wie lange wird Elterngeld gezahlt

vom 27.10.2009, 12:31 Uhr

moin liebe Talkterianer,

da meine Frau in den letzten Zügen vor der Geburt unseres zweiten Kindes ist, wird der Papierkram der zu erledigen ist immer größer. Derzeit frage ich mich gerade wie lange das "neue" Elterngeld gezahlt wird.

Beim Erziehungsgeld war es noch so, dass es bis zu zwei Jahre lang nach der Geburt gezahlt wurde. Allerdings wurde die ersten beiden Monate mit dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse verrechnet.

Wie sieht das ganze beim "neuen" Elterngeld aus? Denn der Bezugsraum ist jetzt ja nicht mehr starr festgelegt sondern nahezu frei wählbar. Wird in der ersten Zeit auch das Mutterschaftsgeld angerechnet, oder wird die Leistung gesondert ausgezahlt.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Aus eigener Erfahrung kann ich dazu sagen, dass die beiden Monate mit dem Mutterschaftsgeld angerechnet werden, sprich Elterngeld in der Zeit gleich Null.

Anschliessend hat meine Frau dann für 10 Monate Elterngeld bekommen, man kann den Zeitraum aber auch verdoppeln, dafür gibt es dann nur die Hälfte.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


danke schon mal an Squeeky für die Antwort, weiß noch jemand zufällig wie es aussieht wenn der Partner in der Zeit des Mutterschutzes ebenfalls zu Hause bleibt? Kommt man dann nur auf 12 Monate, oder erreicht man auf diese Weise doch die vollen 14 Monate?

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Der Partner bekommt bis zu zwei Monate zusätzlich.

Egal, wann er die Elternzeit nimmt (im Anprucszeitraum), bekommt er bis zu zwei Monate zusätzlich das ihm zustehende Elterngeld.

So sind das dann in Summe 14 Monate Elterngeld. Es kann natürlich zu Überschneidungen kommen, so dass es zeitlich gesehen dann keine 14 Monate sind.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Squeeky es tut mir ja Leid, aber du hörst dich gerade wie der Sacharbeiter bei unserer Arge an. Der ging auch nicht auf Details ein, sondern konnte nur Fakten herunter beten.

Wie das Elterngeld bei 12/14 und sogar 28 Monaten aussieht, weiß ich bereits. Doch ob das Mutterschaftsgeld ebenfalls für das Einkommen des Partners herangezogen wird UND wie lange danach der restliche Bezugszeitraum aussieht, mochte mir bislang niemand beantworten.

Zitat: Stellen sie doch einfach den Antrag, dann sehen wir weiter.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das Mutterschaftsgeld hat bei der Berechnung des Partenelterngeldes nichts damit zu tun.

Die Mutter bekommt ihr Elterngeld, der Partner bekommt seines.

Also Mutter 10 oder wieviele Monate auch immer, Partner maximal 2. Wann auch immer das im Bezugszeitraum ist, spielt dann auch keine Rolle.

Die Frage, wie lange danach der restliche Bezugszeitraum ist, verstehe ich nicht ganz. Es gibt doch da keinen restlichen Zeitraum.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich hatte damals dieses sogenannte Erziehungsgeld für 2 Jahre bekommen, also 24 Monate wobei man aber nach den ersten 12 Monaten einen neuen Antrag stellen musste. Die neuen Regelungen gehen glaube ich bis 14 Monate, wurden also verkürzt. Wer aber vorher berufstätig war, kommt mit der neuen Regelung trotz weniger Monate finanziell besser weg finde ich.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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