Widerspruch bei Mobilfunkvertrag unter falschem Namen

vom 18.10.2009, 21:29 Uhr

Angenommen Person A wird die Geldbörse inkl. wichtiger Dokumente wie Personalausweis, Krankenkassenkarte, EC-Karte gestohlen. Person A sperrt die EC-Karte, meldet den Perso als gestohlen und beantragt die fehlenden Dokumente neu. Nachdem Person A alle Unterlagen neu ausgestellt bekommen hat, erhält sie eine Rechnung eines Mobilfunkanbieters über mehrere Mobilfunkverträge inkl. Handy, die im Namen von Person A unter Vorlage des gestohlenen Personalausweises abgeschlossen wurden. Person A zeigt sich wenig solidarisch gegenüber den Dieben und dem Mobilfunkanbieter.

Wie muss Person A formaljuristisch korrekt Widerspruch gegen die Verträge einlegen?

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» mich » Beiträge: 665 » Talkpoints: 2,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo mich.

Wenn die Geldbörse gestohlen wird, muss der Betroffene dies bei der Polizei anzeigen. Auch wenn es eine Anzeige gegen unbekannt ist.

Dann würde ich die Mobilfunkanbieter anschreiben und diese über die Situation aufklären. Denn er selbst hat diese Verträge nicht abgeschlossen hat, sondern dies vom Täter getan wurde.

Wichtig ist es auch heraus zufinden, wo die Verträge abgeschlossen wurden, um es dem Personal mitzuteilen das es sich da um ein Betrug handelt. Vielleicht haben diese ja sogar eine Videoüberwachung im Geschäft, wo eventuell der Täter drauf zu sehen ist.

» ZappHamZ » Beiträge: 1889 » Talkpoints: -16,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Sollte wie folgt aussehen:

Hiermit widerspreche ich Ihrer Rechnung, Rechnungsnummer: ... vom (Datum). Der Mobilfunkvertrag, wurde nicht von mir abgeschlossen, sondern ist mit meinem durch Diebstahl abhanden gekommenen BPA, durch eine mir unbekannte Person abgeschlossen worden. Diesbezüglich wurde bereits Anzeige wegen Diebstahl bei der Polizei unter Reg.Nr. ... erstattet. Einer eventuellen Einzugsermächtigung (auch meine Kontokarte wurde entwendet) widerspreche ich vorsorglich.

Desweiteren fordere ich Sie hiermit auf, mich in dieser Angelegenheit nicht weiter zu belästigen, insbesondere da durch Ihre Mitarbeiter bei Antragsstellung Obliegenheitspflichverletzungen begangen wurden. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, sehe ich mich gezwungen, Ihnen meine Bemühungen in Rechnung zu stellen.

M.f.G.
...

Das Schreiben bitte per Einschreiben, evtl. auch Einschreiben mit Rückantwort an die Mobilfunkgesellschaft senden. NIEMALS auf telefonische Zusagen verlassen und unmittelbar nach Eingang der Rechnung antworten, um Fristen zu wahren.

» hbcarl » Beiträge: 5 » Talkpoints: 2,31 »



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