Bußgeld bei Fahrerflucht

vom 15.10.2009, 22:10 Uhr

Also F hätte nie gedacht das F das mal passieren könnte: F ist in ein anderes Auto reingefahren und F ist dann einfach wie unter Schock weiter gefahren. Später ist F dann selbst zur Polizei und hat das gemeldet aber nun ist F trotzdem dran wegen Fahrerflucht.

Wie ist das mit dem Bußgeld bei Fahrerflucht, wir das niedriger wenn man sich wie F selbst stellt oder ist das egal wie man sich selbst dabei verhält? Kennt ihr Infoquellen wo man das rausfinden kann?

» Nurse » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hallo!

Wenn F sich innerhalb 24 Stunden bei der Polizei gemeldet hat, ist der Vorwurf der Fahrerflucht vom Tisch. Er wird dann nur noch wegen dem Unfall eine Strafe/Buße erhalten und die dürfte nicht so schlimm ausfallen. Je nachdem, wie der Unfall passiert ist, wird das dann ausschlaggebend sein und da kann dir keiner hier genau Auskunft geben.

Aber du kannst selber mal nachsehen und schauen, ob du was im Bußgeldkatalog findest www.bussgeldkataloge.de - Der aktuelle Bußgeldkatalog online

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


@Diamante
Das ist so leider nicht korrekt. Denn nachdem ein Unfall verursacht wurde, ist man verpflichtet, eine angemessene Zeit (und die ist nicht genau definiert!) am Unfallort zu warten und zu versuchen, den Geschädigten zu ermitteln. Wenn das nicht geht (was die Regel ist), muss der Schaden unverzüglich bei der Polizei gemeldet werden. Nur so hat die nämlich die Möglichkeit, den Schaden nach dessen Verursachung festzustellen.

Richtig problematisch wird es nämlich, wenn der Geschädigte die Polizei einschaltet. Und dann gibt es eben das volle Programm (inkl. der Ermittlung wegen Fahrerflucht!). Was sollte die Polizei auch anders machen? Das ist dann eben auch innerhalb der ersten 24 Stunden der Fall. Der einzige Vorteil der Selbstanzeige (was genau genommen keine ist) ist der, dass ein Staatsanwalt - immer mit Berücksichtigung der Schadenshöhe! - ein immer noch mögliches Verfahren wegen Fahrerflucht einstellen kann. Aber wahrlich nicht muss. Das kommt immer auf die Gesamtumstände an. Die Regel ist übrigens auch wirklich sinnvoll, denn wenn der Unfallverursacher z.B. alkoholisiert war, darf ihm keine legale Möglichkeit geschaffen werden, sich vorher z.B. auszunüchtern oder die Gelegenheit verschaffen, einen Alibifahrer zu organisieren.

Im konstruierten Fall kann F eigentlich nur hoffen, dass der Geschädigte den Unfall noch nicht gemeldet hat und sich damit die Sache zum Guten wendet.

Übrigens ist das Bußgeld das kleinste Problem. Schwerwiegender (teurer) dürfte der Versicherungsfall sein und bei festgestellter Fahrerflucht wird noch ein Strafverfahren eröffnet. Zusätzlich kann die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen bzw. die Kosten auf F abwälzen. Das aber nur im schlimmsten anzunehmenden Fall!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo derpunkt!

Ganz so Unrecht hatte ichnicht. Schau mal auf 123recht.de klick dort steht, dass man auch innerhalb 24 Stunden den Unfall melden kann. Es gibt da wohl etwas zu beachten. Aber das kann auch der Threadersteller und auch du dort nachlesen. Einfach weiter runterscrollen unter "richtiges Verhalten"

F kann ja mal schauen, ob er die Bedingungen erfüllt hat und damit dann auch eine geringere Strafe erwarten kann. Sind die Bedingungen nciht erfüllt, bleibt F nur abzuwarten, was auf ihn zukommt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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