Arbeitgeber muss Kündigung beweisen

vom 20.11.2007, 19:21 Uhr

Ein Arbeitgeber muss im Falle eines Streites stets nachweisen können, dass eine Kündigung den zu kündigenden Arbeitnehmer erreicht hat – ein bloßes Verschicken mit der Post reicht nicht aus, auch nicht per Einschreiben, siehe den Thread Das Einschreiben - Vorzüge und Nachteile, da er sicherstellen muss, dass die Kündigung den zu Kündigenden auch wirklich und persönlich erreicht hat und er davon Kenntnis erlangt hat, siehe BAG Erfurt (Az 2 AZR 334/57). Die Beweislast hierfür liegt allein beim Arbeitgeber, der dokumentieren muss, dass der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten und wann er sie erhalten hat.

Selbst wenn die Kündigung vom Arbeitgeber persönlich übergeben wird, reicht es nicht aus dies zu behaupten – hierbei kann man sich durch einen anwesenden Zeugen absichern oder sich die Aushändigung der Kündigung mit einer Unterschrift vom Arbeitnehmer bestätigen zu lassen. Jedoch ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet dies zu tun.

Übrigens ist es völlig nebensächlich, ob der Arbeitnehmer die Kündigung wirklich liest oder gleich nach Erhalt ungeöffnet wegwirft – sie gilt als zugegangen wenn sie übergeben wurde, was der Arbeitnehmer danach damit macht ist seine Sache.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallöchen,

Das ist natürlich interessant :).
Aber eigentlich logisch, dass man als Arbeitgeber beweisen muss, dass die Kündigung zugegangen ist. Tatäschlich scheint mir die Lösung der persönlichen Übergabe mit einem Zeugen die einfachste zu sein. Bei der Post ist das ja so eine Sache, oder besser allgemein bei den Unternehmen, die Briefe überbringen ;).

Schade ist eigentlich bloß bei dieser Themati, dass viele Arbeitnehmer überhaupt nicht wissen, dass es so ist (wobei ich Skrupel als Arbeitnehmer hätte, einfach zu behaupten sie sei nicht eingegangen, obwohl es so war... das wäre nichts für mich.).

Liebe Grüße

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Aber man kann doch auch "Einschreiben mit Rückantwort" oder wie sich das nennt auswählen. Da kriegt man dann ne Antwort das der Brief angekommen ist.
Und das in Verbindung mit Einschreiben was ja auch nur persöhnlich mit Sichtung eines Ausweises abgegeben wird ?

Ich mein ist natürlich "netter" wenn der Chef vor einem steht und einem das sagt / in die Hand drückt.

MfG

» Hamburger » Beiträge: 360 » Talkpoints: 3,44 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ein Einschreiben ist nichts wert und hat keinerlei Beweiskraft, siehe auch der im Eröffnungspost angeführte Link zu dem Thema, da hatten wir das schon mal ausführlich warum das so ist. Würde hier jetzt wieder zuviel OT werden, aber nur zur kurzen Erläuterung:

Man kann damit beweisen, dass es angekommen ist, aber nicht was drin ist - außerdem garantiert ein Einschreiben mit Rückantwort nicht die Kenntnisnahme der Kündigung, welche zwingend erforderlich ist, da dieses ja auch von einer anderen Person angenommen werden könnte. Usw.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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