Verjährung einer Rechnung - Recht
Vor über 2 Jahren hat ein Handwerker bei R ein Teil eingebaut und als er fertig war hat R nichts mehr von ihm gehört. Es kam nie eine Rechnung und R war nicht so dumm und hat sich auch nicht gemeldet, das hätten andere sicher auch nicht getan.
Nun kam nach über 2 Jahren auf einmal eine Mahnung zu R, dabei hat R nie eine Rechnung erhalten. Muss R die nun zahlen oder nicht, wie ist das mit der Verjährung im privaten Recht, kann er das von R verlangen?
Die Allgemeine Verjährungsfrist laut BGB beträgt drei Jahre. Diese beginnt immer erst ab Jahresende zu laufen. Dass R nie eine Rechnung erhalten hat, kann er natürlich einwenden. Zwar kann man es nicht nachweisen, aber der Absender ist in der Pflicht den Zugang nachzuweisen, nicht der Empfänger den Erhalt.
Solange noch keine Verjährung eingetreten ist, wird man R wohl zahlen müssen. Soll R denn Mahngebühren zahlen?
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-96935.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Pappteller statt normaler Teller 4026mal aufgerufen · 13 Antworten · Autor: Sippschaft · Letzter Beitrag von HaseHase
Forum: Essen & Trinken
- Pappteller statt normaler Teller
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung 1339mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Triops · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen Pflanzen - brauche Tipp / Empfehlung
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern? 1377mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: ZappHamZ · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Gartenbambus im Treppenhaus überwintern?
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel! 1847mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wifey · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Intimrasur - Bekomme immer Pickel!
- Anleitung für Star Frisur 1496mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Osterhasi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Anleitung für Star Frisur