Mietkautions Sparbuch bei Auszug: Wann Geld bekommen?
Als Ts vor Jahren in ihre Wohnung gezogen sind hat der Vermieter R ihre Kaution auf ein Mietkautions Sparbuch gelegt.
Ts ziehen nun bald aus und wollten gern wissen wie lange es dauern kann bis Ts das Geld von dem Mietkautions Sparbuch wieder zurück bekommen? Gibt es da eine Frist die der Vermieter R einhalten muss oder ist das ganz ihm selbst überlassen? Ts hätten das Geld schon recht bald wieder zurück wenn das geht.
Da kommt es sehr darauf an, was Ts unter "recht bald wieder" verstehen. Denn einen Anspruch auf eine Rückgabe unmittelbar nach Auszug besteht selbstverständlich nicht! Es muss dem Vermieter schon die Möglichkeit eingeräumt werden, zu prüfen, ob noch offene Forderungen zu begleichen sind. Also darf sich der Vermieter eine gewisse Zeit nehmen, um zu prüfen, ob wirklich alle Ansprüche beglichen wurden.
Leider gibt es keine Richtlinie oder rechtsverbindliche Vorgabe, wie lange das im Maximalfall sein darf. Wie so vieles vor Gericht, handelt es sich auch hierbei jedes Mal um einen Einzelfall der gesondert zu betrachten ist. Allerdings denke ich, dass man sich an den bisherigen Urteilen orientieren kann, um in etwa die zeitlichen Größenordnungen einschätzen zu können. Und da ist zu sagen, dass die First idR. zwischen zwei und sechs Monaten geht. Eher sehr selten länger als sechs Monate.
Doch kann natürlich auch vieles vom Verhältnis zum Vermieter abhängen. Der sollte auch die Problematik verstehen, dass ein Umzug selbst Geld kostet und - sofern man wieder in eine Mietwohnung zieht - erneut eine Kaution zu hinterlassen ist.
Hallo!
Es kommt natürlich darauf an was es für Mängel gibt, die noch beseitigt werden müssen. Ob das Zeit aufwändig ist oder nicht. Oder ob keine oder nur ganz geringe Mängel da sind. Und natürlich auch noch, wie schnell der Vermieter mit Abrechnen ist.
In der Fachliteratur wird meist ein Zeitraum bis zu sechs Monaten nach Auszug angegeben. Das resultiert daraus, dass der Vermieter solche Ansprüchen nur bis sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses stellen darf. Das geht aus dem BGB hervor, aber ich habe den passenden Paragraphen nicht im Kopf. Viel länger dürfte es nicht dauern, aber es gibt meines Wissens keine wirklich verbindliche Regelung wie lange genau es dauern darf, bis man seine Kaution zurück bekommen muss. Zwar gibt es einige Urteile dazu, aber das sind dann eben Einzelfallentscheidungen.
R darf als Vermieter das Sparbuch, bzw. das Geld auf dem Sparbuch mindestens 6 Monate einbehalten. Nach 6 Monaten muss R für T eine Abrechnung gemacht haben, wenn Mängel in der Wohnung waren (Übergabeprotokoll). Wenn alles ok gewesen ist, darf R trotzdem das Geld der Kaution 6 Monate lang einbehalten und mit dem Geld arbeiten.
6 Monate nach Auszug von T hat T erst den Anspruch auf die Mietkaution, die sie bei R hinterlegt hat. T kann mit R reden, ob R das Geld früher zahlt. Aber Anspruch hat T erst nach 6 Monaten nach Auszug auf die gezahlte Mietkaution. Wenn R früher zahlt, dann hat T einfach Glück gehabt. Rechnen sollte T aber nicht damit.
@Diamante
Woraus leitest Du einen Anspruch auf Herausgabe der Kaution nach sechs Monaten ab? Das ist deshalb nicht einleuchtend, weil der Exmieter ja immer noch die Möglichkeit hat, seine eigenen Pflichten weiter hinaus zu zögern.
Ebenso ist es nicht denkbar, dass nach Abschluss der Abrechnung der Vermieter das Geld grundlos behalten könnte. Sind alle Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter abgegolten, so wüsste ich keinen Grund, der dem Vermieter es erlauben würde, das Geld zu behalten.
Es ist meines Wissens in Deutschland so, dass diese Frage eben nicht eindeutig oder einheitlich geregelt ist und immer individuell bzw. fallbezogen zu entscheiden ist.
Mir ist eine ähnliche Situation bekannt, so wie sie im Bericht beschrieben steht.
Es wohnte jemand in einer Eigentumswohnung, die von dem Eigentümer zur Miete abgetreten worden ist. Auch in diesem Fall wurde die Kaution auf ein Sparbuch angelegt. Der Großteil der Kaution wurde nach zwei Wochen wieder auf das Konto des Mieters überwiesen. Einen geringen Anteil wurde noch einbehalten, für eventuelle Betriebskostenabrechnungen, welche aber dann spätestens sechs Monate nach Auszug überwiesen werden können.
Oft ist es in den Mietverträgen vermerkt wann die Auszahlung der Kaution, nach dem Auszug, erfolgen wird und daran kann man sich auch orientieren. Meistens handelt es sich aber um eine Zeitspanne bis zu sechs Monaten. Möglich ist aber auch, dass Wohnungsbaugenossenschaft andere Richtlinien vertreten. Beispielsweise könnte es durchaus sein, dass eventuell gezahlte Mietkautionen bis zu zwei Jahre auf dem Mietkonto liegen bis sie für die Überweisung frei gegeben werden.
Bei privaten Vermietern stehen die Chancen sicher noch mal höher, wenn die Situation es verlangt und nachvollziehbar erklärt wird, zumindest einen Großteil der Kaution unmittelbar nach dem Auszug zurück zu bekommen. Bei einer normalen Wohnungsbaugesellschaft käme es vielleicht auf einen Versuch an. Vielleicht könnte man einfach mal nett nachfragen, vielleicht würden sich einzelne Wohnungsvereine auf einen Kompromiss einlassen aber einen kleinen Anteil für die Betriebskosten zurück halten. Ganz nach dem Motto " frech kommt weiter".
Heute hat man nicht mehr eben ein paar Scheine auf der kante, so wie früher. Ich kann mir daher vorstellen, dass ein gewisses Maß an Verständnis verlangt und erwartet wird. Letztendlich läuft sicher Vieles noch auf dem Level"Alles kann, nichts muss".
derpunkt hat geschrieben:@Diamante
Woraus leitest Du einen Anspruch auf Herausgabe der Kaution nach sechs .
Das ist genau die Ausage des Mieterbundes. Ein Vermieter, in dem Falle R, darf die Kaution bis zu einem halben Jahr erst mal einbehalten und T muss sich gedulden. Erst, wenn das halbe Jahr um ist, hat T einen Anspruch auf seine bezahlte Mietkaution, die dann mit Zinsen an ihn bezahlt werden muss.
Es ist aber Vermietersache, ob er es auch eher ausbezahlt. Aber vor 6 Monaten kann T nichts unternehmen um von R die Mietkaution zu bekommen.
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