Darf ich grillen auf dem Balkon?

vom 13.04.2007, 18:49 Uhr

Hallo
ich wohne in einem Mietshaus, in einer Wohnung mit Balkon, zweite Etage. Unter und über meinem Balkon sind auch Balkone. Darf ich auf meinem Balkon grillen oder nicht? Es geht ja nicht um ein riesen Lagerfeuer, nur um einen mittelgroßen Kugelgrill.
Gruß Mulley

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» Mulley » Beiträge: 100 » Talkpoints: 0,10 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Solange Du einen Vermieter hast, frag deinen Vermieter um Erlaubnis. Falls es brennen sollte, und Dir war das Grillen nicht erlaubt, kann es sein, das Du den Schaden tragen musst. Sowas sollte aber normalerweise im Mietvertrag stehen, oft steht dort schon formal, dass das Grillen (aus Sicherheitsgründen) verboten ist.

Falls Du eine Eigentumswohnung hast, frag die Hausgemeinschaft oder wer immer für das Haus stellvertretend zuständig ist, um Erlaubnis. Wie gesagt, die Brandproblematik. Normalerweise ist das Grillen oft verboten, eben aus Brandschutzgründen aber auch wegen einem anderen, den ich unten gleich erklär.

Falls Du Eigentümer bist und nur Nachbarn um Dich rum hast, musst Du auch um Erlaubnis fragen, da Grillen als Geruchsbelästigung oder so gilt. Irgendwo meine ich gehört zu haben, dass Du deine Nachbarn vor dem Grillen um Erlaubnis fragen musst/solltest, da die Dir unter Umständen die Polizei vorbeischicken könnten - so als ob Du zu laute Musik am Laufen hast. Die Nachbarn musst Du auch als Mieter fragen :D.

» SambaBoy » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Achso, ob Du nur eine Wurst grillst, oder ein Lagerfeuer machst, ist im Grunde (fast) egal.

» SambaBoy » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Also bei mir steht im Mietvertrag explizit, dass Grillen mit offenem Feuer verboten ist, das dürfte bei den meisten angemieteten Wohnungen übrigens so sein.

Aber eine Alternative wäre natürlich ein Elektro- oder Tischgrill, das gibt zwar nicht das typische Grill-Feeling her, aber seinen Zweck erfüllt es zumindest. Das kann man problemlos auf dem Balkon und diese Elektro-Grills sind auch gar nicht mal so teuer und einfacher sauber zu machen.

Viel Grill-Spaß,
die kruemelfrau

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» kruemelfrau » Beiträge: 825 » Talkpoints: 6,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hi Mulley,

mit Einschränkung ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt, falls es nicht im Mietvertrag anders vereinbart wurde (also erstmal den Vertrag nachlesen).
Das Landgericht Bonn hat Grillen zwar als "sozial üblich" anerkannt, aber das wird nicht überall so gesehen.
Die Gerichte sind sich hier auch nicht einig, so sei 1 mal im Monat von April bis September ok, andere meinen widerrum 3 mal im Jahr.
Die Nachbarn sollten 48 vorher darüber informiert werden.

Fühlen sich deine Nachbarn durch Qualm und Gerüch belästigt, könnte es u.U. heikel werden.

Das meint der Mieterbund dazu.

Gruß Deli

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» Deli » Beiträge: 918 » Talkpoints: 6,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


im fernsehen kam da jetzt nen bericht drüber, wo dieses thema geklärt wurde! ich glaub man darf nen elektrgrill nehmen aber auch nur x mal im monat oder im jahr! irgendwie ist das eingeschränkt, wie oft man das rechtlich drarf, wegen dem geruch und dem lärm, der durch die grillenden personen auf dem balkon aufkommt

» jmlsi » Beiträge: 491 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo

ich meine das thema hatten wir schon mal, da ich damals extra danach gegooglet hatte.

