Ummeldefristen bei Einwohnermeldestelle

vom 19.10.2009, 23:26 Uhr

Da ich ja nun bald umziehe, muss ich ja gewisse Fristen beim Ummelden einhalten. Wie ist das beim Einwohnermeldestelle geregelt? Meist zieht man ja am Wochenende um und hat sicher auch ein paar andere Dinge zu erledigen, als gleich zum Einwohnermeldestelle zu gehen.

Wie lange habe ich also Zeit, bis ich mich im neuen Wohnort anmelden muss?Und muss ich mich vorher am alten Wohnort abmelden oder besteht die Möglichkeit, das meine neue zuständige Stelle das an die alte Einwohnermeldestelle weiterleitet? Würde mir ja dann doch einige Wege ersparen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Du musst Dich nur am neuen Ort anmelden. Es gibt Fristen, aber wie die laufen, weiss ich nicht. Wir haben uns damals relativ spät neu angemeldet -ich meine, es waren nach fast 4 Wochen-, hatten aber mit keinen Konsequenzen zu rechnen gehabt.

Dein neues zuständiges Einwohnermeldeamt wird Dich von dem alten Amt abmelden und somit kannst Du Dich dann voll und ganz auf andere Dinge konzentrieren.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Meines Wissens nach gibt es eine 14-tägige Frist zur Ummeldung. Meine damalige Vermietungsgesellschaft hat mich nämlich mit dem Bestätigungsschreiben meiner Kündigung darauf hingewiesen, dass ich 14 Tage nach Mietverhältnisende eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt vorlegen sollte, da sie sonst verpflichtet wären, dem Amt zu melden, dass ich umgezogen bin.

Allerdings gab es keine Konsequenzen, mit denen man zu rechnen hatte. Wie das aktuell ist, weiß ich nicht. Und wenn man im gleichen Bundesland umzieht, meldet es eine Behörde an die andere, ob das inzwischen auch bundeslandübergrteifend geht, weiß ich nicht.

Auf jeden Fall gibt es auch die Vorschrift, dass man KFZ, sofern vorhanden, unverzüglich nach Anmeldung beim neuen Einwohneramt ummelden muss. Da wurden mir dann doch Konsequenzen finanzieller Art angedroht.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich bin zweimal in ein anderes Bundesland gezogen und musste mich bei meiner alten Stelle nicht abmelden. Inzwischen ist es wirklich so, dass es übergreifend ist. Das spart doch hin und wieder ein wenig Zeit, die man an anderer Stelle besser nutzen kann.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich kenne das so, dass man sich am neuen Wohnort ummeldet und die leiten das dann zum Einwohnermeldeamt des alten Wohnortes elektronisch weiter, sodass es da keine Probleme gibt. Ich kenne das so, dass man sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug ummelden muss und an den Wochenenden hat das Einwohnermeldeamt bei uns geschlossen.

Abgesehen davon gibt es regionale Besonderheiten, die man beachten muss. Hier ist es zum Beispiel so, dass man einen Termin beim Einwohnermeldeamt braucht und ansonsten gar nicht dran kommt. Die Termine sind teilweise Wochen vorher schon ausgebucht, sodass man da fix sein muss. Als wir damals hier eingezogen sind, habe ich knapp vier Wochen vor dem Umzug einen Termin für die Ummeldung gemacht und es hat reibungslos geklappt. Ansonsten hätten wir die vierzehntägige Frist nicht einhalten können.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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