Unterhalt der Eltern nach Ausbildungsabbrüchen des Kindes?

vom 18.10.2009, 14:59 Uhr

Hallo!

Kind A wohnt schon länger nicht mehr zu Hause bei den Eltern B und C. Kind B hat nach dem Abitur ein Studium begonnen und nach 4 Semestern Jura Studium das Studium abgebrochen. Dann hat A ein neues Studium begonnen. A wollte dann BWL studieren und hat nach 2 Semestern aufgegeben. A hat dann eine Lehre als Einzelhandelskauffrau begonnen und nach einem Jahr in den Sand gesetzt. A ist nun arbeitslos und studiert auch nicht mehr. A ist mittlerweile 23 Jahre alt und hat 3 Ausbildungen abgebrochen.

B und C wollen ihr das Leben nicht mehr finanzieren und haben den Unterhalt gestrichen. A meint aber, dass sie immer noch, bis zum 27. Lebensjahr ein Recht auf Unterhalt hat. Auch das Amt hat sich jetzt eingemischt und B und C ein Schreiben geschickt, wo sie ihr Einkommen angeben müssen. Aber B und C sind der Meinung, dass A 3 Ausbildungen abgebrochen hat und nicht mehr bezahlen müssen.

Muss B und C wirklich noch immer für den Unterhalt von A aufkommen? Bei 2 abgebrochenen Studien und einer abgebrochenen Ausbildung kann es doch nicht sein, dass A immer noch Unterhaltsansprüche hat, oder?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Also ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist, allerdings in Österreich ist es so, dass B und C voll unterhaltspflichtig sind, wenn das A zum Sozialamt geht und um Hilfe bittet. Das wird dann erst von den B und C geholt, vor das Sozialamt selber etwas bezahlt. Somit gehe ich davon aus, dass es tatsächlich so ist, dass B und C bis zu einem gewissen Zeitpunkt für A aufkommen müssen. Es ist ja auch so, dass B und C bis zum Ende der Ausbildung von A Geld vom Staat bekommen oder eben A selber das Geld bekommt, wenn A nicht mehr bei B und C wohnt! Somit klingt es für mich logisch, dass B und C voll unterhaltspflichtig sind.

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