Anwesenheits Nachweis an der Uni

vom 25.11.2009, 19:30 Uhr

Man nähme an, Student A habe in seinen Kursen überall eine strikte Anwesenheitspflicht. Diese äußert sich darin, dass ein Modul automatisch als nicht bestanden gilt, sofern Student A mehr als zweimal pro Semester in diesem Modul gefehlt hat. Völlig unabhängig von der Klausurnote gelten die Kurse dann als nicht bestanden. Student A muss also dafür sorgen, dass er oft genug anwesend ist, und muss daher immer brav eine Anwesenheitsliste im Unterricht unterschreiben.

Diese Liste ist einfach ein leeres Blatt, auf dem die Studenten unter einander ihre Namen mit Unterschrift angeben müssen, jede Stunde aufs Neue. Unter den Namen des letzten Unterzeichnenden wird eine Linie gezogen, als Kennzeichnung, dass die Liste dort endet. Dies soll wohl auch dafür sorgen, dass sich niemand nachträglich dort eintragen kann. Denn auf einer Liste haben die Eintragungen von drei Terminen Platz, nicht nur ein einzelner. Also es gibt nicht bei jedem Termin eine neue Liste, sodass sich rein theoretisch jemand auch in betrügerischer Weise für die letzte Woche nachträglich als anwesend eintragen könnte, auch, wenn er abwesend gewesen ist. Dies soll das Ziehen der Linie verhindern. Dieses wurde jedoch niemals offiziell festgelegt, und es wurde auch niemals mitgeteilt, dass Eintragungen unter dem Strich nicht mehr gezählt würden, sondern es wurde ganz einfach so "aus Gewohnheit" durch As Dozenten so gehandhabt.

Nun hat Student A trotz Krankheiten nur zweimal im Unterricht gefehlt und müsste den Kurs somit zumindest in dieser Hinsicht bestehen. Dann jedoch ist die Sache diese: A wird vorgeworfen, er habe nicht nur zweimal, sondern dreimal gefehlt. Damit sei A also in diesem Modul durchgefallen. Man legt als Beweis eine Anwesenheitsliste vor, bei dem As Unterschrift unter der Abschlusslinie steht. Man sieht dies als Beweis, dass A sich in der Folgestunde nachträglich in die Liste eingetragen habe, während er an diesem betreffenden Tag eigentlich gefehlt habe. Also, dass A insgesamt nicht nur zweimal, sondern dreimal gefehlt habe.

A erinnert sich: Einmal kam A eine Viertelstunde zu spät zum Unterricht, allerdings mit Erlaubnis des Dozenten, denn er hatte beim Fachbereichsrat einen Termin, der sich zeitlich nicht anders legen ließ. Die Anwesenheitsliste war an diesem Tag bereits durch die Gruppe gewandert, der Abschlussstrich daher schon gezogen, und A hatte sich dann darunter eingetragen. Mit dem Dozenten war ja abgemacht, dass A zum Unterricht etwas später käme, und dass diese Stunde dennoch als absolviert durchgehen sollte, denn A hatte ja einen offiziellen, entschuldigten Termin. A ging also auch davon aus, dass seine Unterschrift, obwohl unter der Linie platziert, akzeptiert werden würde.

Kann A irgendwie durchsetzen, dass seine Anwesenheit, die ja tatsächlich bestand, gezählt wird, obwohl unterhalb der Linie unterschrieben wurde? Beziehungsweise kann As Dozent zu Recht darauf bestehen, dass A dreimal gefehlt hat und somit den Kurs nicht bestanden hat, allein aus dem Grund, dass As Unterschrift auf der Anwesenheitsliste sich einmal unter dem Abschlussstrich befindet, auch, wenn A in der Stunde sehrwohl anwesend war (nur eben zu spät, um noch über dem Abschlussstrich zu unterschreiben)?

Was könnte in so einem Fall getan werden, wenn A keinen Erfolg beim Versuch hätte den Dozenten auf "friedliche Weise" zu überzeugen? Denn wenn dieser gesamte Fall auch äußerst banal wirkt, so ist ja einerseits As Ärger zu verstehen, ein gesamtes Modul nicht bestanden zu haben, wegen so einer Lappalie. Andererseits ist es natürlich auch verständlich, dass Dozenten, wenn sie schon die Anwesenheit kontrollieren, gewisse Maßnahmen auf den Listen treffen. Doch in vielen Fällen kann dies ja sehr schief gehen, wie man an As Fall sehen kann.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wie hat A die Regelung mit der verspäteten Viertelstunde denn geklärt? Geschah das per Email oder mündlich? Eigentlich sollte man ja meinen, dass der Dozent, der diese Verspätung extra genehmigt hat, sich an eine solche Absprache erinnern sollte. Da besteht ja dann vielleicht eine Diskussionsgrundlage. Falls ihm das entfallen sein sollte, würde ich versuchen eine Email, die diesbezüglich geschrieben wurde, vorzulegen. Stimmt das Datum mit dem "versäumten" Termin überein, sollte das Problem ja auf sehr viel einfachere Weise gelöst werden können.

Falls A keinen schriftlichen Beweis für diese Absprache hat und der Dozent die Vereinbarung abstreitet, sehe ich wenig Chancen für A zu beweisen, dass die Unterschrift nicht auf fälschliche Weise dorthin geraten ist.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich schließe mich Sorcya an: Ohne schriftlichen Nachweis wird das schwierig, da steht dann sozusagen Aussage gegen Aussage. Allerdings könnte A ja MItstudenten um Hilfe bitten. Wenn A an diesem Tag tatsächlich in der Vorlesung oder dem Seminar war, dann müssen sich doch locker 4-5 Kollegen finden lassen, die das bezeugen können. So kann man dann versuchen, gemeinsam mit den Kollegen, das Gespräch mit dem Dozenten zu suchen.

Sollte das nichts bringen, kann man mit den Kollegen immer noch zu den Studentenvertretungen gehen, die als Moderatoren bei einem Gespräch mit dem Dekan, dem Studenten A, den Kollegen und dem Dozenten fungieren. So kann man ohne hitzig und eventuell ausfallend zu werden, in Ruhe das Gespräch suchen und so hoffentlich zu einem guten Ausgang kommen.

» steffi11191 » Beiträge: 1275 » Talkpoints: -2,88 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



steffi11191 hat geschrieben:Allerdings könnte A ja MItstudenten um Hilfe bitten. Wenn A an diesem Tag tatsächlich in der Vorlesung oder dem Seminar war, dann müssen sich doch locker 4-5 Kollegen finden lassen, die das bezeugen können. So kann man dann versuchen, gemeinsam mit den Kollegen, das Gespräch mit dem Dozenten zu suchen.

Daran dachte ich auch, allerdings könnte der Dozent dort argumentieren, dass die Kommilitonen aus Solidarität für A lügen und eine Anwesenheit bezeugen, die vielleicht nicht stattgefunden hat. Sowas kommt ja durchaus vor und ich bin daher nicht sicher, wie beweiskräftig eine solche Aussage wäre.

Eine weitere Frage: Hat A denn den Dozenten nach der betreffenden Sitzung aufgesucht und darauf hingewiesen, dass er/sie unter dem Strich seine Unterschrift beifügt? Oder ist dies kommentarlos geschehen, in der Hoffnung, dass der Dozent selbstständig die richtigen Schlüsse aus der genehmigten Verspätung zieht und kapiert, warum der Name unterhalb der Linie auftaucht?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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