Gesetzeslücke in Deutschland - Kreditverkauf

vom 25.11.2007, 11:04 Uhr

Ich habe grade einen Artikel gelesen, den ich sehr alarmierend finde. Vergangenen Dienstag lief darüber auch ein Bericht im ARD Magazin Plusminus. Im Jahre 2002 wurde von Rot/Grün das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz verabschiedet. Dieses macht es möglich, dass Banken Darlehensforderungen an Investoren ohne Banklizenz abtreten können (z.B. an Hedgefonds)

Kann im schlimmsten Fall so aussehen: Familie A hat über eine Bank ein Darlehen zur Finanzierung des Eigenheims aufgenommen, bezahlt brav die monatlichen Raten. Damit sollte man meinen, ist alles in Ordnung. Dann entschließt sich die Bank, den Kredit von Familie A zu verkaufen. Der neue Investor kann nun von Familie A sofort die Rückzahlung der gesamten Grundschuld verlangen.

Das heißt im Klartext, hat Familie A von ihrem 100000 Euro Kredit schon 50000 abbezahlt, so kann der neue Investor trotzdem die volle Höhe der Grundschuld, nämlich 100000 Euro fordern. Und darüber hinaus noch rückwirkend für drei Jahre Zinsen in Höhe von 18 Prozent der Grundschuld. Plusminus recherchierte einen Fall, bei dem ein Kunde anstatt der noch geschuldeten 250000 Euro dem neuen Investor 470000 Euro zahlen musste.

Wissen muss man, dass die Grundschuld bis zum Ende der Tilgung in voller Höhe der Kreditsumme bestehen bleibt. Nimmt man ein Darlehen bei einer Bank auf, wird man durch eine sogenannte "Zweckerklärung oder Sicherungsvertrag" vor überhöhten Anforderungen seitens der Bank geschützt. D.h. die Bank kann nur das Geld zurückverlangen, das tatsächlich nach Abzug der bereits geleisteten Tilgung auch noch geschuldet ist.

Aber: Verkauft die Bank den Kredit, geht die Zweckerklärung nicht an den neuen Investor über. Er kann somit die volle Höhe der Grundschuld einfordern. Man kann nur hoffen, dass diese Gesetzeslücke bald geschlossen wird, bevor noch mehr Menschen ganz legal in den Ruin getrieben werden.

Benutzeravatar

» wölfchen » Beiträge: 2280 » Talkpoints: 13,46 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das mit dem Forderungsverkauf, ist ja nichts Neues und wird auch heute noch so seitens der Banken gehandhabt. Aber soviel ich weiß, geschieht das nur bei Krediten die als nicht eintreibbar betrachtet und bereits schon abgeschrieben wurden. Das geschilderte Beispiel wo die Restschuld mal von jetzt auf gleich von 250.000 auf 470.000 Euro "korrigiert" wird, kann doch aber gar nicht gehen, oder. :think:

Benutzeravatar

» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


So einfach ist das ganze nicht. Zuerst darf eine Bank einen Kredit nur verkaufen, wenn bereits vor Vertragsabschluss klar war, dass diese Möglichkeit besteht. Steht das also nicht im Vertrag, dann muss der Kunde dem Verkauf zustimmen.

Außerdem darf auch der neue Besitzer des Kreditvertrags nicht einfach vollstrecken. Dazu muss der Vertrag zuerst außerordentlich gekündigt werden. Das darf der Kreditgeber in der Zeit der Zinsbindung aber nur, wenn der Kreditnehmer mit mindestens 2,5% der Kreditsumme in Verzug ist.

Läuft die Zinsbindung aus, muss spätestens drei Monate vor Ablauf entweder ein neuer Vertrag angeboten werden oder mitgeteilt werden, dass ein neuer Kredit nicht vergeben wird.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^