Kein Knöllchen und trotzdem Bußgeldbescheid bekommen
Nehmen wir mal an, X hat in Berlin geparkt und noch nie ein "Knöllchen" an Auto gehabt. Plötzlich bekommt X von der Polizei per Brief bescheid, dass er eine Strafe wegen falschem Parken zu bezahlen habe. X ist sich aber nicht bewusst, wann er und wo er und wie er angeblich falsch geparkt hat. X ist der vollen Überzeugung, dass er stets korrekt geparkt hat. Da er kein Knöllchen hatte, kann er auch nicht nachvollziehen, wo er genau stand, als er angeblich falsch geparkt hatte. Ist der Bußgeldbescheid überhaupt gültig, wenn X kein Knöllchen hatte? Prinzipiell könnte der Polizist sich ja auch bei der Autonummer verschrieben haben?
Dieses Fallbeispiel klingt natürlich nach billiger Ausrede. Vermutlich würde die Polizei das Herrn X auch vorwerfen, dass er den Strafzettel einfach vernichtet hat oder nahelegen, dass Passanten diesen als Andenken mitgenommen haben. In diesem geschilderten Fall hatte X tatsächlich kein Knöllchen. Wie stehen nach euerer Erfahrung die Chancen für X, wenn er in diesem Fall Einspruch einlegt. Oder muss X das Bußgeld doch zahlen? Muss die Politesse überhaupt ein Knöllchen an das Fenster heften, oder ist das ein freiwilliger Service der Polizei?
Soweit mir bekannt, muss man nicht immer ein Knöllchen haben. Das kann genauso gut auch vom Scheibenwischer weggeflogen sein oder von einer anderen Person weggenommen worden sein.
Sicherlich ist es möglich, dass man sich verschrieben hat - aber irgendwie auch unwahrscheinlich. Ich habe auch mal auf einem Parkplatz geparkt wo man nur von 8-20.00 Uhr zahlen muss. Ich kam nach 20 Uhr, habe für 2 Stunden gelöst und konnte bis 10.05 Uhr am nächsten Morgen parken. Leider bin ich erst 10.30 Uhr gekommen und habe mich auch gefreut, dass ich kein Knöllchen hatte.
Das kam dann aber 1,5 Wochen später. Da stand auch nicht drauf, wo - aber mir war klar, um was es sich dann handeln musste. Eventuell war man sich, wie in deinem Fall beschrieben, aber gar nicht sicher, dass man da gar nicht parken darf.
Notfalls musst du eben mal anrufen, aber ich denke es ist besser, wenn du einfach zahlst.
Wenn X einen Bußgeldberscheid bekommt steht da die Autonummer, das Fabrikat und genau wo X geparkt hat und wann er aufgeschrieben wurde. Es gibt nicht immer ein "Knöllchen an die Winschutzscheibe. Denn das kann auch jemand wegnehmen oder aber die Politessen haben ein elektronisches Gerät, wo sie die Autonummer einscannen. Dann ist auch ein Verschreiber nicht mehr möglich.
X kann natürlich auch dann dagegen angehen, wenn er beweisen kann an diesem Tag zu dieser Stunde nicht dort geparkt zu haben. Das ist allerdings sehr schwer zu beweisen, wenn die Autonummer durch das elektronische Teil eingescannt wurde und das Fabrikat auch angegeben ist.
Mir ist es letztens genau so ergangen. Ich hatte in meinem Briefkasten einen Brief von der Stadt, dachte die wollen meine Meinung wissen oder so, weil ich seit genau 3 Monaten in der Stadt wohne. Naja, ahne nichts schlimmes, mache den Brief auch und soll 25€ zahlen für falsches Parken.
Ich habe auch zuerst gedacht das die sich vertan haben, weil ich eben auch kein Knöllchen am Auto hatte. Aber es stand dann genau in dem Brief drin wann ich wo falsch geparkt habe und welches Delikt vorliegt. Und zwar habe ich die Kehrmaschine behindert.
Also Brief ganz genau lesen, dann findet man auch alle Informationen die man brauch. Ich habe das Geld auch direkt bezahlt, weil ich denke das es nicht zwingend nötig ist das ein Knöllchen an der Scheibe klebt. Gibt immer Leute die das wegnehmen, Und bevor ich unnötigen Stress bekomme, zahle ich lieber das Geld.
Zunächst hoffe ich für Dich, dass es nur um eine Verwarnung geht - und es sich nicht schon ein Bußgeld handelt.
Es wäre lustig, wenn diese Forderung dann keine Gültigkeit hätte, wenn Du das entsprechende Knöllchen nicht hättest. Dann würde ich mir vorstellen können, dass jeder sein Zettelchen einfach von der Windschutzscheibe direkt in den Altpapiercontainer wirft und sich so die fünf bis 25 Euro erspart.
