Fahrerflucht = Fahrverbot?

vom 01.12.2009, 22:57 Uhr

Vor ein paar Tagen ist D was ganz dummes passiert, D hat auf dem Parkplatz einen anderen Wagen angefahren und ist nach einer gewissen Wartezeit dann weggefahren. Natürlich hat D einen Zettel mit seiner Nummer und seinem Namen hinterlassen. Der Fahrer hat sich aber noch nicht gemeldet.

Nun meinte jemand dass das ein Fall von Fahrerflucht sei und D da sogar mit einem Fahrverbot rechnen müsste wenn das zur Anzeige kommt. Was kann D da tun, wo gibt es Infos?

» Tremby » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Servus,

soweit ich es weiß, aber keine nötige Rechtslage habe, ist es trotz Hinterlassen eines Zettels Fahrerflucht und wird mit hohen Bußgeldern und folglich Fahrverboten geahndet. Der Grund dafür ist ,dass irgendjemand den Zettel entfernen kann und du eine Falschangabe deiner Daten machen kannst. Wenn falsch, bitte korrigieren! Wobei mir gerade einfällt, dass man nach einer gewissen Wartezeit sich doch durch irgendwelche Maßnahmen entfernen darf, oder?

An D´s Stelle hätte ich je nach Schaden die Polizei gerufen. Sicher ist sicher und der Führerschein muss nicht abgegeben werden, lediglich Versicherung wird meckern und die Prozente werden hochgestuft.

Meinem Vater passierte das im Sommer, als eine Frau beim ausparken den Wagen beschädigte, nichts hinterließ und vom Unfallort floh. Zum Glück gab es Zeugen und somit konnte die Identität des Fahrzeuges erkannt werden. Folglich sehr hohes Bußgeld und Fahrverbot vom allerfeinsten.

Wenn es ein mittelschwerer "Unfall" war, wäre ich an D´s Stelle nicht abgehauen. Nur leider ist die Mentalität einiger Autofahrer echt zum (wie gern ich es ausdrücken möchte) Kekse backen.

Vor einem Monat ist meiner Mutter was verdammt ärgerliches passiert. Wir waren einkaufen, stellten den Wagen auf dem Parkplatz ab, kommen wieder und was ist? Kekse backen, wir dachten, wir sehen nicht richtig. Mehrere Kratzer an beiden Türen!!! und das Schärfste war der Aussenspiegel. Die Hülle des Aussenspiegels war gebrochen, weil irgendein Kekse backen beim ausparken wohl nicht darauf geachtet hat, mal den Schulterblick anzuwenden. Leider keine Zeugen und somit auf den Kosten sitzengeblieben.

Also; Unfall = Polizei, sonst mächtig Ärger.

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» Anders » Beiträge: 608 » Talkpoints: 9,10 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Einen Zettel zu hinterlassen ist leider immer der falsche Weg. Denn dieser kann entfernt, durch regen unbrauchbar gemacht, oder aber (versehentlich) mit falschen Informationen versehen werden. So hat im Zweifel das Unfallopfer nichts von der Angabe auf den Zetteln.

Nach einem Unfall ist es daher immer richtig (und verlangt), zu versuchen, den Besitzer des Wagens ausfindig zu machen bzw. eine angemessene Zeit zu warten. Wenn in der Zeit aber niemand kommt, sollte sofort die Polizei zur Aufnahme des Unfalls gerufen werden. Wenn es gar nicht anders geht, entfernt man sich vom Unfallort - aber mit dem direkten Ziel einer Polizeistation, um eben den Unfall zu melden. Da schadet ein hinterlassener Zettel sicher nichts, denn den findet dann entweder der Geschädigte oder eben die sofort verständigte Polizei.

