Freistellung für Weiterbildung - Gesetz

vom 30.11.2009, 23:09 Uhr

A ist jemand der in seinem Beruf gern weiter kommen möchte und sein Chef B scheint A da Steine in den legen zu wollen. A hat sich zu einem Kurs angemeldet der nach Feierabend stattfindet, aber B meint A sollte da besser Überstunden machen und will A da nicht freistellen.

Dabei müsste das mit der Freistellung doch sogar im Gesetz stehen nicht wahr? Ich weiss nur leider nicht in welchem Gesetz das drin steht. Wo kann man sich da mal schlau machen ob A Recht hat?

» Jogi115 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 01.12.2009, 03:01, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Eine gesetzlich geregelte Freistellung für Weiterbildungen gibt es nicht und das ist noch nicht einmal schlecht. Schließlich wäre so etwas in erster Linie Aufgabe der Tarifpartner. Und hier hinken die Gewerkschaften ein wenig nach.

Was Du aber beschreibst, hat ja damit nichts zu tun. Es geht hier ja nicht um eine Freistellung von der Arbeit, sondern um die Tätigkeiten welche A in seiner Freizeit machen will. Hier hat der Arbeitgeber B nur in extremen Fällen die Möglichkeit, sich einzumischen.

Wenn nun zu dem Zeitpunkt Überstunden anfallen, wird A wohl oder übel diese ableisten müssen. Allerdings ist die tägliche maximale Arbeitszeit auch geregelt. Und auch sollte davon auszugehen sein, dass das anordnen von Überstunden sicher nur temporär gedacht ist!

Wobei klar sein sollte, dass B hier nicht nur "meint", dass A lieber Überstunden zu leisten hat, sondern diese auch formal anordnet! Und die Frage stellt sich natürlich, ob diese Überzeiten vergütet werden (Zeitgutschriften oder Geld). Wenn nämlich nicht, müssten die Gerichte (spätestens dann) entscheiden, wie viel dem Arbeitnehmer zuzumuten ist. Beliebig ausdehnbar sind solche Überstunden nicht.

Welchen Grund hätte auch B, dem A Steine in den Weg zu legen?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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