Teilzeit Kraft - Wieviel urlaub steht einem zu?

vom 13.10.2009, 22:04 Uhr

Seit einem halben Jahr arbeitet A als Teilzeit Kraft und nun würde A gern mal in Urlaub gehen. Wenn man Vollzeit arbeitet dann hat man ja mind. 20 Tage Urlaub, wie ist das wenn man nur Teilzeit arbeitet? Denn A meint dass A da auch soviel Urlaub haben müsste, aber As Chef C meint A könnte dann nur die Hälfte haben.

Das kann doch nicht sein, was soll A mit nur 10 Tagen im Jahr das ist ja praktisch nichts! Wo kann A das nachlesen das kann A einfach nicht glauben?

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Der gesetzliche Mindestanspruch auf Erholungsurlaub beträgt 4 Wochen. Dabei ist es egal, wieviele Stunden man arbeitet. Wenn der Betrieb den Mitarbeitern mehr Urlaub gewährt, gilt das dann wiederum für alle. Auch hier ist es egal, ob Voll- oder Teilzeit-Kraft.

Ich z.B. habe sechs Wochen Urlaub, meine kollegin, die "nur" halbtags kommt, hat auch sechs Wochen. Warum sollte sie auch weniger bekommen? Sie kann doch nur Urlaub für die Zeit bekommen, die sie da ist. Also bekommt sie 30 Tage, so wie ich. Bei ihr sind es durch die halben Arbeitstage dann halt nur 30 halbe Urlaubstage, den Rest des Tages hat sie doch sowieso frei.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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