Kein bezahlter Urlaub in sog. Mini-Jobs?

vom 19.11.2009, 22:15 Uhr

Person A hat mir erzählt, dass sie keinen bezahlten Urlaub bei einem sogenannten Mini-Job bekommt. Sie kann sich Urlaub nehmen, allerdings wird dieser nicht bezahlt. Außerdem handelt es sich um eine "besondere" Form eine Mini-Jobs. Die Vertragslaufzeit beträgt nämlich maximal 50 Wochen und somit kann sie kein volles Jahr dort beschäftigt sein. Danach soll der Vertrag aus jemanden aus der Familie übertragen werden und nach zwei Monaten kann frühestens wieder der alte Vertragspartner die Stelle übernehmen.

Ist es so richtig, bzw. stimmt es dass Person A keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub hat? Oder steht auch solch einem Niedriglöhner ein bezahlter Urlaub zu? :shock:

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» Sann » Beiträge: 466 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



A steht selbstverständlich auch bezahlter Urlaub zu. Auch in einem noch so kleinem Minijob hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub. Es wird dann, in A`s Fall auf die 50 Wochen runtergerechnet und dann bekommt er genauso Urlaub, wie ein Teilzeit - oder Vollzeitbeschäftigter.

A hat auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Viele Arbeitgeber und so wahrscheinlich auch der Arbeitgeber von A , wollen sich daran vorbeidrücken. Aber jeder hat ein Recht auf Urlaub.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich kenne das nur von Österreich her - da ist es die geringfüger Anstellung, ei der man max. 40 Stunden im Monate arbeiten darf.

Prinzipiell bekommm man Urlaubsgeld, aber Urlaubstage nicht unbedingt. Das Problem dabei ist aber, dass man meistens keine fixe Arbeitszeiten ausmacht, sondern flexibel arbeitet. Also entweder, wenn viel Bedarf im Büro ist, oder wenn man gerne selber bestimmt, wann man arbeitet. Dadurch "fällt es nicht auf", wenn man mal einige Tage nicht da ist, sondern Urlaub macht. Danach wird eben etwas mehr gearbeitet und hat keine Urlubstage konsumiert.

Anders ist es, wenn man sich ganz fixe Arbeitszeiten ausmacht. zB immer dienstags von 8-16:00. Wenn man dann nämlich auf Urlaub fährt, benötigt man einen Urlaubstag. Das gleiche gilt auch für Krankenstand, Pflegeurlaub oder auch Feiertage.

Aber vielleicht bekommt deine Bekannte den Urlaub auch fix ausbezhalt. Das könnte auch noch sein, wenn auch nichtunbedingt hganz korrekt.

» eterg » Beiträge: 28 » Talkpoints: 0,12 »



Es ist falsch, wenn behauptet wird ein Minijobber hätten keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, wird aber leider von vielen Arbeitgebern so zu ihren Angestellten gesagt. Es verstößt aber gegen geltendes EU-Recht, wenn Arbeitnehmer in einem Unternehmre unterschiedlich behandelt werden. Jede Leistung die ein Arbeitgeber anbietet, muss er auch allen Angestellten anbieten. Und Anspruch auf bezahlten Urlaub hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland.

Es kann eben nur je nach Tarifvertrag sein, dass man nur 24 Tage Urlaub hat und auch den Samstag als Urlaubstag nehmen muss, also effektiv nur 4 Wochen Urlaub hätte. Aber das ist soweit ich weiß der Mindestanspruch (bei 5 Tage Woche müssten es nach meinem Wissen 20 Tage Urlaub sein). Und diese Tage müssen dann auch bezahlt werden. Bei einem Mini-Job geht man dann von dem aus, was normalerweise gearbeitet wird und das wird dann auf einen Tag runtergerechnet.

Ich habe zum Beispiel einen 30-Stunden-Vertrag, also 30 Stunden im Monat. Das ergibt dann bei mir pro Urlaubstag etwas zwischen 1,3 und 1,4 Stunden, die ich dafür bekomme.

Gleiches gilt natürlich auch für alle anderen Leistungen. Auch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss der Arbeitgeber übernehmen, auch wenn man in der Zeit ja keine Stunden bringt. Wird Weihnachts- und Urlaubsgeld gezahlt, dann muss dass ebenso an alle gezahlt werden, egal wieviel Stunden man arbeitet und ob es ein Mini-, Midi- oder komplett sozialversicherungspflichter Job ist.

P.S. Diamante hat mit dem drücken der Arbeitgeber aber leider recht. Ich habe es selbst schon erfahren, als ich mal 5 Wochen wegen einem Arbeitsunfall krankgeschrieben war. Da habe ich auch kein Geld bekommen. Sogar der Betriebsrat meinte, dass wäre so in Ordnung. Ich hab dann aber mehrmals nachgefragt. Irgendwann war dann plötzlich mal der Krankenschein verschwunden, dann hieß es, es gibt eine Lösung und ich bekomme etwas, wenn Geld über ist usw. Gesehen habe ich trotz geltenden Rechts bis heute nichts von dem Geld . Aber da gerade bei den Mini-Jobs die Arbeitsverträge anfangs nur recht kurz befristet sind, muss man sich dann entscheiden, ob man dann trotzdem Stunk macht. Bei einem Kollegen gab es dann in einem Vieraugen-Gespräch die Ansage, dass sich die Wege dann eben trennen würden, wenn er auf die Lohnfortzahlung besteht.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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