Studienabbruch: Wie oft kann man BaföG bekommen?

vom 21.10.2009, 06:31 Uhr

Ich möchte euch kurz meine Situation schildern, vorab muss ich erwähnen, das ich bis 18 einen gesetzlichen Vormund hatte, das heißt bei sämtlichen Berechnungen von Staatsgeldern zählen keine Einnahmen von Familienangehörigen. Ich bin ganz normal nach der 10 Klasse aus der Realschule raus mit meinem Realschulabschluss. Daraufhin besuchte ich eine schulische Ausbildung zum staatlich geprüften technischen Assistenten für Informatik, die ich leider nicht beendet habe. In dieser Zeit habe ich 412 € Bafög bezogen womit ich meinen Unterhalt und Miete zahlen musste, eben alles. Danach habe ich noch einmal angefangen auf die Fachoberschule zu gehen um meine Fachhochschulreife zu erlangen, was ich Stoff-mäßig und aus privaten Gründen nicht geschafft habe. Auch in dieser Zeit erhielt ich 412 € Bafög.

Nun hat sich meine private Situation ein wenig gebessert, und ich würde die Fachhochschulreife gerne noch einmal in Angriff nehmen, weiß aber nicht ob ich noch einmal Bafög erhalten würde, oder vielleicht irgendwelche anderen Unterstützungen. Des weiteren stellt sich mir die Frage, muss ich das Bafög irgendwann zurückzahlen wenn ich Arbeit habe?

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» Detrox » Beiträge: 45 » Talkpoints: 18,30 »



Bei Deiner Situation (bzgl. familiärem Hintergrund) gestaltet sich alles wohl etwas schwieriger. Jedenfalls bist Du aller Voraussicht kein Standardfall und solltest bei konkreten Fragen auf jeden Fall im Bafög Amt anfragen, wie es konkret mit weiteren Fördermöglichkeiten aussieht.

Hinzu kommt ja bei Dir noch, dass es sich vermutlich um ein sog. Schülerbafög handelt. Und da ist es so (zumindest war dies vor Jahren so!), dass Schülerbafög immer als Zuschuss, nicht aber als Darlehen bewilligt wurde. Damit musst Du nichts zurück zahlen. Und auch was die Anzahl der Förderungsversuche angeht, könnte ich mir vorstellen, dass diese nicht geregelt ist und Du gute Aussichten haben könntest, erneut in den Genuss der Förderung zu kommen. Sofern nicht andere Regelungen auch noch eine Rolle spielen (Alter oder Form des angestrebten Abschlusses).

Letztlich entscheidet das Amt darüber und ich würde eben einfach während deren Telefonzeiten anrufen und unverbindlich anfragen, ob ein Antrag Aussicht auf Bewilligung hätte. Wünsche jedenfalls bei dem Ansinnen viel Glück und Durchhaltevermögen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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