Rechnung - wann verjährt sie?

vom 22.11.2007, 18:52 Uhr

Ich bin grad am Sortieren meiner Rechnungen und Unterlagen und bin dabei auf eine Rechnung gestoßen, von der ich mich wirklich nicht erinnern kann, dass ich sie bezahlt habe. Nein, ich bin mir sogar zu 99,9 % sicher dass ich sie NICHT bezahlt habe.

Da die Rechnung nicht gerade klein ist hätte ich dann ja eigentlich Mahnungen bekommen müssen, aber ich habe keine in meinen Unterlagen gefunden und da hätte ich mich garantiert dran erinnert bzw. sobald ich per Mahnung an die Rechnung erinnert worden wäre, hätte ich diese natürlich auch bezahlt. Die Rechnung ist mittlerweile 1,5 Jahre alt, anderweitige Schreiben, Zahlungserinnerungen, Mahnungen etc. existieren, wie schon erwähnt, nicht.

Was soll ich denn jetzt machen? Ist diese Rechnung eventuell schon verjährt? Ich möchte nun keine schlafenden Hunde wecken, wenn ich bei der Firma, die die Rechnung ausgestellt hat, nachhake, da ich jetzt zu diesem Zeitpunkt nicht über das Geld verfüge, diese Rechnung (geschweige denn eventuelle Mahngebühren / Verzugszinsen ?) zu bezahlen. Kann es sein, dass wenn ich nichts bezahle und mich auch nicht melde mir irgendwann ein Mahnbescheid ins Haus flattert (auch wenn ich zuvor keine Mahnungen erhalten habe) ?

Kleiner Zusatz: Es handelt sich um eine seriöse, große, anerkannte und bekannte Firma.

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» Hexilein22 » Beiträge: 129 » Talkpoints: -0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge



3 Jahre ist die Standartverjährungsfrist und gilt meines Wissens auch für Rechnungen. Beachte aber, dass die Verjährungsfrist immer am Ende des Kalenderjahres beginnt. Wenn die Rechnung also am 02.01.2006 ausgestellt ist, bleibt die Schuld bis zum 31.12.2009 bestehen.

» hurgh » Beiträge: 10 » Talkpoints: 0,00 »


Also ich hab mal gegoogelt, und hab das hier gefunden: Vertragsrecht Verjährung

Also wenn ich das richtig verstanden hab, dann ist nach 2 oder 3 Jahren die Sache verjährt. Steht auch im BGB § 195, dass Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Aber ich weiß nicht, ob das auch für Rechnungen gilt.

» blueberlin49 » Beiträge: 198 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also abgesehen davon, dass man auch größere Summen mal vergessen kann, würde ich dir eines empfehlen: Rechnung gut weglegen und nicht weiter drüber nachdenken. Wenn die Firma ihr Geld nicht bekommen hat, sollte sie von alleine Mahnungen verschicken, tut sie das nicht, selbst schuld.

Ich würde an deiner Stelle auf keinen Fall nachhaken oder sonst irgendwas. Wenn sich da nach 1,5 Jahren nichts getan hat, wird sich da höchstwahrscheinlich auch nichts mehr tun.

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» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Alte Verjährungsfrist waren mal 2 Jahre, nun sind es 3 Jahre. Selbst wenn dir eine Mahnung geschickt wird, unterbricht die Mahnung nicht die Verjährung. Auch hemmt sie die Verjährung nicht, denn das BGB sieht die Hemmung auch nur bei gerichtlichen Maßnahmen vor.

Also Rechnung ab heften und warten was passiert. Es ist durchaus denkbar das die Firma den Jahresabschluss für das Jahr deiner Rechnung noch nicht gemacht hat und somit der Fehler noch nicht aufgefallen ist. Vielleicht gibt es die Firma aber auch garnicht mehr. Also kann es noch passieren das du die offene Rechnung angemahnt bekommst und sie noch bezahlen musst.

» blUe » Beiträge: 61 » Talkpoints: -0,13 »


Phantomlord hat geschrieben:Also abgesehen davon, dass man auch größere Summen mal vergessen kann, würde ich dir eines empfehlen: Rechnung gut weglegen und nicht weiter drüber nachdenken. Wenn die Firma ihr Geld nicht bekommen hat, sollte sie von alleine Mahnungen verschicken, tut sie das nicht, selbst schuld.

Ob das moralisch vertretbar ist? Soll aber nun nicht heissen, dass ich evtl nicht auch so handeln würde. Habe allerdings bei so etwas immer ein mulmiges Gefühl und habe meine Rechnungen lieber bezahlt.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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