Überstunden - Arbeitgeber darf nicht zuviel verlangen
Falls man als Arbeitnehmer Überstunden verweigert, darf man deswegen nicht ohne Weiteres gekündigt werden, so dass LAG Rheinland-Pfalz in Mainz (Az 3 Sa 168/07). Hier gilt jedoch, dass die Überstunden ordnungsgemäß angewiesen, zulässig sowie vertraglich vereinbart gewesen sein müssen und nicht gegen gesetzliche oder tarifliche Vorgaben verstoßen werden darf und die bisher angesammelten Überstunden berücksichtigt werden müssen.
Geklagt hatte ein Schweißer der aufgrund voller Auftragsbücher des Arbeitgebers regelmäßig mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten musste und nach einem halben Jahr so mehr als 120 Überstunden ansammelte – er stellte daraufhin an einem Arbeitstag seine Arbeit nach 8 Stunden Arbeit ein und kam auch keiner zusätzlichen Samstagsarbeit nach, obwohl weitere Überstunden sowie die Arbeit am Sonnabend vom Arbeitgeber angeordnet waren. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber ihm.
Das LAG entschied zugunsten des Klägers und entschied, dass diese Kündigung unwirksam sei, da es nicht „billigem Ermessen“ entspräche, Mehrarbeit trotz der hohen Anzahl an Überstunden anzuordnen.
Überstunden zu machen, wenn die Auftragslage es erfordert, finde ich nicht so schlimm, sofern es dem Arbeitnehmer möglich ist. Allerdings sollte dann auch ein entsprechender Zeitausgleich erfolgen oder nach Rücksprache eine Bezahlung der Überstunden.
In diesem erwähnten Fall sind aber 120 Überstunden in einem halben Jahr sehr viel. Da hätte sich der Arbeitgeber um eine Aushilfe von einer Leiharbeitsfirma kümmern können.
Cid hat geschrieben:In diesem erwähnten Fall sind aber 120 Überstunden in einem halben Jahr sehr viel. Da hätte sich der Arbeitgeber um eine Aushilfe von einer Leiharbeitsfirma kümmern können.
Wenn man 120 Überstunden auf 6 Monate runterbricht, dann sind das grob 20 Stunden im Monat und damit circa 5 in der Woche. Von der Anzahl her finde ich das jetzt ehrlich gesagt nicht so viel. Also rein von der Zahl auf dem Papier und für 5 Stunden die Woche rechnet es sich tatsächlich nicht wirklich eine zusätzliche Kraft einzustellen. Es sei denn, es gibt noch 2-3 weitere Kollegen, die ebenfalls jede Woche eine ähnliche Anzahl an Überstunden leisten.
Natürlich ist es nicht schön, wenn man über Monate viele Überstunden macht und auch Samstags arbeiten muß und da sollte auch vom Arbeitgeber mal eine Ausgleich möglich sein oder auch mal der ein oder andere Tag wo man pünktlich Feierabend machen kann.
Ganz ehrlich 120 Stunden in einem halben Jahr ist nichts. Ich habe auch schon gearbeitet, dass man jede Woche 20 Überstunden gemacht hat die natürlich nicht bezahlt wurden und wegen Personalnotstand man diese auch nicht abfeiern konnte. Wegen einer Hoheitlichen Aufgabe konnte man auch nicht einfach Zuhause bleiben wenn es einem gereicht hat und da hat das ganze nicht gegriffen, dass man dagegen vorgehen kann. Nach einem Jahr hatte ich 850 Überstunden angesammelt, die zusammen mit meinem Jahresurlaub von 3 gesamten Jahren bei meinen Ausscheiden ausgezahlt werden mussten.
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