Freunde und Partner bei Betriebsfeier nicht versichert

vom 22.11.2007, 16:42 Uhr

Wer seinen Partner, ein Familienmitglied oder Freunde mit zu einer Betriebsfeier oder betrieblichen Feier mitnimmt sollte beachten dass für diesen kein gesetzlicher Unfallschutz besteht falls etwas passieren sollte – dieser besteht nur dann, wenn diese ebenfalls für das Unternehmen tätig sind, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

Maximal könnte hier nur die betriebliche Haftpflicht greifen, aber auch nur dann, wenn ein Unfall auf ein Versäumnix seitens des Unternehmens zurückzuführen ist, etwa mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo,

gut zu wissen. Aber eigentlich finde ich das nicht weiter schlimm, denn wenn man irgendwo außerhalb der Arbeit hingegeht ist man ja auch nicht versichert.

LG angel777

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» angel777 » Beiträge: 420 » Talkpoints: -1,64 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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