Säumniszuschläge beim Finanzamt
Heute morgen staunte ich nicht schlecht als ich Post vom Finanzamt erhielt. Es wurde mir mitgeteilt dass ich auf Grund verspäteter Steuerzahlung innerhalb einer Woche einen Säumniszuschlag zu zahlen habe. Der Fakt ist schon korrekt, ich habe meine Steuerschuld etwas verspätet überwiesen, und zwar handelte es sich genau um vier Tage Fristüberschreitung bis mein Geld auf dem Konto des Finanzamtes eintraf. Am Monatsende ist ja überall das Geld ein bischen knapp und ich dachte mir so ein paar Tage Zahlungsverzug schadet nichts. Denkste, das Finanzamt hat sofort reagiert und den Zahlungsbefehl verschickt. Wenn sie man immer so schnell reagieren würden und zum Beispiel meinen Einspruch zu meinem Einkommenssteuerbescheid bearbeiten würden wo eine fette Position einfach übersehen wurde und ich deshalb erst eine Nachzahlung leisten musste.
Wie auch immer, es handelt sich natürlich um zwei völlig unterschiedliche Vorgänge und ich werde zähneknirschend den geforderten Säumniszuschlag zahlen. Ich habe mal ein bischen recherchiert damit andere nicht in die selbe Falle tappen. Der Zuschlag ist natürlich rechtens und richtet sich nach §240 Abgabeordnung. Er beträgt 1 von Hundert des rückständigen auf fünfzig Euro abgerundeten Betrages für jeden angefangenen Monat des Säumnis. Wer das nicht verstanden hat. Ich hatte noch eine Steuerschuld von 574 Euro zu begleichen, wegen der verspäteten Zahlung sind durch mich 5,50 Euro zu zahlen. Wenn ich die Steuerschuld erst drei Monate später bezahlt hätte wären zum Beispiel insgesamt 16,50 Euro fällig gewesen. Weitere Bearbeitungsgebühren, Porto und so weiter werden aber nicht erhoben.
Es spielt übrigends keine Rolle ob ich die verspätete Zahlung verschuldet habe oder nicht, das ist natürlich sehr praktisch um von vornherein alle Einsprüche abzuwimmeln. Die Zuschläge sind als Druckmittel zu betrachten um mich für die Zukunft zum pünktlichen Zahler zu disziplinieren und eine Entschädigung für den angefallenden Verwaltungsaufwand des Finanzamtes. Es ist auch völlig egal ob die Steuerschuld später aufgehoben wird, der Säumniszuschlag ist immer zu zahlen. Es gibt bereits verschieden Urteile zu diesem Zuschlag, die Beispiele die ich gesehen hatte endeten alle zugunsten des Finanzamtes.
Wenn ich richtig rechne dann würde es günstiger sein bei einem finanziellen Engpass eine Steuerstundung zu beantragen. Das macht wohl derzeit nur 0,5 % Zinsen monatlich und ist immer günstiger als jeden Monat den Säumniszuschlag zu zahlen.
Es gibt übrigends auch eine Schonfrist, dass heißt drei Tage säumen wird nicht bestraft, Sollte sich noch ein Wochenende oder ein gesetzlicher Feiertag dazwischen befinden verlängert das die Frist. Wer meint dass der Zuschlag unrechtmäßig erhoben wurde kann das dem Finanzamt mitteilen und um einen rechtsfähigen Bescheid bitten. Erst dagegen kann man dan angehen.
Ganz aus dem Wege gehen könnte man dieser Sache allerdings auch wenn man dem Finanzamt vollen Zugriff auf das eigene Konto gewährt, also einer Abbuchungsgenehmigung zustimmt. Mir persönlich gruselt es aber bei der Vorstellung dass der Finanzminister vollen Zugriff auf mein Konto hat.
hooker hat geschrieben:Ganz aus dem Wege gehen könnte man dieser Sache allerdings auch wenn man dem Finanzamt vollen Zugriff auf das eigene Konto gewährt, also einer Abbuchungsgenehmigung zustimmt. Mir persönlich gruselt es aber bei der Vorstellung dass der Finanzminister vollen Zugriff auf mein Konto hat.
Was du dem Finanzamt geben kannst ist die Einverständniserklärung, dass solche Gebühren von deinem Konto abgebucht werden dürfen. Das ist auch nichts anderes als jeder andere Auftrag bei dem per Lastschriftverfahren von deinem Konto abgebucht werden kann. Alles andere ist davon nicht betroffen, das Finanzamt kann nicht einfach munter über dein Konto verfügen wie du es hier dir gerade vorstellst.
Dafür müsstest du schon eine Vollmacht einrichten und diese muss dann auch namentlich benannt sein. Ein einfaches "Vollmacht für Finanzamt X" reicht dabei nicht aus, denn dann ist es nicht näher bezeichnet wer darauf Zugriff haben darf und würde von der Bank abgelehnt werden.
Aber wenn du dir solche Sorgen machst das der Finanzminister deinen Kontostand sehen kann, dann sei beruhigt das wissen dies schon seit Jahren. Aber so sonderlich interessieren dürfte es den Finanzminister nicht, was Herr hooker aktuell auf den Konto hat das er jeden Tag danach schaut und es entsprechend bei deiner Bank anfragt.
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