Nachsendeauftrag - automatischer Bescheid neuer Adresse?
A hat sich jetzt gerade die Frage gestellt, nachdem A sich sehr darüber wundert, dass bei A sehr viele Rechnungen nicht ankommen, die A erwartet hätte, ob B, die die Rechnung schicken, überhaupt Bescheid bekommen, wenn A (der Empfänger der Briefe) verzogen sind, oder ob der Nachsendeauftrag einfach nur für die Postzustellung (also für A selber) ist?
Also angenommen, ein Nachsendeauftrag geht ein halbes Jahr lang. Nach dem Umzug erhält also Person A, die umgezogen ist, alle Briefe, die zuvor an die alte Adresse gegangen sind, an den Umzugsort- die neue Adresse. Bekommen B (die die Briefe geschickt haben) von C (dem Unternehmen der Post) aber dann auch Bescheid, dass A woanders wohnt? Oder ist das lediglich für A, damit A mehr Zeit hat, überall die neue Adresse bekannt zu geben?
Wenn der Fall so plausibel ist, dass es wirklich nur für A ist, und C nicht an den Absender B Bescheid gibt, dass der Empfänger A verzogen ist, was bringt dann überhaupt ein Nachsendeauftrag? Man könnte doch einfach alle anrufen und die neue Adresse durchgeben. Außerdem, was ist, wenn A eine wichtige Firma vergisst? Ist es dann die Schuld von A, weil er B Bescheid sagen hätte müssen?
Es ist in der Tat (zumindest in Deutschland) so, dass C B nicht informieren wird. Da muss sich A schon selbst drum kümmern wird. Da ich selbst lange keinen solchen Auftrag erteilt habe, weiß ich nicht, ob es vielleicht die Möglichkeit gibt C mit der Auftragserteilung (gegen einen Aufpreis) auch zu ermächtigen die neue Anschrift an B weiter zu geben.
Trotzdem macht ein Nachsendeauftrag durchaus Sinn. Zum einen ist eine Adressänderung schnell mitgeteilt, die Frage ist aber, ob sie denn auch fristgerecht übernommen wird. Zum anderen ist es doch, dass man selbst schon mal den ein oder anderen bei der Mitteilung der Änderung vergisst. Auch in diesem Fall ist so ein Nachsendeauftrag durchaus sinnvoll.
Im Nachsendeauftrag ist nur die Weitersendung der Post inbegriffen. Dass ermöglicht dem Auftraggeber (also dem, der die Post erhält) etwas Zeit nach dem Umzug zu haben. Er muss ja alle möglichen Briefabsender informieren, dass er umgezogen ist. Man geht eigentlich davon aus, dass man bei einem halben oder einem ganzen Jahr Nachsendeauftrag, die wichtigen Absender alle dabei hatte. Darum ist es auch so wichtig, sich selber eine Umzugscheckliste zu machen und darauf alle wichtigen Firmen (Gas, Telefon, Strom, Versicherungen, Banken etc. ) zu vermerken. So vergisst man (hoffentlich) auch niemanden dann.
Der Nachsendeauftrag ist nur für A da. A hat dann Zeit die Adressen bei allen umzumelden, die wissen müssen, wo man wohnt. Oftmals hat man vielleicht einen vergessen und wenn dann noch Post auf die alte Adresse ankommt, dann sieht A das und kann sich dann bei dem Adressaten melden und die Adresse ummelden.
Es bringt A insofern etwas, dass wirklich alle Post bei ihm ankommt und nicht einer vergessen wurde. A hat somit ein halbes Jahr Zeit allen die neue Adresse mitzuteilen. Manche Absender schreiben auch auf die Briefe "Wenn Adressat verzogen mit neuer Adresse zurücksenden". Aber das ist äusserst selten und A kann sich nicht darauf verlassen.
Wir haben es bisher immer so gehandhabt, dass wir jedem, der die neue Adresse wissen muss sofort Bescheid gegeben haben, wenn wir den Mietvertrag der neuen Wohnung sicher hatten. Dann haben wir alles schriftlich gemacht und dann geschrieben, dass wir ab dem xx.yy. nur noch über die neue Adresse zu erreichen sind. Einen Postnachsendeauftrag habe ich nur einmal gemacht, weil ich da ziemlich schnell und auch weit umgezogen bin.
Die Post muss den Versender über die neue Adresse nicht informieren. Immerhin könnte ja sein dass A dort nur vorübergehend wohnt und dann weiterzieht bzw. dass A einfach seine Rechnungen an eine bestimmte Adresse nicht mehr möchte. A hat die Pflicht die Adressen bei B zu ändern. Zum Beispiel Versicherungen, Banken und so weiter. Vieles kann man ja nicht mittels Dritter ändern lassen. Zum Beispiel wird die Bank auf Grund von C (in dem Fall der Post) sicher nicht die Adresse für Kunden A ändern. A würde sich dann auch zu Recht beschweren, denn C hat keine Rechte den Kundenstamm zu ändern.
Generell gilt bei Umzug muss man alles ändern lassen, das übernimmt niemand anderer für einen. Einzige Möglichkeit jemanden eine Vollmacht auszustellen und dann dementsprechend alles ändern lassen. Aber die Post übernimmt das nicht für einen, was ich auch für gut empfinde! Stell dir vor, du möchtest so mancher Person gar nicht deine neue Adresse bekannt geben und die geben deine privaten Daten einfach an X-beliebige Personen weiter?
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