Impressum mit Postfach
A betreibt eine Firma und auch eine Webseite dazu. A wird sich demnächst von Ihrem Mann B trennen. Dieser soll zum Wohle der Kinder vorerst keine genaue Anschrift erhalten.
Normal dürfen in einem Impressum keine Postfächer angegeben werden, sondern bei der Anschrift eben die Straße wo sich die Firma befindet. Dies ist aber bei A dann gleichzeitig die private Anschrift. Da aber zu befürchten ist, das der Ehemann B eventuell dort auftaucht und damit das Wohl der Kinder gefährdet ist.
Nun überlegt A, ob man zeitweise mit der Begründung auf das Kindeswohl eben doch mit einem Postfach im Impressum agieren kann. Risikiert damit A eine Abmahnung oder wird ein damit beauftragter Anwalt erstmal die Hintergründe dazu erfragen?
Wenn A die private Adresse nicht preisgeben möchte gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten, die gesetzlich in Ordnung gehen: Offlinegang der Homepage (wird vermutlich nicht in Frage kommen) oder ausschließlich die Angabe der Geschäftsadresse. Da dies aber so oder so die Adresse ist, die A angeben müsste, denke ich mal, dass Geschäfts- und Privatadressse die selben sind. Das wäre dann tatsächlich ein Dilemma.
Wer jemand anderen wegen eines fehlenden oder inkorrekten Impressums abmahnt wird sowieso niemals nach den Hintergründen fragen. Das kann A sich gleich abschminken.
Genau so ist es, ein Postfach darf nicht als einzige Adresse im Impressum angegeben werden und da gibts eigentlich auch nichts zu diskutieren. Man würde also mit Angabe des Postfachs eine Abmahnung riskieren. Genau deswegen würde ich persönlich das auch niemals machen.
Wäre es vielleicht eine Lösung im Impressum weiterhin die "alte" Adresse anzugeben und sich erstmal mit einem Nachsendeauftrag bei der Post zu behelfen? Damit ist für bis zu 12 Monate sicher gestellt, dass die Post trotz des Umzugs ankommt und keine Mahnung ins Haus trudelt.
Das Problem dabei ist, das die alte und neue Adresse in unterschiedlichen Bundesländern liegen. Damit ist dann die Adresse vom Impressum extrem weit von der Adresse entfernt, die bei der Gewerbeummeldung angegeben wird.
@Taline
Geschäftsadresse und Wohnadresse von A sind identisch. Ist es jetzt schon und wird es auch nach dem Umzug sein. Und die Seiten Offline nehmen geht wirklich nicht, da dies ja die Existenz von A vernichten würde und damit der Gang zur Arbeitsagentur gemacht werden müsste. Was aber nicht angestrebt wird.
Wenn man aber im Impressum eine andere Adresse wie den eigentlichen Firmensitz angeben kann, könnte A dann doch die Adresse ihrer Eltern angeben, oder? Damit wäre ein korrektes Impressum gegeben und selbst über die Telefonnummer kann man nichts rauskriegen, da A bei den geschäftlichen Belangen immer die Handynummer angibt.
Ich habe gestern noch dazu gelesen, dass es erlaubt ist, eine Ladung an volljährige Familienmitglieder abzugeben, sodass sie dann als zugestellt gilt. Ob allerdings von vorneherein die Angabe der Adresse eines Familienmitglieds erlaubt ist, halte ich für zumindest fragwürdig. Es sollte sichergestellt sein, dass A regelmäßig und relativ häufig entweder bei den Eltern (also eben unter der Adresse) aufhält, oder aber das min. regelmäßiger kontakt besteht und die Eltern von A verantwortungsbewusst genug sind, A die Post nachzuschicken oder vorbei zu bringen (davon gehe ich aber mal aus).
Im Zweifelsfalle würde ich mal behaupten, dass andere Mit-Wettbewerber von A ja nicht wissen, dass A nicht unter dieser Adresse wohnt (bzw. dass das Geschäft nicht dort sitzt) und somit im ersten Moment kein Grund für eine Abmahnung ersichtlich wäre.
A hat regelmässigen Kontakt zu den Eltern und auch soviel Vertrauen, das diese Post öffnen dürfen um zu schauen, ob und wie schnell reagiert werden muss. Also von daher sind bei A alle Möglichkeiten vorhanden, um entsprechend an ihre Post zu kommen.
Also wird A die Adresse ihrer Eltern angeben, damit das Impressum entsprechend gestaltet ist um eventuellen Abmahnungen zu entgehen. Wobei eben das meiste der geschäftlichen Kontakte über das Internet und damit die Emailadresse stattfindet.
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