Wie lange das Auto auf öffentlichen Parkplätzen abstellen?

vom 27.11.2009, 09:50 Uhr

Wir werden demnächst ja eine Reise von mehrere Wochen unternehmen und weil wir zum Flughafen mit dem Zug anreisen möchte, werden wir unser Auto auf einem Park and Ryde-Parkplatz abstellen. Ich dachte eigentlich nicht, dass das ein Problem ist, aber mein Freund meinte dann, dass 7 Wochen ein Auto, das da einfach abgestellt wird und immer am selben Platz steht, vielleict auch Aufsehen erregt (der Parkplatz am Bahnhof ist nicht besonders groß) und jemand vielleicht mal die Polizei alamieren würde und das Auto vielleicht sogar abgeschleppt werden würde, weil man denkt, das Auto sei besitzerlos und würde da einfach nicht mehr abgeholt werden.

Wie lange würdet ihr euer Auto also maximal auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen ohne dass ihr denkt, dass es weiter auffällt und man sich darüber Gedanken macht? Gibt es vielleicht sogar so eine Regel, dass herrenlose Autos nach einer bestimmter Zeit abgeschleppt werden?

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Also ich würde mein Auto zu Hause stehen lassen und mich entweder von Freunden hinbringen und abholen lassen oder von einem Shuttle. Soviel ich weis, bieten Flughäfen sowas an. kann es aber nicht mit Bestimmtheit sagen.

Wenn ihr aber unbedingt euer Auto auf einen Park & Ride Parkplatz abstellen wollt, könntet ihr euch mal erkundigen, eventuell vor Ort? Die Parkplätze an den Flughäfen sind verdammt teuer und bei sieben Wochen habt ihr dort an Gebühren wieder einen kleinen Urlaub zusammen.

» FreeRiderOff » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Rein theoretisch kannst du das Auto unbegrenzt auf einem Parkplatz stehen lassen. Also zumindest wenn es zugelassen ist und einen gültigen TÜV hat. Es sei denn, für den jeweiligen Parkplatz gibt es irgendwelche Vorschirften. Vielleicht gibt es ja auf dem Parkplatz (ähnlich wie im Parkhaus) ein Schild mit Regelungen zur maximalen Standzeit.

Aber abgesehen davon würde ich ein Auto nicht über so lange Zeit an ein und denselben Ort stehen lassen, wenn dieser nicht abgeschlossen oder überwacht wird. Nicht aus Angst vor Abschleppen, aber aus Angst vor Diebstahl. Denn sowas könnte eben auch Dieben auffallen.

Ich würde daher versuchen die Hin- und Rückfahrt entweder mit dem Zug zu machen, oder mich von Freunden/Bekannten/Verwanden fahren zu lassen. Je nach Streckung und evt. anfallenden Parkgebühren kann man auch über ein Taxi nachdenken.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde das Auto auf gar keinen Fall auf dem Parkplatz für so lange Zeit stehen lassen, da es auffallen könnte und Diebe es klauen könnten oder es könnte auch beschädigt werden und dann ist es sehr schwer, den Verursacher zu finden, der den Schaden gemacht hat.

Ich würde dir empfehlen, einen guten Freund zu fragen, ob er dich hinfahren kann oder vielleicht auch ein Taxi bestellen. Ein Taxi kostet nicht so viel, wenn die Strecke nicht so lange ist und du hast das Risiko nicht, dass dein Auto gestohlen oder beschädigt wird nicht.

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» poppstar » Beiträge: 212 » Talkpoints: 7,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Zumindest auf der Straße darf ein Auto auf keinen Fall über so einen langen Zeitpunkt unbeaufsichtigt stehen. Es wird davon ausgegangen, dass wenigstens alle drei Tage (wobei ich mir was die Tage angeht nicht mehr sicher bin) nach dem Fahrzeug bzw. den Parkbedingungen geschaut wird.

