Probezeit bei Minijob?
Vor ein paar Tagen hat S sich für einen Minijob beworben und den würde S auch bekommen. Die Dame für die S arbeiten soll hat S gefragt wie es mit der Probezeit aussieht und ob S mit einem halben Jahr einverstanden wäre. Das hat S jetzt schon ein bisschen irritiert, denn S hat noch nie gehört dass man für einen Minijob ein Probezeit vereinbart.
Steht das irgendwo im Gesetz wie lange die Probezeit für einen Minijob sein darf?
Es gibt keine gesetzliche Regelung was die Länge der Probezeit angeht. Sie soll einfach sinnvoll und der Tätigkeit angepasst sein. Ich denke, die sechs Monate sind im Rahmen und vertretbar. Es entstehen im Beispiel S ja keine Nachteile bzw. dem Arbeitgeber bleibt als Vorteil nur die kurze Kündigungsfrist. Wobei das wieder zum Nachteil werden kann, denn diese gilt ja auch für S!
Aber wenn die zukünftige Arbeitgeberin schon nachfragt, ob die sechs Monate tragbar seien, kann S die Gelegenheit wahrnehmen, und das Unverständnis äußern. Denn die grundsätzliche Bereitschaft zur Anstellung hat die Arbeitgeberin der/dem S ja gegeben. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Bereitschaft abhanden kommt, wenn man eben anfragt, ob als Probezeit nicht auch vier Wochen reichen. Oder eben auch drei Monate. Solange sich S jedenfalls an den sechs Monaten stört.
Wobei ich gerne noch einmal schreiben will, dass eigentlich nichts gegen die sechs Monate spricht und die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass der Arbeitgeber eher abhängig von der eingestellten und dann hoffentlich auch bald eingearbeiteten und produktiven Kraft S ist, als dass er es sich erlauben würde, nach sechs Monaten doch zum Mittel der Kündigung zu greifen.
Wieso sollte ein Arbeitgeber erst jemanden so lange behalten, wenn die Absicht besteht, am Ende doch die Kündigung auszusprechen? Wenn auch zeitlich begrenzt.
Guten morgen,
bei meinem letzten Minijob auf 400 Euro Basis hatte ich laut Arbeitsvertrag eine Probezeit von 3 Monaten.
Aber ich habe auch schon Nebenjobs gehabt wo ich zwar auf 400 Euro angemeldet wurde aber alles ohne Vertrag und ohne Probezeit, daher denke ich also es liegt allein daran, wie es bei der Firma gehandhabt wird.
Eine Probezeit für einen Nebenjob finde ich eigentlich unnütz, denn wenn einem die Arbeit nicht zusagt oder der Chef meint, es passt nicht, sollte man sich nicht noch über die Probezeit quälen.
Ich denke es kommt einfach auf den Vertrag an. Ich habe zum Beispiel anfangs immer nur befristete Arbeitsverträge bekommen, die dann verlängert wurden. Bei kurzen Befristungen macht dann eine Probezeit eher weniger Sinn, da zum Beispiel bei nur 3 oder 6 Monaten Vertragslaufzeit, dass Arbeitsverhältnis eh recht zügig beendet werden kann.
Hast du aber gleich einen Vertrag mit einer langen Laufzeit oder gar einen unbefristeten Arbeitsvertrag, dann kann ich diese Probezeit schon verstehen, denn dein Arbeitgeber kennt dich ja nicht wirklich.
Ich hatte bei meinem Minijob zunächst nur eine 3-monatige Befristung, dafür aber gar keine Probezeit. Das ist so auch üblich bei uns im Unternehmen. Aber wie gesagt, wirklich ungewöhnlich sind die 6 Monate auch wieder nicht.
Hallo,
also als Schülerin musste ich schon öfter mal Probearbeiten für einen 400€-Job. Die Probezeit betrug dann meistens 3 Tage, wo ich dann sozusagen auch eingearbeitet wurde. Diese Tage wurden mir dann nicht bezahlt. Danach wurde dann eben ein Vertrag gemacht, wenn es gestimmt hat, oder eben nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen das sie von dir erwarten ein halbes Jahr unbezahlt zu arbeiten, von daher ist es ja dann eigentlich egal ob du in der Probezeit bist oder nicht. Natürlich ist es besser fest angestellt zu sein, aber wenn du deine Aufgaben gut erfüllst, eine geeignete Arbeitskraft bist und bezahlt wirst ist es ja eigentlich das selbe und dann bist du nach dem halben Jahr eben fest angestellt.
Liebe Grüße
.-thea-. hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen das sie von dir erwarten ein halbes Jahr unbezahlt zu arbeiten
Probezeit heißt nicht unbezahlt arbeiten. Sowas ist soweit ich weiß, wohl eh generell nicht mehr erlaubt. Probezeit bedeutet einfach, dass man auch ohne Einhalten der Kündigungsfrist kündigen kann bzw. gekündigt werden kann. Bezahlt wird die Arbeit aber natürlich trotzdem.
Ich denke auch, dass eine sechsmonatige Probezeit absolut im Rahmen liegt, auch für einen Minijob. Leider schrecken viele Leute bei dem Begriff Probezeit direkt zurück und vermuten dahinter etwas völlig Arbeitnehmer-feindliches. Dabei ist das einfach nur ein blödes Vorurteil, das sich in vielen Köpfen recht hartnäckig hält. Eine Probezeit gibt ja nicht nur dem Arbeitgeber, sondern eben auch dem Arbeitnehmer die Chance, die gemeinsame Zusammenarbeit für einen Zeitraum zu beobachten und im Notfall schnell lösen zu können.
Ich hatte bisher Studentenjobs, in denen es teilweise eine Probezeit gab und manchmal eben auch nicht. Ich finde es aber grundsätzlich gut, wenn es eine Pobezeit von drei bis sechs Monaten gibt, in der man sich erst einmal in dem neuen Job orientieren kann.
S sollte die Chance annehmen und auf das Angebot der Chefin eingehen. In der Regel merken beide Seiten recht schnell, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Kein Chef wird einen Arbeitnehmer, der nicht gut in das bestehende Team passt oder der Arbeit nicht gewachsen ist, sechs Monate lang bei sich behalten, um ihn dann direkt nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit vor die Tür zu setzen. Daher spielt es meiner Meinung nach keine große Rolle, ob die Probezeit nun ein bisschen länger oder kürzer ist. Meistens merkt man gar nicht, dass die Probezeit um ist. Ein halbes Jahr kann verdammt schnell umgehen.
Eine vereinbarte Probezeit kann man auch als sinnvoll ansehen, denn beispielsweise körperlich schwere Tätigkeiten sind nicht für alle Bewerber geeignet. Durch die Probezeit geht man daher auch keine weiteren Verpflichtungen ein. Es wird dann auch nicht negativ für den Bewerber ausgelegt, wenn er während der Probezeit einschätzt die Arbeit kann er nicht leisten.
Es gibt aber ach manchmal eine angebotene Probezeit die nicht bezahlt wird. Diese dauert in der Regel allerdings nur 14 Tage, aber man erhält in dieser Zeit keinen Lohn für die geleistete Arbeit. Das wird bei einigen Reinigungsfirmen so praktiziert und nach 14 Tagen erhält man dann seinen Arbeitsvertrag.
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