Bundeskanzler erst ab 40 Jahren?
Ich hätte eine Frage aus dem Teilbereich Politik. Und zwar sieht das Grundgesetz unseres Landes vor, dass ein Bundeskanzler mindestens 40 Jahre alt sein muss. Ebenso sehen manche (oder Alle?) Landesverfassungen vor, dass der Ministerpräsident ebenfalls das 40. Lebensjahr vollendet haben muss - mit ein Grund, warum Guttenberg Seehofer noch nicht gefährlich ist (er ist erst 37 Jahre alt).
Deshalb frage ich mich nach der logischen Rechtfertigung. Wie kann man eigentlich vollberechtigten (älter als 21 Jahre) Personen das Recht verweigern die höchsten demokratichen Ämter anzustreben? Es ist ja nicht so, als ob Seehofer die Weisheit mit Löffeln ... (ihr wisst schon was ich meine), es wird aber sicherlich auch unter 40 - jährige geben, die das Amt voll ausfüllen könnten. Ich wäre froh wenn ihr mir diese Frage nach dem warum beantworten könntet.
Also soweit ich weiß, kann jeder der das aktive Wahlrecht ausüben kann auch Bundeskanzler werden. Altersgrenze ist also dementsprechend bei 18 und nicht bei 40. Diese Grenze gilt meines Wissen nach nur für das Amt des Bundespräsidenten.
Und diese Regelung hat etwas damit zu tun, dass man von demjenigen der unser Land nach Außen hin repräsentiert etwas Erfahrung und Weisheit erwartet. Schließlich soll im Gegensatz zum Kanzler der Bundespräsident überparteilich agieren und auch mal dem Kanzler bzw. der Regierung auf die Finger klopfen.
Natürlich kann man darüber diskutieren ob man dazu wirklich 40 sein muss, aber so grundsätzlich verkehrt finde ich es nicht.
Ja stimmt, mein Fehler. Der Bundespräsident und nicht der Kanzler muss mindestens 40 Jahre alt sein. Aber da der Bundespräsident das nominell höchste Amt im Staate ist, höher als der Bundeskanzler, halte ich das für eher noch "schlimmer".
Die Antwort ist so schlicht wie ergreifend. Es geht um die Lebenserfahrung. Ob man das jetzt für angemessen halten will oder nicht, mag diskussionswürdig sein. Du scheinst das ja nicht nachvollziehen zu können, ich schon. Es ist einfach sinnvoll. Da man eine solche Beschränkung beim Amt des Bundeskanzlers nicht einführen kann, weil der sich aus den Reihen des Bundestags rekrutiert, in den sich jeder Wahlberechtigte hineinwählen lassen kann weil dieser grob gesagt die Vertretung des Volkes ist.
Hier erzieht sich die Politik aber gewissermaßen selbst. Keine ernstzunehmende Partei würde einen Achtzehnjährigen als Spitzenkandidaten aufstellen. Es gehört meiner Meinung nach durchaus Erfahrung dazu ein solches Amt zu bekleiden. Ob man die Grenze jetzt bei 35, 40 oder 45 scheint eigentlich relativ egal zu sein. Nur man muss sie eben irgendwo setzen.
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