Es kann immer vorkommen, dass Straßenbauarbeiten oder Arbeiten an der Kanalisation oder Kabelschächten notwendig werden und dann die Plätze mit zeitlich befristeten Parkverbotsschildern versehen werden. Ebenso kann ein Anwohner solche Verbotsschilder beantragen, wenn er den Platz an einem bestimmten Tag oder für mehrere Tage zwecks Umzugs braucht.

Bei ausgewiesenen Parkplätzen wird es sicher so etwas wie eine Benutzungsordnung geben. Aber ich fürchte, dass Park&Ride Plätze was die maximale Parkdauer angeht, ebenfalls beschränkt sind. Jedenfalls entspricht es nicht der Intention solcher Parkplätze, wenn Nutzer dann für Wochen den Platz nutzen. Außerdem besteht auch hier immer die Möglichkeit, dass Baumaßnahmen es erfordern, dass die Parkplätze geräumt werden. Selbst wenn also dann die Schilder eine Woche vor Ausführung der Bauarbeiten verteilt werden, wäre das für Deinen Fall vermutlich zu spät. Und ein Abschleppunternehmen verlangt ja auch eine gewisse Standgebühr, wenn ein abgeschlepptes Fahrzeug bei ihm auf dem Hof steht.

Sicherer und im schlimmsten Fall deutlich günstiger dürfte die Taxi Variante sein. Oder aber man bittet wenigstens für die Hinfahrt Bekannte um den Gefallen, hingefahren zu werden. Ich denke, dass kann so gelöst werden.

Eben aus den genannten Gründen würde ich das lange stehen als Risiko sehen. Aber natürlich stimmt auch, was hier im Thread bzgl. Vandalismus geschrieben wurde. Es muss ja noch nicht einmal mit einem Hintergrund aufgebrochen werden (Diebstahl vom Auto oder des CD Players). Vielmehr kann es auch einfach aus purer Zerstörungswut beschädigt werden. Wenn es eben länger da steht, fällt dies eben auch auf!

Behördlicherseits wird aber sonst gegen ein angemeldetes, verkehrstaugliches (fahrbereit, soweit von Außen zu beurteilen) und versichertes Auto kaum etwas unternommen werden. Höchstens es wird mal geprüft, ob es nicht gestohlen gemeldet wurde. ;)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Zumindest auf der Straße darf ein Auto auf keinen Fall über so einen langen Zeitpunkt unbeaufsichtigt stehen. Es wird davon ausgegangen, dass wenigstens alle drei Tage (wobei ich mir was die Tage angeht nicht mehr sicher bin) nach dem Fahrzeug bzw. den Parkbedingungen geschaut wird.

Es kann immer vorkommen, dass Straßenbauarbeiten oder Arbeiten an der Kanalisation oder Kabelschächten notwendig werden und dann die Plätze mit zeitlich befristeten Parkverbotsschildern versehen werden. Ebenso kann ein Anwohner solche Verbotsschilder beantragen, wenn er den Platz an einem bestimmten Tag oder für mehrere Tage zwecks Umzugs braucht.

Erster Absatz falsch, zweiter Absatz richtig. Sofern keine Einschränkung per Straßenschild aufgestellt ist, kann man das Auto so lange abstellen wie man will, vorrausgesetzt es ist versichert und hat gültige AU/HU-Plaketten. Natürlich kann es passieren, dass in der Zeit in der man parkt, dort Bauarbeiten oder ähnliches vergenommen werden und deswegen das Parken eingeschränkt wird.

Dann hat man aber Pech gehabt und muss ggf. die Abschleppkosten bezahlen. Per se verboten ist das lange Parken dadurch aber nicht. Man muss halt nur dafür sorgen, dass das Auto weg kommt, wenn das Parken eingeschränkt wird. Eine genau Vorschrift wie lange man parken darf oder wie oft man nachdem Auto schauen muss gibt es aber nicht.

