ALG 1 nach der Ausbildung (Berechnung)
Im Januar nächsten Jahres bin ich mit meiner Ausbildung zur Bürokauffrau fertig. Vom Betrieb werde ich nicht übernommen. Also bin ich spätestens ab Februar, sofern ich keine neue Arbeitsstelle finde, arbeitslos.
Ich war bei der Arbeitsagentur und habe mich arbeitssuchend gemeldet. Direkt nach der mündlichen Prüfung muss ich mich dann noch arbeitslos melden. Mir wurden einige Formulare mitgegeben, die ich ausfüllen soll. Unter anderem soll ich eintragen, wie viele Stunden ich die Woche arbeiten möchte und wie mein Gehaltswunsch aussieht.
Nach der Ausbildung möchte ich mich auf jeden Fall noch weiterbilden, also vielleicht in Abendkursen oder eventuell auch berufsbegleitend studieren. Daher dachte ich mir, dass ich bei der gewünschten Stundenzahl 30 Stunden anstatt 40 Stunden eintrage. Daraufhin meinte meine Mutter, dass mir dann als Arbeitslosengeld 1 nicht mehr 60 % von meiner ehemaligen monatlichen Ausbildungsvergütung zustünde, sondern eben nur noch 75 % von den 60 %. Stimmt das?
moin Mareikel,
wenn du wirklich vor hast nur 30 Stunden als Arbeitszeit anzugeben, hat deine Mutter damit vollkommen recht. Trag schlichtweg die vollen 40 Stunden ein und erkundige dich bei der Bundesagentur für Arbeit nach Weiterbildungsmaßnahmen die vom Amt übernommen werden.
Es wäre auf deutsch gesagt, schlichtweg schwachsinnig nur 30 Stunden anzugeben, da du dem Arbeitsmarkt auch trotz möglicher Weiterbildungen, voll zur Verfügung stehen kannst.
Also stimmt es, dass ich dann nur das um 25 % verminderte Arbeitslosengeld 1 erhalten würde?
Ich bin ja auch bereit, 40 Stunden die Woche zu arbeiten, keine Frage, aber ich glaube nicht, dass ich es dann schaffen würde noch nebenbei eine Weiterbildung zu absolvieren. Das klappt erst recht nicht, wenn die Arbeitsstelle weit entfernt liegt.
Rechne nicht mit Stellen durch die Bundesagentur für Arbeit, wenn du wirklich gedenkst nach deiner Ausbildung eine feste Anstellung zu finden, musst du dich selber bemühen etwas zu finden.
In deinem Antrag gibst du ganz normal 40 Stunden an, was du später mit einem potenziellen Arbeitgeber vereinbarst, ist eine ganz andere Sache.
Hallo Mareikel, hallo Vorposter,
das ist übrigens kein Antrag, sondern das Arbeitspaket 3, das benötigt wird um eine optimale Vorbereitung des Arbeitsvermittlers (AV) zu gewährleisten. Der Arbeitsvermittler kann somit schon vor dem Erstgespräch feststellen, welche Eignungen und Neigungen, sowie inwiefern deine Leistungsbereitschaft vorhanden ist. Letztendlich äußert sich das für dich nur positiv, da
1. mehr wertvolle Zeit im Gespräch genutzt werden kann
- und -
2. die Beratung und Vermittlung individuell auf dich abgestimmt werden kann.
Selbstverständlich gehören dazu auch deine Vorstellungen von der potenziellen Arbeitsstelle, wie eben auch die Arbeitszeit, Gehaltvorstellungen etc.
In diesem Punkt kann ich meinen Vorpostern nur zustimmen: etwas Anderes als 40 Stunden pro Woche anzugeben würde (in deinem Fall) keinen Sinn machen! Weiterhin solltest du auf dem Arbeitspaket Teil 3 anmerken, dass du an Weiterbildungen und dergleichen interessiert bist, der AV wird spätestens auf deinen Wunsch eingehen, sobald du dies im Gespräch erwähnst.
