Kündigung per SMS ungültig
Hier und da werden Arbeitgeber bei der Kündigung ihrer Mitarbeiter teilweise schon sehr kreativ – so gab es schon einige Male die Kündigung per SMS, welche nicht zulässig ist. Man kann hier u. A. ein Urteil des LAG Hamm (Az 10 Sa 512/07) als Grundlage sehen.
Ein erkrankter Mitarbeiter eines Transportunternehmens war knapp 3 Wochen lang krankgeschrieben und erfuhr nach Arbeitsantritt von einem Kollegen, dass ihm gekündigt werden soll – woraufhin er beim Arbeitgeber per SMS anfragte, ob dies denn stimme. Dieser antwortete am Folgetag mit dem SMS Inhalt "Bzgl. der gestrigen Anfrage: Heute letzter Arbeitstag! Kompl. Abrechnung wird dann bis zum letzten Wochenende erfolgen.". Das Geld zahlte der Arbeitgeber übrigens nicht.
Es kam wie es kommen musste, das ganze landete vor dem Landesarbeitsgericht und dies urteilte, dass die SMS des Arbeitnehmers keine Kündigung sei (wie das so ist, darauf berief sich zwischenzeitlich der Arbeitgeber), sondern nur eine Anfrage und dass auch die Antwort SMS des Chefs keine Kündigung gewesen sei – dass der Mitarbeiter die SMS seines Arbeitgebers unkommentiert ließ und erst später diese bemängelte, kann man ihm nicht nicht zur Last legen, denn, egal was vorher war:
Nach § 623 BGB ist für eine Kündigung zwingend die Schriftform vorgesehen und muss nach § 126 BGB eigenhändig unterzeichnet sein – eine SMS ist damit niemals ein gültiges Kündigungsschreiben und damit in jedem Fall ungültig. Eine Übermittlung der Kündigung per Fax, SMS oder eMail ist ebenfalls nicht zulässig, da diese dann eben nicht in schriftlicher Form vorliegt.
Hallöchen,
Dies dürfte den meisten Menschen vor allem durch gesunden Menschenverstand einleuchten.
SMS sind zwar irgendwo auch schriftlich, wenn man es genau nimmt, aber natürlich nicht eigenhändig unterzeichnet.
Wer auch immer als Arbeitgeber auf die Idee kommt, einem Angestellten so zu kündigen
Man kann sowas vielleicht maximal in der SMS ankündigen (obwohl ich mich als Arbeitgeber auch nicht dazu verleiten lassen würde... ich finde so ein Benehmen einfach menschenunwürdig), muss dann aber ja natürlich noch eine ordnungsgemäße Kündigung zusenden/übergeben.
Eine Übermittlung der Kündigung per Fax, SMS oder eMail ist ebenfalls nicht zulässig, da diese dann eben nicht in schriftlicher Form vorliegt.
Wie gesagt. Diese Arten der Übermittlung liegen durchaus auf irgendeine Art und Weise schriftlich vor (Fax sowieso, Email und SMS sind druckbar, auch mit Datum und Uhrzeit), aber sind diese eben nicht eigenhändig unterschrieben ....
Liebe Grüße
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