Lohnsteuerkarte bei geringfügiger Beschäftigung notwendig?
Ich habe heute morgen per Post die gelbe Lohnsteuerkarte 2010 von meiner Gemeinde bekommen. Ich frage mich jetzt natürlich, weil ich sie das erste Mal bekomme, was ich damit machen muss. Ich habe mir gedacht, dass ich sie vielleicht, weil oben rechts "Ordnungsmerkmal des Arbeitgebers" geschrieben steht, bei meiner Chefin abgeben soll - allerdings bin ich mir nicht sicher und frage daher hier.
Ist es überhaupt nötig bei einer geringfügigen Beschäftigung (~280 Euro / Monat) die Lohnsteuerkarte auszufüllen? Schließlich wird da eh nichts besteuert und der Arbeitgeber trägt die Sozialabgaben.
Unabhängig davon, ob Du sich als Angestellter brauchst oder nicht (geringfügig beschäftigt), musst Du die Karte nie selber ausfüllen. Oder deutlicher: Änderungen bzw. Eintragungen werden vom Finanzamt bzw. der ausgebenden Behörde gemacht! Das erspart einem schon ein wenig was an Arbeit. Und diese Karte dient eigentlich nur dazu, sie beim Arbeitgeben abzugeben, so dass dieser eine (offizielle und schriftliche) Grundlage für den Steuerabzug hat.
Du hast ja selber schon geschrieben, dass Du die Karte selbst nicht brauchst. Um die steuerlichen Aspekte kümmert sich Dein Arbeitgeber schon auf Grund Deines Beschäftigungsverhältnisses. Daher kannst Du die Karte getrost zu Deinen Akten legen. Evtl. wirst Du ja in dem Jahr (2010) um eine Festanstellung bemühen und dann wieder brauchst Du die Karte ja.
Hallo!
Selbst bei einer geringfügigen Beschäftigung musste ich die Steuerkarte abgeben. Das hat mein Arbeitgeber verlangt. Und ich habe mich auch beim Finanzamt erkundigt udn die sagten mir, dass ich die Steuerkarte auf jeden Fall abgeben muss. Egal, wieviel ich verdiene.
Selber darf man auf diese Steuerkarte nichts schreiben und nichts verändern. Muss etwas verändert werden, dann musst du damit entweder zum Finanzamt gehen oder bei der Gemeinde nachfragen, ob die das auch ändern können.
Auch wenn du selber nichts versteuerst, so erklärte mir das Finanzamt, muss der Arbeitgeber Rechenschaft ablegen, was er gezahlt hat und gegebenenfalls auch Abgaben zahlen. Deswegen muss die Steuerkarte immer beim Arbeitgeber abgegeben werden.
Diamante hat geschrieben:Deswegen muss die Steuerkarte immer beim Arbeitgeber abgegeben werden.
Man kann als Arbeitgeber auch vollständig auf die Lohnsteuerkarte verzichten, jedenfalls solange dort keine Kinder- oder sonstige Freibeträge aufgeführt sind und der Angestellte noch Single ist (also 90% meiner Belegschaft ).
Denn in diesem Fall ist es immer die selbe Steuerklasse. Meine Angestellter bekommen dann bei Saisonende nur noch den elektronischen Ausdruck vom Steuerberater. Es reicht also wenn theoretisch aus, wenn ein Angestellter die Karte kurz vorzeigt. Natürlich kann es für den Arbeitgeber auch noch eine zusätzliche Absicherung sein, damit sein Angestellter nicht ungefragt eine zweite Tätigkeit aufnimmt, wenn er die Lohnsteuerkarte in seinen Unterlagen weiß.
Die Lohnsteuerkarte bekommt man eigentlich immer, frag dein Arbeitgeber, ob Er sie haben möchte oder nicht. Falls nicht, pack Sie in deine Unterlagen und bewahre Sie dort auf, so mach ich es schon Jahre lang.
Wie ist es jetzt mit den Änderungen, bin nämlich 50% Behindert und mir wurde von Bekannten gesagt, dass man dadurch Steuervorteile hat. Wo ich hin gehen muss, weiß ich, was brauch ich da jetzt für Nachweise ? Reicht da der Ausweis oder muss man den Bescheid mitnehmen und auch den Arbeitsvertrag ? Wäre schön, wenn da jemand was zu sagen könnte.
Ich bin auch 50 Prozent behindert und habe diesen Steuervorteil für mich genutzt. Du musst mit dem Feststellungsbescheid zum zuständigen Finanzamt gehen und es dort vermerken lassen. Allerdings solltest du auch den dazu gehörigen Schwerbehindertenausweis unbedingt dabei haben, weil der Finanzbeamte wissen muss ob der Bescheid noch gültig ist. Der Schwerbehindertenausweis ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig, danach benötigst du einen neuen Bescheid.
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