Kirchensteuer - Muss ich sie bezahlen oder nicht?
Vor einem halben Jahr, bekam ich von unserer Kirche einen Bescheid für die Kirchensteuer. Dort stand drin, dass ich 20 Euro für unsere Kirche, Lehramt und eventuelle Bücher bezahlen soll und das dies wohl Pflicht sei. Da ich nie in die Kirche gehe und auch sonst nicht viel mit der Kirche zu tun habe, habe ich mich sehr darüber gewundert.
Ich habe mich auch in Freundeskreisen und bei meiner Familie umgehört und habe erfahren, dass nie jemand das bezahlt. Alle rieten mir diesen Brief zu ignorieren und nicht darauf zu antworten. Das tat ich dann auch.
Als ich heute an mein Postfach ging, lag erneut ein Brief von unserer Kirchengemeinde drin. Indem war groß das Wort " 1. Erinnerung" markiert. Ausserdem stand da noch ganz klein geschrieben, dass sie wohl gemerkt hätten, dass ich im Rückstand sei. Nun fordern sie erneut 20 Euro an. Leider stehe ich nun wieder vor diesem Problem, denn einerseits wundert es mich, dass nach einem halben Jahr erst eine sogenannte "Erinnerung" kommt und zum zweiten, habe ich nie etwas mit der Kirche zu tun gehabt, denn ich gehe nie in die Kirche und nutze auch sonst keine Kirchlichen Angebote. Ausserdem überlege ich mir ernsthaft, ob ich aus der katholischen Kirche austreten soll, da ich deren Meinung nicht vertrete und auch aus der früheren Geschichte nicht immer mit ihren Handlungen einverstanden war.
Was würdet ihr mir raten? Soll ich bezahlen oder nicht? Kann man sich gegen die Bezahlung auch wehren? Ist Kirchensteuer Pflicht?
Also, wenn du getauft bist und somit im Kirchenregister drin stehst, dann bist du kirchensteuerpflichtig, wenn du nicht schriftlich ausgetreten bist. Diese Kirchensteuer wird aber beim Lohn abgezogen. Das musst du selbstverständlich auch beim Finanzamt melden. Denn wenn du im Kirchenregister stehst und es nicht gemeldet hast, als du angefangen hast zu arbeiten, dann ist das Steuerhinterziehung.
Bist du evangelisch oder katholisch getauft. Diese 20 Euro kenne ich nämlich aus der katholischen Kirche nicht. Dort wird es vom Lohn abgezogen und damit hat es sich. Was steht auf deiner Lohnsteuerkarte drauf? Steht da, dass du evangelisch bist, dass du katholisch bist oder dass du konfessionslos bist?
Bist du getauft und bist nicht aus der Kirche ausgetreten, dann melde deine Konfession beim Finanzamt und gut ist. Was das mit dem Brief soll, weiß ich nicht. Denn Kirchensteuer ist eine Steuer, die nur vom Lohn abgezogen wird. Ich arbeite nicht und brauche auch demnach keine Kirchensteuer zahlen. Und ich habe auch nie ein Schreiben der katholischen Kirche bekommen, obwohl hier regelmäßig die Pfarrblättchen im Briefkasten sind.
Das ist eine plausible Erklärung, aber leider habe ich mich verschrieben. Ich meinte natürlich das Kirchgeld. Da ich viele Leute kenne, die das nicht bezahlen, frage ich mich nun ob es sein muss. Ich meine warum erhebt man es erst , wenn man es dann doch umgehen kann.
Meine Oma hat mir vorhin auch erzählt, dass sie dies nicht voll bezahlt, sondern immer nur Fünf Euro. Als ich sie fragte warum sie dies denn täte, sagte sie mir, dass sie dies nicht einsieht, dass sie soviel Geld ausgibt.
Ich bin seit 47 Jahren in der katholischen Kirche und habe noch nie etwas von Kirchengeld gehört. Was ist das? Wozu soll das gut sein, wenn man Kirchensteuer bezahlt und wie rechtfertigen die Kirchen diese Gelder?
Ich kenne Kirchensteuer. Aber ich kenne kein Kirchengeld, was man regelmäßig zahlen muss.
Aurinia hat geschrieben:Ausserdem überlege ich mir ernsthaft, ob ich aus der katholischen Kirche austreten soll, da ich deren Meinung nicht vertrete
Bis zu dem Punkt dachte ich auch - hä? Seit wann wird denn die Kirchensteuer nicht mehr vom Finanzamt eingetrieben bzw. direkt mit vom Lohn abgezogen und muss man dafür nicht in der Kirche sein?