Aber davon abgesehen, würde ich ein Auto niemals mehrere Wochen unbeaufsichtigt irgendwo abstellen. Das erweckt dann doch zuviel Aufsehen, wenn das Auto nie bewegt wird und ist ja eine richtige Einladung für Diebe, dass Auto oder den Inhalt zu klauen. Also entweder würde ich dann nach einem beaufsichtigten Parkplatz Ausschau halten oder ihr lasst euch gleich hinfahren.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Klehmchen hat geschrieben:Erster Absatz falsch, zweiter Absatz richtig. Sofern keine Einschränkung per Straßenschild aufgestellt ist, kann man das Auto so lange abstellen wie man will

Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Mit "auf keinen Fall dürfen" hatte ich gemeint, dass es natürlich kein Gesetz gibt, welches die Anzahl an Tagen/Wochen/Monaten regelt, die man auf einem öffentlichen Parkplatz (sofern nicht bereits reguliert) stehen darf.

Aber es gibt eben unzählige Urteile, nach denen ein Abschleppen sowie die daraus resultierenden Kosten rechtens waren, weil es dem Halter bzw. Nutzer des Fahrzeugs zuzumuten ist, alle zwei bis drei Tage nach dem Wagen zu sehen und den evtl. geänderten Parkregeln folge zu leisten. Natürlich wird kein mobiles Halteverbot über Nacht aufgestellt, welches sofort gültig ist. Aber Vorlaufzeiten von drei Tagen sind erlaubt!

Und eben aus dieser Möglichkeit schließe ich, dass das problemlose Parken über einen langen Zeitraum nur machbar ist, wenn eben in regelmäßigen Abständen die aktuelle Parkregelung geprüft wird.

Klehmchen hat geschrieben:wie oft man nachdem Auto schauen muss gibt es aber nicht.

Eigentlich ein Unding, wenn man bedenkt, dass es sogar Regeln gibt, welche die Krümmung der gewöhnlichen Gurken festlegt. Die Richter gehen aber allgemein von einer Frist von 2-3 Tagen aus, nach welchen man sich um den Wagen zu kümmern hat. Die Rechtssprechung ersetzt hier die gesetzliche Festlegung. Aber natürlich ist jeder Fall ein Einzelfall.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



An eurer Stelle würde ich das Auto auch nicht so lange auf dem öffentlichen Parkplatz abstellen. Mir wäre das einfach viel zu unsicher und ich hätte ernsthafte Sorgen, dass das Auto bei meiner Rückkehr beschädigt ist oder gar nicht mehr an seinem Platz steht. Ich weiß nicht, ob es grundsätzlich untersagt ist, sein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen. Allerdings gibt es ja einige Faktoren, die man beachten sollte. Im ersten Moment denkt man natürlich erst einmal an Beschädigungen des Fahrzeuges oder an einen Diebstahl. Allerdings kann es ja auch sein, dass während dieser relativ langen Abwesenheit eine bauliche Maßnahme durchgeführt werden soll, so dass euer Auto dann im Weg steht und unter Umständen auch abgeschleppt wird.

Wenn es sich nur um ein paar Tage oder maximal eine Woche handelt, würde ich das Auto vielleicht einfach dort abstellen. Bei sieben Wochen hätte ich kein gutes Gefühl und ich würde mir an eurer Stelle eine Alternative suchen. Ich persönlich würde mein Auto lieber zuhause in der Garage stehen lassen, da es dort am sichersten ist. Falls ihr keine Garage habt, wäre es vielleicht am sinnvollsten, den Wagen vor dem Haus abzustellen und einem guten Bekannten, Verwandten oder sogar einem Nachbarn den Schlüssel zu überlassen, so dass diese Person sich um das Auto kümmern kann, falls es Probleme gibt.

Grundsätzlich ist es ja okay, dass ihr mit dem Zug zum Flughafen fahren möchtet. Vielleicht wäre es aber auch sinnvoll, euch von einem Bekannten mit dem Auto zum Flughafen bringen zu lassen. Falls das nicht möglich ist, könntet ihr doch bestimmt jemanden finden, der euch zumindest zum Bahnhof bringen kann. Wenn es niemanden gibt, wäre zur Not sicher auch die Anreise per Taxi möglich. Das kostet zwar unter Umständen etwas mehr, aber damit seid ihr auf der sicheren Seite.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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