Wann zahlt die Lebensversicherung

vom 16.11.2009, 22:35 Uhr

Da wir ja im Moment alle den Freitod von Robert Enke in irgend einer Weise besprechen, stellte sich mir gerade die Frage, ob eine Lebensversicherung ausbezahlt, wenn ein Klient Freitod begeht und ärztlich nachgewiesen ist, dass er/sie psychisch krank war.

So weit ich weiß, ist Selbstmord in Deutschland verboten. Wenn ich mir also das Leben nehme, dann stelle ich mich gesetzlich ins Abseits und somit dürfte die Lebensversicherung nicht zahlen. Aber wie ist es, wenn ich seelisch und oder geistig erkrankt bin und somit glaube nicht mehr lebensfähig zu sein?

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Klausel, dass eine Lebensversicherung bei einem Freitod von der Zahlung befreit wäre bzw. dann die vertraglich vereinbarte Leistung nicht zu erbringen braucht, kenne ich in erster Linie aus Krimis. ;) Evtl. gibt es in Versicherungspolicen auch so eine Klausel.

Aber in der Realität wird wohl eine Lebensversicherung auch bei einem Freitod des Kunden zu zahlen haben. Was ich mir noch als statthaft vorstellen kann, ist dass bestimmte Fristen nach Abschluss der Versicherung verstrichen sein müssen. Denn kaum einer schließt eine Lebensversicherung ab, um sich dann - 3-5 Jahre später - eben mit dem Zweck die Versicherung zum zahlen zu bewegen das Leben nimmt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Soweit ich weiß hängt es ganz von der Gesellschaft ab bei der die Lebensversicherung abgeschlossen wurde.

Ein weiterer ganz wichtiger Unterschied macht auch die Art der Lebensversicherung, denn ich kann mir vorstellen das bei einer Risikolebensversicherung nicht unbedingt gezahlt wird. Anderes sehe ich das aber bei einer kapitalbildenden Lwbensversicherung denn dabei spart man ja als Versicherter eine vorher festgelegte Zeit Kapital an welches dann im Falle eines Todes ausgezahlt wird.

Ich denke auch das es noch auf den Arzt ankommt der zu entscheiden ob jemand seelische oder psychische Probleme hat, denn jeder Arzt sieht das mit Sicherheit ein klein wenig anders. Ein weiteres Problem ist auch noch das Selbstmord ja eine Straftat ist und normaler Weise wird ja auch niemand dafür zahlen, wenn man bei einen Raubüberfall erschossen wird.

Also ich denke, einfach mal um eine abschließendes Fazit zu geben, dass eine Lebensversicherung in dem Falle eines Selbstmordes nicht auszahlen wird. Ich denke aber auch das die Familie von Robert Enke sich keinerlei Sorgen um Versicherungen machen muss, denn durch den Tod haben sie bestimmt schon genug verdient, so makaber es auch scheint.

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» elytun » Beiträge: 157 » Talkpoints: 2,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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