Raucherzubehör auch erst ab 18?

vom 30.10.2009, 19:11 Uhr

Ich war heute in der Lottoannahmestelle und da gibt es ja auch Zigaretten, Tabak und Raucherzubehör. Vor mir war ein Junge (ca. 10 Jahre) und wollte Pfeiffenreiniger kaufen. Diese bekam er von der Verkäuferin nicht. Er meinte, dass er diese zum Basteln brauchen würde. Aber die Verkäuferin meinte, dass es Raucherzubehör ist und dieses erst ab 18 verkauft werden darf.

Der Junge ging und dann habe ich mich mit der Verkäuferin darüber unterhalten und sie meinte, dass es ihr ja leid tut, aber sie hat eine Liste bekommen, wo alles draufsteht, was sie an Minderjährige nicht verkaufen darf. Sie zeigte mir auch die Liste und diese war mit einem Stempel der Bundesregierung versehen. Also ziemlich förmlich. Auf dieser Liste standen neben Feuerzeuge (was schon eher verständlich ist) auch Pfeifenreiniger, Aschenbecher und eben alles, was man als Raucher braucht.

Bisher dachte ich nur, dass dieses Gesetz für Tabakware und eventuell auch Streichhölzer und Feuerzeuge gilt aber nicht für Raucherzubehör, was man ohne Tabak nicht brauchen kann. Ist es bei euch auch so, dass Minderjährige kein Raucherzubehör kaufen dürfen? Habt ihr sowas schon mitbekommen? Vielleicht arbeitet ja hier jemand in einem Tabakgeschäft und kann da mehr drüber sagen. Ich wohne übrigens in Nordrhein-Westfalen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wie die gesetzlichen Regelungen sind, weiß ich jetzt nicht. Ich finde es nur komisch, dass der Knabe echte Pfeifenputzer zum Basteln haben wollte. Die sehen nämlich eher langweilig aus. Gar nicht flauschig und langweilig rot-weiß. Jedenfalls die, die ich von Pfeifenrauchern so kenne.

Die Pfeifenputzer die man als Bastelmaterial kennt, sehen lustig bunt aus und sind weich behaart. Außerdem erhält man die sicherlich auch bei Euch in NRW in Bastelläden und in Baumärkten in der Creativ-Abteilung. Da muss man sich als kleiner Bursche nicht nach Raucherzubehör umsehen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Die Pfeifenputzer im Tabakladen sind um einiges billiger als die im Bastelladen. Und man kann wirklich schöne Dinge aus den (auch bunten) Pfeifenputzern machen, die man bei der Tabakware bekommen kann. Ich selber habe damit schon gebastelt und muss sagen, dass sie vielleicht nicht so flauschig sind, aber den selben Zweck erfüllen und eine große Packung kostet im Tabakladen nicht mal 2 Euro.

Ich finde es eigentlich sehr kurios, dass man nicht mal Pfeifenreiniger kaufen kann. Denn ohne Pfeife und Tabak kann man mit den Teilen nichts anstellen, was Minderjährige nicht machen dürften.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Guck mal da steht auf der Seite dass es so ein Verkaufsverbot für Zubehörartikel zum Rauchen gar nicht gibt. Und die Seite gehört zum Bundesverband des Tabakwareneinzelhandels. Die sollten das eigentlich wissen, ich verlasse mich jetzt einfach mal darauf, dass deren Info stimmt. Vielleicht hat sich ja der Laden selbst so ein komisches Dokument gebastelt. Damit kann man Kinder offensichtlich recht effektiv abschrecken.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Nachvollziehbar ist es schon. Mal angenommen, der Jugendliche wohnt in ländlicher Umgebung oder in einer Wohnung mit Balkon. Dann könnte er problemlos eine Tabakpflanze anbauen. Da wir damals in unserem Schulgarten auch Tabakpflanzen hatten, sollte das sogar legal sein.

Wenn dann zwar kein Tabak verkauft werden darf aber Raucherzubehör wie Filter, Hülsen, Pfeifen und Pfeifenreiniger, dann kann der Jugendliche das selbstangebaute locker rauchen. Ohne Zubehör wird das schon schwieriger. Also macht es schon irgendwo Sinn, den Jugendlichen auch den Zugang zu Zubehör zu unterbinden.

Dass man sich natürlich für solche Experimente auch Papas Pfeife schnorren oder stibitzen kann, ist eh klar. Aber das liegt dann in der Verantwortung der Eltern.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Da ich aus NRW komme, kenne auch ich das Gesetz bezüglich des Raucherzubehörs. Wenn ich ehrlich bin, finde ich es allerdings übertrieben. Rauchende Jugendliche fangen an zu experimentieren, wenn sie ihr Zubehör nicht einfach im Laden kaufen können. Dort gilt es aber auch zu differenzieren. Es ist ein Unterschied, ob eine Stopfmaschine unter dieses Gesetz fällt, oder aber Zigarettenpapier, sprich Blättchen.

Jugendliche denken nicht darüber nach was sie treiben, wenn die Sucht ruft. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der ein oder andere schon abends in seinem Zimmer saß und sich mit seinem Schulblock und einem Klebestift Blättchen bastelte, weil die Verkäuferin im Laden ihm keine geben wollte. Dass dies nur umso schädlicher für die Lunge ist, darüber denkt doch kein Jugendlicher in dem Moment nach. Es ist zu viel von der Regierung verlangt, auch nur annähernd so weit zu denken.

Ebenso sinnlos finde ich, das Gesetz für Aschenbecher zu verwenden. Wer keinen Aschenbecher besitzt, schmeißt seine Kippe aus dem Fenster, nimmt eine Keramik- oder Glasschale, oder ein Glas mit Wasser darin. Zu dem Jungen mit dem Pfeiffenreiniger mag ich noch sagen, dass er es wahrscheinlich einfach nicht besser wusste. Mit 10 Jahren ist man noch sehr naiv und weiß womöglich nicht, dass es so etwas in einem Bastelladen gibt. Allerdings hätte ihn die Verkäuferin darauf hinweisen können. Zwar ist dies natürlich keine Pflicht, jedoch hätte sie dem Jungen damit einen großen Gefallen getan.

Alles in allem finde ich es bedenklich, dass das Gesetz auch das Zubehör betrifft, da wie oben erwähnt Jugendliche gerne experimentieren, um an ihr Ziel zu kommen.

» Phia » Beiträge: 31 » Talkpoints: 28,09 »


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