Wie hier schon geschrieben, gilt Fahrerflucht nicht als Kavaliersdelikt und wird entsprechend hart bestraft. Daher sind schon noch gewisse Kriterien an den Tatbestand geheftet. So muss klar sein, dass der Unfallfahrer den Unfall auch wahr genommen hat. Denn die Fahrerflucht setzt den Vorsatz voraus! Immer, wenn es denkbar ist, dass der Verursacher nichts vom Schaden mitbekommen haben kann, dann wird nicht von Fahrerflucht ausgegangen. Ändert natürlich nichts in Fragen der Haftung.

Im genannten Beispiel sieht es tatsächlich schlecht für D aus. Denn wenn schon seit Tagen nichts kommt, kann es ja wirklich sein, dass der Besitzer selbst den Schaden erst nach Tagen bemerkt (vielleicht fährt er nur an Wochenenden usw.). Und in der Zeit kann der Zettel verloren gegangen sein.

Der erste Weg bzw. die erste Tat des Geschädigten wäre dann der Gang zur Polizei. Dort wird eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Wenn nun Zeugen da sind, welche die Polizei auf Ds Spuren führen, dann ist eigentlich kaum mehr davon auszugehen, dass hier nicht eine vollendete Fahrerflucht begangen wurde. (Weiß nicht, ob es korrekt ist, von vollendeter Fahrerflucht zu schreiben!)

Eine Selbstanzeige von D würde wahrscheinlich strafmildernd gewertet werden. Aber es bleibt eine Fahrerflucht, weil die Frist von 24 Stunden, um diesen Vorwurf abzuwenden, verstrichen ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es ist leider immer noch ein weit verbreiteter Irrglaube, dem auch ich aufgesessen bin, dass es ausreichend ist, wenn man einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlässt oder eben nur eine angemessene Zeit wartet. Egal was man verursacht hat, und wenn es nur mit dem Wagen auf einen Grünstreifen zu fahren und dort zum Beispiel unschöne Spuren zu hinterlassen, dann muss man dies bei der Polizei melden. Es gibt fast immer Zeugen, die es beobachten und eventuell dann zur Polizei gehen, wenn man sich einfach so vom Unfallort entfernt hat. Wenn man es nicht der Polizei meldet, ist es Fahrerflucht.

Das Beste ist immer, dass man die Polizei direkt an den Unfallort ruft, damit sie das Geschehene korrekt aufnehmen kann. Sollte dies nicht möglich sein, so kann man, möglichst zeitnah, also innerhalb weniger Stunden, die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und dort das Geschehene zur Anzeige bringen.

Dies wurde mir auf jeden Fall vor etwa einem halben Jahr bei der Polizei gesagt. Ich kam morgens an meinen Wagen und hatte einen kleinen Zettel mit einer Aktennummer der Polizei und auf der Rückseite die Bitte, dass ich mich bei Person XYZ melden sollte mit Telefonnummer, unter meinem Scheibenwischer stecken. War erstmal erstaunt und bin um meinen Wagen rumgegangen, um zu schauen, was passiert war. Hatte es vorher gar nicht gesehen, dass es eine grosse Schramme an der Stoßstange hinten gab. Habe dann die Polizei angerufen, aber die sagten mir, dass ich vorbeikommen muss, da sie telefonisch keine Auskünfte geben dürfen. Dort habe ich dann das Protokoll für die Versicherung erhalten. Zudem habe ich dann gleich mal nachgefragt, wie man sich denn verhalten soll in einem solchen Fall und was man mir antwortete, habe ich oben bereits geschrieben.

Nun wurde ja auch in diesem Fall "nur" ein Zettel der Polizei an der Windschutzscheibe hinterlassen, und der kann ja genau so entfernt werden wie ein "privater" Zettel, aber da es damit nun aktenkundig war, ist das wohl etwas anderes. Was geschehen wäre, wenn der Zettel weggewesen wäre, weiss ich nicht genau. Vermutlich hätte man sich mit dem Halter des Fahrzeugs nach einer Frist in Verbindung gesetzt. Oder wenn ich den Schaden selber gemeldet hätte, wäre man vermutlich darauf gestoßen, dass der Fall schon aktenkundig ist.

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» diezeuxis » Beiträge: 1207 » Talkpoints: 964,75 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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