Bußgeld bei Überladung

vom 22.11.2009, 23:25 Uhr

F arbeitet bei einer Spedition und hat seinen eigenen Laster mit dem F unterwegs ist. Bisher war es so dass F das Bußgeld bei Überladung immer selbst bezahlt hat. Aber nun besteht der Chef G darauf dass F immer so viel laden soll und das wird F nun echt zuviel.

Muss nicht eigentlich G das Bußgeld zahlen denn er ordnet die Überladung schließlich an? Ich hatte gehofft dass jemand hier darüber Bescheid weiß und mir sagt wo F mehr darüber im Web finden kann.

» Nurse » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich kenne die rechtliche Seite natürlich nicht. Aus meinem Gefühl heraus sehe ich es so, dass der Chef die Anordnung trifft mehr zu laden, als zulässig. Also sollte auch er die Strafe zahlen.

Aber, da F mit seinem Laster selbstständig ist und nicht angestellt, muss er sich an die gesetzliche Regel halten und darf nicht mehr laden als zulässig ist. Tut er es trotzdem, ist es sein Verschulden und er muss dafür den Kopf hinhalten. Das aber weiß G genau. Er will hier sparen auf Kosten von F.

Erfüllt F den Wunsch von G nicht, wird dieser sich einen anderen Fahrer suchen, der den Wunsch von G erfüllt. Vielleicht wäre eine private, schriftlich Regelung möglich, in der G sich verpflichtet, die Strafe zu zahlen. Wenn allerdings eine mehrmalige Überladung zu Eintragungen in Flensburg führen sollte, gibt es nur die Weigerung. Aber auch sonst sollte F daran denken, dass eine Überladung auch Probleme mit sich bringen kann.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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