Selbstverständlich ist eben die Verwarnung auch dann zu zahlen, wenn der Betreffende kein Knöllchen hat. Irrtümer sind zwar prinzipiell möglich, aber grundsätzlich steht ja in dem Brief drin, wann welches Fahrzeug (Marke und Kennzeichen) wo und u.U. wie lange falsch geparkt hat. Zusätzlich wird die Politesse oder die Polizistin als Zeugin genannt.
Sich jetzt dagegen zur wehr setzen, macht nur Sinn, wenn Du bombensicher beweisen könntest, zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Auto an einem ganz anderen Ort gewesen zu sein. Ob sich das aber lohnt und eine Aussicht auf Erfolg besteht, wenn der Beweis z.B. die Aussage eines Freundes oder einer Freundin ist, wage ich zu bezweifeln.
Das ist ja eigentlich schade. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erhält man in der Regel das Beweisfoto. Beim falschen Parken erhält man ein Schreiben und das wars. Wenn man sich, wie X nicht daran erinnern kann, dass man da falsch geparkt hat, wundert man sich ganz schön.
X hat beim Parken angeblich einen Radweg übersehen und darauf geparkt und soll deshalb 15 Euro Strafe zahlen. X schwört aber Stein und Bein, dass er nicht auf einem Radweg geparkt hat. Was weiß ich, ich kenne die Stelle auch nicht und kann nicht sagen, wer nun Recht hat. Da X damals kein Knöllchen bekommen hatte, hat er auch nicht genauer nachgesehen. Vielleicht rate ich ihm einfach, dass er noch mal zu der Stelle hin fährt und genau nachsieht, ob da vielleicht doch ein Radweg ist. Kann ja passieren, dass man sowas übersieht, wenn man ortsfremd ist und auf zu viel anders achtet.
Ob das nun ein Bußgeld, ein Ordnungsgeld oder Verwarnungsgeld ist, weiß ich nicht, weil ein Bekannter von mir der angebliche Parksünder ist. Ich habe den Brief von der Polizei nie gesehen. X hat sich nur bei mir ausgeheult und ich habe dann gerätselt, was man in so einem Fall tun kann. Außerdem dachte ich, dass es ein Bußgeld ist, weil die Liste, in der die Höhe der Strafzahlungen aufgeschrieben ist, Bußgeldkatalog heißt. X bekam kein Fahrverbot und keinen Punkt in Flensburg. Ich hoffe, dass ich mich jetzt eindeutig ausgedrückt habe.
Abgesehen davon, dass diese ganze Geschichte sich schon sehr nach einer faulen Ausrede anhört, gibt es auch etwas, was mich ein bisschen irritiert. Ich kenne es nur so, dass man, wenn man den Bescheid mit der Zahlungsaufforderung bekommt, auch mitgeteilt bekommt, wo und wann man angeblich falsch geparkt hat. Ich hatte in den zehn Jahren, die ich nun Auto-mobil unterwegs bin, schon ab und zu mal ein Knöllchen an der Windschutzscheibe, auch in verschiedenen Städten (vor allem in Düsseldorf, Köln und Dortmund). Diese Städte haben jeweils immer dazu geschrieben, wo mein Auto stand, wann es dort stand und wer den Verstoß aufgenommen hat. In Berlin war ich zwar auch schon öfter, kann mich allerdings nicht erinnern, dort mal falsch geparkt zu haben. Daher weiß ich nicht hundertprozentig, ob das dort grundsätzlich ähnlich gehandhabt wird. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Berliner völlig anders handeln als die Nordrhein-Westfalen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr X eine große Chance hat, wenn er nun Einspruch einlegt, es sei denn, er kann zweifelsfrei nachweisen, dass sein Auto während des betreffenden Zeitraumes nicht dort gestanden hat. Wenn das Fahrzeug in der Werkstatt war, könnte er eine Chance haben. Ansonsten stehen die Chancen meiner Meinung nach nicht so gut. Wichtig ist ja letztendlich nicht das Zettelchen am Auto, sondern die Tatsache, dass der Verkehrsverstoß aufgenommen wurde.
Solche Zettelchen, die ja in der Regel einfach hinter die Scheibenwischer geklemmt werden, können doch leicht verloren gehen. Manchmal reicht es schon, wenn jemand an den geparkten Autos vorbeigeht und das Zettelchen im Vorbeigehen abreisst. Sowas ist zwar blöd, kommt aber dennoch vor. Und je nachdem wie gestresst oder unaufmerksam Herr X war, kann es doch auch sein, dass er sich wirklich mal ins Halteverbot gestellt hat. So etwas kann einfach mal passieren.