Das kann wirklich nur das Kirchgeld sein - und je nachdem muss man es bezahlen oder auch nicht. Ich kenne es teilweise als freiwilligen Beitrag, um den man als Kirchenmitglied per Bettelbrief gebeten wird und einmal als Pflichtbeitrag, der Teil der Kirchensteuer ist und wo man einen Betrag zwischen 0 bis 100 Euro je nach Einkommen überweisen soll - das gilt aber nur für Bayern und Ostniedersachsen (Bistum Hildesheim).
Man lernt nie aus. Von Kirchgeld hatte ich bisher noch nie in meinem Leben etwas gehört.
Beim googeln konnte ich herausfinden, dass es durchaus sein kann, dass man zur Zahlung des Kirchgelds verpflichtet ist. Die Regelungen scheinen aber regional unterschiedlich zu sein. Es hängt natürlich auch von der Konfession ab, wobei man nicht grundsätzlich sagen kann, dass es das Kirchgeld nur bei einer bestimmten Konfession gibt.
Auch gibt es ein allgemeines Kirchgeld und ein besonderes Kirchgeld. Ersteres ist eine Art Ortskirchensteuer. Es darf anscheinend nur zur Finanzierung der Aufgaben und Leistungen der Gemeinde verwendet werden. (Da kann man sich natürlich auch fragen, was mit der "normalen" Kirchensteuer passiert.) Das besondere Kirchgeld wird anscheinend zuweilen erhoben, wenn bei Ehepaaren nur einer der steuererhebenden Religionsgemeinde angehört. Damit will man anscheinend das Steueroptimierungsmodell ausschließen, dass der Hauptverdiener aus der Kirche austritt und der andere Ehepartner die "Leistungen" der Kirche (wahrscheinlich insbesondere für die Kinder) in Anspruch nimmt.
Wer nicht in der Kirche ist, muss natürlich auch nicht bezahlen.
Interessant finde ich, dass das Kirchgeld anscheinend nicht wie die Kirchensteuer direkt vom Finanzamt eingesammelt wird. Es wäre interessant zu wissen, wer denn den Bescheid geschickt hat. Die Erhebung dürfte doch auch schon wieder erheblicher Verwaltungsaufwand sein, so dass gleich wieder etliches des eingesammelten Geldes verloren geht. Ich frage mich auch, wie die Höhe festgelegt wird. Anscheinend geht das nach der Höhe des Einkommens. Aber bekommt diese Daten die Kirchengemeinde vom Finanzamt geliefert? Das wäre in meinen Augen datenschutzrechtlich eine Sauerei. Vielleicht geht es aber auch über eine Selbsteinstufung. Vielleicht hat hierzu noch einer etwas mehr Informationen.
Aurinia hat geschrieben:Als ich heute an mein Postfach ging, lag erneut ein Brief von unserer Kirchengemeinde drin. Indem war groß das Wort " 1. Erinnerung" markiert. Ausserdem stand da noch ganz klein geschrieben, dass sie wohl gemerkt hätten, dass ich im Rückstand sei. Nun fordern sie erneut 20 Euro an.
Also ohne besonders viel Ahnung von der Thematik zu haben, bin ich bei diesem Satz stutzig geworden. Wenn da das Wort "1. Erinnerung" in dem Schreiben steht, würde ich eher davon ausgehen, dass das Kirchgeld in diesem Fall freiwillig zu zahlen ist. Wäre sie bei euch Pflicht, würde da doch vermutlich "1. Mahnung" stehen, oder nicht?
Du hast aber doch auch geschrieben, dass du im Freundeskreis nachgefragt hast und die geraten wurden das Schreiben zu ignorieren. Warum fragst du dann nicht die gleichen Leute ob bei ihnen auch eine Erinnerung eingetrudelt ist? Scheinbar ignorieren diese das Kirchgeld ja schon länger, oder? Dann wäre doch schon längst aufgefallen, wenn das weitere Konsequenzen mit sich bringen würde?
Kirchgeld wird in verschiedenen Gegenden Deutschlands zusätzlich zur Kirchensteuer fällig, wenn das Einkommen oberhalb des Existenzminimums liegt. Zur Zahlung besteht eine Pflicht, wenn man die entsprechenden Einkünfte hat und zu dieser Religionsgemeinschaft auch wirklich gehört. Dafür können diese Zahlungen auch wie Kirchensteuer bei der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Wenn du nicht Mitglied der Kirche bist, heißt du wohl getauft wurdest, aber dann ausgetreten bist, musst du diese Kirchensteuer nicht bezahlen. Weil du aber ein Schreiben von der Kirche erhalten hast, denke ich, dass du in einen solchen Kirchenregister noch vermerkt bist. Ändere einfach diesen Status. Ansonsten musst du halt austreten, wenn es für dich keinen Sinn macht, diese Kirchensteuer auf Girokonten zu zahlen.
Das ist ja auch der Grund, warum ganz viele Bürger Deutschlands noch aus der Kirche treten. Ich finde diese Einführung auch nicht sonderlich gut. Aber sie betrifft mich eben nicht.
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