Richtig ist, dass der Arbeitslose u.A. in der Lage sein sollte, eine Arbeitsstelle unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes anzunehmen und auszuüben - das ist eine der Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld I (besser gesagt, ist es die Voraussetzung, um sich offiziell "Arbeitsloser" nennen zu dürfen - was eine Anspruchsvoraussetzung ist). Von daher bin ich mir auch nicht wirklich sicher, ob das der Fall ist, wenn du dich von vornherein nur für eine Beschäftigung von max. 30 Stunden pro Woche zur Verfügung stellst; ich gehe einfach mal davon aus, dass du keine signifikanten Gründe für diese Einschränkung hast, wie etwa Kinder oder pflegebedürftige Personen.
Aber einen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes hat dies eigentlich nicht - denn die richtet sich nur nach deinen eingezahlten Beiträgen.
Bitte bedenkt, dass dies hier keine verbindliche Rechtsberatung darstellen soll, es sind lediglich meine Erfahrungen. Von daher rate ich dir, Mareikel, dass du ggf. Kontakt mit deiner zuständigen Agentur für Arbeit aufnimmst, die Kollegen in der Eingangszone können dir sicherlich kompetent Auskunft erteilen.
Weiterhin wünsche ich dir viel Erfolg nach der Ausbildung!
Danke für die guten Wünsche.
Ganz genau, das war so ein Arbeitspaket, das ich ausfüllen sollte. In knapp zwei Wochen habe ich ein Gespräch mit dem Berater von der Arbeitsagentur. Von dem Gespräch erhoffe ich mir schon etwas. Es ist so, dass ich schwerbehindert bin, was die Suche nach einer Arbeitsstelle ganz schön erschwert. Der Berater von der Arbeitsagentur ist ein Rehaberater, also extra für die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt zuständig und ich habe die Hoffnung, dass ich durch den Berater noch Arbeitsstellen bzw. Arbeitgeber finde, die es nicht gleich ablehnen, einen schwerbehinderten Arbeitnehmer einzustellen.
Da wären wir auch bei der Sache mit den 30 Stunden pro Woche. Spätestens während meiner Ausbildung bzw. eigentlich wusste ich das auch schon vorher, dass ich die 40-Stunden-Woche nur sehr schwer aushalte. Ich bin nicht so belastbar. Hinzu kommt, dass ich wöchentliche Arzttermine habe, für die ich teilweise weiter fahren muss und ich oft auch lange im Wartezimmer warten muss. Ich denke mir, dass es doch besser ist, wenn ich mir das eingestehe, dass ich es nicht schaffe 40 Stunden die Woche zu arbeiten und dann möglichst eine Stelle mit 30 Stunden die Woche suche als dass ich eine Stelle mit 40 Stunden die Woche annehme und dann nach kurzer Zeit aufgeben muss, weil ich es einfach nicht packe.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes 1 wird bei mir sowieso nicht so hoch sein, aber es ist natürlich schon schade, wenn man 25 % nicht bekommt, weil man eben nur 30 Stunden arbeiten wollen würde, wenn man denn eine Arbeitsstelle fände. Weiß noch jemand genaueres darüber, wie es mit der Höhe des ALG 1 aussieht? Hängt das mit der gewünschten Wochenstundenzahl zusammen oder nicht?
Hallo,
unter den gegebenen Gesichtspunkten scheint deine Einschränkung gerechtfertigt. Du stellst dich ja trotzdem den Vermittlungsbemühungen der Agentur zur Verfügung.
Daher denke ich, dass dieser Fakt keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeld I haben sollte, die Regelung mit den 25 % halte ich übrigens für eine urbane Legende.
Morgen werde ich mich, wenn du magst, darüber erkundigen und genauere Gesetze benennen? Denn meines Wissens nach gibt es keinerlei Sanktionen, die die Höhe des Alg I betreffen - entweder du hast Anspruch darauf, oder du hast ihn nicht.
Alles Gute.
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