Freistellung von der Krankenkasse
Seit fast einem Jahr habe ich nun schon keinen Job mehr und ich werden nun bald auf ALG II angewiesen sein. Ich möchte mich schon heute schlau machen was ich dann alles an Möglichkeiten habe, ist es nicht auch so dass man dann eine Freistellung bei der Krankenkasse bekommt dass man nichts mehr dazu zahlen muss?
Gibt es das auch für die Praxisgebühr oder gibt es das nur für Medikamente? Wo kann ich das alles genauer nachlesen, kennt ihr da ein paar gute Infoseiten im Web?
Es gibt die Möglichkeit sich von der kompletten Zuzahlung befreien zu lassen. Das machen allerdings nicht alle Krankenkassen im voraus. Und im Falle einer Zuzahlungsbefreiung, zahlt man weder die Praxisgebühr noch Medikamentenzuzahlung.
Generell kann man befreit werden, wenn man 2 % des Jahreseinkommen schon an Zuzahlungen und Praxisgebühren bezahlt hat. Oder man leistet den Betrag im vorraus. Für Hartz 4- Empfänger gibt es da einen festen Satz. Der liegt für Singles bei knapp 100 Euro im Jahr. Da kann man entweder am Ende diesen Jahres oder Anfang nächsten Jahres eine Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die wollen dann einen Einkommensnachweis, in dem Fall der Bewilligungsbescheid. Und dann muss man halt die kompletten Kosten auf einmal übernehmen. Sprich man zahlt, nach Zahlungsaufforderung, den Betrag an die Krankenkasse.
Wenn man chronisch krank ist, minimiert sich die Zuzahlung auf 1 % des Jahreseinkommens. Auch hier gibt es für Hartz 4- Empfänger einen festen Satz von knapp 50 Euro im Jahr. Der Ablauf ist der selbe wie vorher beschrieben. Allerdings braucht man noch die Bestätigung eines Arztes, das man chronisch krank ist. Und es werden von den Krankenkassen wohl auch nicht alle chronischen Erkrankungen bewilligt.
Da du dieses Jahr ja sicherlich schon Zuzahlungen geleistet hast und auch Praxisgebühr bezahlt hast, hast du darüber sicherlich Quittungen. Die kannst du am Ende des Jahres bei deiner Krankenkasse einreichen. Dazu brauchst du auch einen Antrag. Die wollen ausser den Quittungen dann auch noch die Verdienstbescheinigungen von diesem Jahr. Das reichst du mit dem Antrag dann am Anfang des nächsten Jahres ein und wenn du zuviel bezahlt hast, bekommst du das von deiner Krankenkasse wieder.
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