Dich der Weg, den Parkplatz zu versperren. Z.B. durch klappbare Poller ist dies ja leicht möglich. Wenn auch es für Dich bedeutet, vor dem Parken diesen erst umklappen zu müssen sowie nach dem Wegfahren diesen hochklappen zu müssen.

Weiter hättest Du aber die Möglichkeit, über einen Anwalt die Fahrer der Wagen kostenpflichtig abzumahnen und ihnen eine Unterlassungserklärung zukommen zu lassen. Davon hast Du zwar keinen finanziellen Vorteil, aber alle Kosten wird der Anwalt vom Falschparker eintreiben. Und im Wiederholungsfall wird der in der Unterlassungserklärung vereinbarte Betrag fällig und der fällt dann Dir zu. :)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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