Grundsätzlich sollte Herr X in Erfahrung bringen, wann und wo er angeblich falsch geparkt hat und sich dann fragen, ob er das Auto nicht vielleicht selbst falsch abgestellt hat oder seinen Wagen zu der betreffenden Zeit an jemand anderen verliehen hatte, der dann wiederum im Halteverbot geparkt hat. Letztendlich sollte er das Bußgeld dann aber auch bezahlen und kein riesiges Drama daraus machen.
Als ich noch in der Lehre war, habe ich zu den Berufsschulzeiten regelmäßig Strafzettel bekommen. Nicht nur ich parkte da öfter mal falsch. Zettel unter der Windschutzscheibe hatte aber nie jemand. Ich denke, das liegt am jeweiligen Ordnungsamt, ob wirklich welche verteilt werden, oder ob man sich gleich auf den postalischen Weg verlässt.
Ich selbst bezahle auch nie, wenn ich etwas an der Windschutzscheibe habe, sondern warte auf den entsprechenden Bescheid. Interessanter Weise kommt da gar nicht jeder an, man kommt also um die Zahlung drumherum. Klappt allerdings nicht immer. Ein Freund von mir steckt seine Knöllchen immer bei anderen unter die Scheibenwischer, wenn welche in der Nähe parken. In der Hoffnung, dass der Nächste das aufgeschriebene Nummernschild nicht überprüft, sondern gleich zahlt.
Es steht ja in diesen Bescheiden eindeutig drin, wo man falsch geparkt haben soll. Natürlich kann auch eine Politesse mal einen Tippfehler haben und man war es wirklich nicht. Wenn man aber in der Gegend war und sich nur nicht bewusst ist, dass man doch falsch stand, dann hilft erst einmal nur hinfahren und nachsehen. Vielleicht hat man ja eben doch übersehen, dass es irgend eine Einschränkung gab. Ob sich das bei einer Strafe von 15,00€ allerdings lohnt, muss jeder selbst wissen. Bei so einem Betrag würde ich einfach zahlen, wenn es zumindest im Bereich des möglichen liegt, dass ich dort gestanden habe. Einen Einspruch würde ich nur machen, wenn ich definitiv wüsste, dass ich zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht dort war.
Ich kenn es eigentlich nur so, dass auf dem Bußgeldbescheid, also zumindest auf dem Schreiben, welches man zugeschickt bekommt, genau aufgelistet steht, welches Vergehen einem vorgeworfen wird. Also wann, man wo geparkt hat und wer den Strafzettel aufgeschrieben hat, Derjenige wird dann als Zeuge angegeben.
Auf der Rückseite hast du dann die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Vielleicht probierst du es einfach mal, indem du Details zu dem dir vorgeworfenen Vergehen verlangst. Darauf solltest du ja wohl ein Recht haben, man kann ja nicht alles einfach bezahlen. Mein Chef hat grundsätlich erstmal Einspruch erhoben, wenn ein Knöllchen kam und öfters kam dann auch gar nichts mehr. Ich kann mir vorstellen, dass der Verwaltungsaufwand dann einfach irgendwann zu hoch wird, wenn es nur um nen Betrag von beispielsweise 5€ geht.
Dass du kein Knöllchen hattest, ist natürlich gut möglich. Uns wurde schonmal eins weggeweht, trotz hinterherrennen haben wir es nicht mehr bekommen und mussten dann auch auf das Schrieben zu Hause warten. Dafür hatte ich aber auch schon ein Knöllchen an meiner Scheibe, was nicht zu meinem Auto gepasst hatte. Da hat wohl ein wütender Autofahrer sein KNöllchen großzügig weitergereicht. Den Schreck hatte ich zwar auch, zahlen musste er es vermutlich trotzdem
Das ist ja auch ein fieser Trick, anderen, nichtsanhnenden Leuten das Knöllchen unterzujubeln. So aus dem Bauch raus widerspricht das total meinem Empfinden von Recht. Vermutlich kann sowas sogar schon als Betrugsversuch gewertet werden. Schließlich wollte man sich durch einen Trick einen geldwerten Vorteil verschaffen.
Mein Bekannter hat die 15 Euro inzwischen gezahlt. Er war noch mal an der Stelle wo er geparkt hatte und er hat tatsächlich einen Radweg übersehen. Naja, irren ist menschlich und als ortsfremder passiert das eben leichter, als in der Wohnumgebung, wo man alles genau kennt.
Das ganze war keine faule Ausrede, aber ein Anflug von Geiz. Manchmal hat man eben Erfolg, wenn man Einspruch einlegt, wenn der andere einen Formfehler begangen hat. Man muss ja wirlich nicht immer alles klaglos hinnehmen und manches Mal hat es schon Erfolg gebracht, wenn man ein bisschen diskutiert. In dem Fall hätte es erfolgversprechend sein können. War es aber nicht. Danke für die Antworten.
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