deli ist normal hier die suchmaschine für solche beiträge :D

aber ich weis noch, das es nicht überall gleich waren und sich die gerichte hierrüber gestritten haben, wie oft denn nun erlaubt ist und wie oft erträglich.

vor allem denke ich auch das es darauf ankommt, wo du bzw. wie du wohnst. wohnst du im oberen geschoss wird es keinen über dir stören ob du grillst oder nicht.
auch kommt es auf das verhältnis mit den nachbarn drauf an. versteht ihr euch gut, wird wohl keiner was dagegen haben wenn man mehrmals grillt oder öfter grillt wie die gerichte geurteilt haben. gibts öfter mal zoff würde ich es nicht drauf ankommen lassen.

eine "vorwahnung" kann man ja immer geben, gerade das vielleicht die obendrüber mal ne stunde oder so die balkontür zu machen.

hier nochmal den link den ich damals schon raus gesucht hatte:
http://www.mieterverein-muenchen.de/verbraucher/feiern_und_grillen_auf_dem_balko.htm

liebe grüße von der
laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Joo Laufmasche stimmt, das war schon mal Thema welches mir allerdings entgangen ist weil ich diesen Thread nicht verfolgt habe, denn auf dem Balkon grille ich nicht (mehr).
http://www.talkteria.de/forum/topic-674.html

Für mich ist das seit letztem Jahr auch ein echtes Reizthema, denn die neuen Mieter (von weit weit her .. *binjakeinrassist* unter mir grillten (fast) allabendlich und wenn ich meine Balkontür auf hatte, sah es aus als würde mein Wohnzimmer brennen. Und bei dieser Grillparty mussten natürlich mehrere Flaschen Vodka geleert werden dazu gehörte selbstverständlich, dass deren neue Stereoanlage bis zum Anschlag aufgedreht wurde und in megalautstärke alte, traditonelle Weisen aus Kasachstan zu hören waren, welche die Grillfreunde nur schreiend übertönen konnten um sich zu unterhalten.
Sicher wurden sie dadurch so melancholisch, dass die Frau (nachdem es vorher laut klatschte) die halbe Nacht laut durchjammerte und weinte.

Da kam nie ein "sorry" und wenn ich momentan nur den Hauch von Grillgeruch wahrnehme, wird's mir ganz anders... :uebel:

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» Deli » Beiträge: 918 » Talkpoints: 6,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Laufmasche hat geschrieben:Hallo

eine "vorwahnung" kann man ja immer geben, gerade das vielleicht die obendrüber mal ne stunde oder so die balkontür zu machen.



aso ja... nicht davor, aber danach bekam ich nen Wahn *g

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» Deli » Beiträge: 918 » Talkpoints: 6,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wenn im Mietvertrag nichts drinsteht, vielleicht mal auf der Seite vom Mieterverein informieren. Da gibt es regionale Unterschiede, wie haeufig man das machen darf.

Wir wohnen in der dritten Etage, und regelmaessig stinkt die Bude wenn unter uns oder nebenan gegrillt wird und der Rauch nach oben abzieht, das ist dann ziemlich unangenehm (und Hunger kriegt man manchmal auch ;). Meist merkt man ja erst zu spaet dass gegrillt wird, naemlich wenn der Gestank schon drinnen ist. Zum Glueck geht das recht schnell wieder weg, man muss halt solange alle Fenster auflassen. Im Sommer stellen wir allerdings auch oft die Waesche zum Trocknen auf den Balkon, und wenn dann die Grillerei losgeht und die frischgewaschene Waesche einraeuchert ist das total eklig.

Wenn die Nachbarn aber vorher Bescheid geben, kann man sich drauf einstellen und stellt die Waesche dann mal nicht raus oder macht ein Stuendchen die Fenster zu. Find ich einfach nur hoeflich und eine Frage des Anstands, den Nachbarn vorher Bescheid zu geben (auch wenn das glaub ich nicht zwingend erforderlich ist).

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» misspider » Beiträge: 1964 » Talkpoints: 6,69 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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