Von der Arbeit freistellen für Einsatz

vom 23.11.2009, 23:32 Uhr

C will sich bei der Feuerwehr bewerben und C ist gerade dabei das seinem Chef H klar zu machen. Denn H müsste ihn dann ja von der Arbeit freistellen wenn er zu einem Einsatz muss.

Wie ist das mit der Arbeitszeit, muss C die dann nachholen oder muss sein Chef H die Zeit zahlen ohne dass das wieder ausgleichen muss? Ich konnte nirgends was drüber finden und da dachte ich dass ich euch mal frage und ich hoffe ihr könnt dazu etwas beitragen.

» Jogi115 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Bei der Freiwilligen Feuerwehr sind Lehrgänge unumgänglich. Ferner müssen die Mitglieder bei Bedarf sofort ihre Arbeit verlassen und bei einer Katastrophe helfen. Das ist nun mal Voraussetzung für dieses Ehrenamt. Die nachfolgende Ausführung beantwortet deine Frage.

Brandschutz ist Ländersache. Bei den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr werden die Pflichten und Rechte vom Gesetzgeber auf der landesrechtlichen Grundlage geregelt. § 12, Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW besagt, dass den ehrenamtlichen Angehörigen aus dem Dienst bei der Feuerwehr keine Nachteile erwachsen dürfen im Arbeits- bzw. Dienstverhältnis.

Die Pflicht zur Arbeits-/Dienstleistung entfällt für ehrenamtliche Feuerwehr-Angehörige während der Dauer und Teilnahme an Übungen und Lehrgängen, an Einsätzen und sonstigen Veranstaltungen durch Anforderung der Gemeinde. Das verpflichtet die Arbeitgeber, Arbeitsentgelte einschließlich der Nebenleistungen und Zulagen zu zahlen, die sonst erzielt worden wären. Private Arbeitgeber können bei der Gemeinde einen Antrag auf Ersatz der Beträge stellen. Lehrgänge und Übungen sollten dem Arbeitgeber aber rechtzeitig mitgeteilt werden.

Der Arbeitgeber muss also freistellen und bekommt die Kosten erstattet auf Antrag. Die gleichen Regeln betreffen das THW. Es ist ein Ehrenamt, wofür täglich die freiwilligen Feuerwehrsleute unter Umständen ihre Gesundheit aufs Spiel setzen oder sogar ihr Leben. Dafür sollen sie nicht noch zusätzlich Einbußen für verlorene Arbeitszeit hinnehmen müssen. So wie es geregelt ist, finde ich es gut für alle Seiten.

Wenn es nur die Berufsfeuerwehr geben würde, müsste man sie sehr aufstocken, was aber viel zu teuer würde. Die Städte und Gemeinden haben große Einzugsgebiete. Fast in jedem Stadtteil gibt es eine Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr, aber nur zentral eine bis drei Berufsfeuerwehren. Die Menschen lernen oft in ihrer Freizeit dazu, auch Übungen, damit uns anderen bei Feuer, Unfall und Katastrophe so schnell und gut wie möglich geholfen wird. Das sollte anerkannt werden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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