Fahrverbot bei zu geringem Abstand?

vom 24.11.2009, 03:00 Uhr

Immer wenn ich auf der Autobahn unterwegs bin dann habe ich mich über die weißen Streifen unter manchen Brücken gewundert. Nun hat mir jemand gesagt dass man da die Abstände messen kann und dass man sogar ein Fahrverbot bekommt wenn man den Abstand nicht einhält.

Das ist ja der Hammer, da habe ich echt noch nie drauf geachtet! Wo kann ich mich da näher drüber informieren wie groß der Abstand sein muss und wann man da wirklich ein Fahrverbot bekommt?

» Flave » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Nun ja, ein direktes Fahrverbot, weil der Abstand "mal" zu gering war, wird sicher niemand bekommen. Es geht ja immer mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg los. Sollte man aber fleißig gesammelt haben, dann kann es irgendwann auch in der Summe der Verkehrsdelikte zum Fahrverbot kommen.

"Nachhelfen" kann man natürlich, in dem man - insbesondere auf Autobahnen - den Sicherheitsabstand weit unterschreitet bis dazu hin, dass man bei hohen Geschwindigkeiten drängelt. Das ist weitaus gefährlicher als es zunächst klingt und erhält zurecht saftige Beträge im Strafenkatalog.

Zum Abstand selbst: Mindestabstand, obwohl er für viele leider schon das Höchste der Gefühle ist, sollte nach Faustregel der halbe Tacho in Metern sein. Zumindest außerhalb geschlossener Ortschaften, auf der Autobahn erst recht. Bei der Fahrgeschwindigkeit von 160 km/h also 80m.

Wer das nicht abschätzen kann, kann sich an zwei Sekunden halten. In etwa diese Zeit braucht man nämlich, um diesen Weg zurückzulegen. Bin ich schneller als zwei Sekunden da, wo derzeit "das Schöne Mädchen im Wagen vor mir" jetzt ist, dann ist der Abstand zu klein.

» concordia » Beiträge: 21 » Talkpoints: 4,40 »


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